Der Kanton Bern will die
Sonderschulung für Kinder und Jugendliche künftig einfacher regeln. Am Dienstag
wurde dazu die Vernehmlassung eröffnet.
Unter dem gemeinsamen Dach der Volksschule, Bund, 17.5.
Regel- und Sonderschulen
sollen künftig unter dem gemeinsamen Dach der Volksschule geführt werden. So
sieht es der Bericht Sonderpädagogik vor, den Erziehungsdirektor Bernhard
Pulver am Dienstag vor den Medien präsentierte. Im Kanton Bern erhalten rund
2500 oder 2,4 Prozent aller schulpflichtigen Kinder und Jugendliche Sonderschulbildung.
Davon besuchen rund 2000 eine Sonderschule oder werden in Sonderschulheimen
unterrichtet. Die übrigen knapp 500 Schülerinnen und Schüler erhalten ihre
Sonderschulbildung in der Regelschule. Diese Aufteilung hat sich laut
Erziehungsdirektion bewährt und soll beibehalten werden. Zudem soll die
Landschaft der Sonderschulen und Sonderschulheime nicht umgepflügt werden, da
hier bereits ein differenziertes Angebot und viel Knowhow bestehe.
Verantwortung neu bei
Erziehungsdirektion
Die
Sonderschulbildung solle aber übersichtlicher organisiert werden. Neu soll sie
Teil der Volksschule sein und im Volksschulgesetz verankert werden. Bisher war
die Gesundheits- und Fürsorgedirektion für die Sonderschulbildung zuständig.
Neu soll die Verantwortung zur Erziehungsdirektion wechseln. Nichts ändern soll
sich aber an der Finanzierung der Sonderschulen: Via Lastenverteiler
Sozialhilfe tragen der Kanton und die Gemeinden je 50 Prozent der Kosten. Der
Bericht Sonderpädagogik geht nun bis am 28. Juni in die Vernehmlassung. Der
Regierungsrat soll sich im Januar 2018 damit befassen, bevor der Bericht dem
Kantonsparlament unterbreitet wird.
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