Es sei nicht Kernaufgabe des Kantons, Privatschulbesuche
zu ermöglichen, während an der öffentlichen Schule gespart werden müsse: So
argumentiert die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion. 3,7 Millionen Franken
will die Regierung mit der Streichung der Schulgelder für die Schüler der
Privatschulen einsparen. Der Landrat berät die Sparmassnahme morgen Donnerstag
in erster Lesung. Die vorberatende Kommission will mit einer Härteklausel
einkommensschwachen Familien entgegenkommen.
Den Baselbieter Privatschulen droht ein Millionenloch, Basler Zeitung, 15.3. von Thomas Dähler
Vor zehn Jahren löste die Bildungsvielfalts-Initiative der
Elternlobby, welche die Privatschulen den öffentlichen Schulen gleichstellen
wollte, eine eigentliche Abstimmungsschlacht aus. Sie wurde an der Urne
abgelehnt. Das Hauptargument gegen die Initiative waren die Unterstützungsbeiträge,
welche die Eltern für ihre Kinder an den Privatschulen erhalten. Diese
Unterstützungsbeiträge – 2500 Franken pro Schüler und Jahr – sollen jetzt dem
Rotstift zum Opfer fallen.
Die Regierung verspricht sich davon einen Spareffekt von 3,725 Millionen
Franken jährlich, nach einer dreijährigen Übergangsfrist. Mehrkosten fielen
dabei kaum an, auch wenn Schülerinnen und Schüler deswegen in die öffentliche
Schule wechseln. Sie könnten auf der Sekundarstufe in die bestehenden Klassen
eingeteilt werden. Allenfalls fielen etwa 150 000 Franken Mehrkosten an, weil
deswegen ein Mehrbedarf an spezieller Förderung in den öffentlichen Schulen
entstehe, geht aus der Antwort auf eine Interpellation von Landrat Jan
Kirchmayr (SP) hervor. Bei den Primarschülern müssen die Gemeinden und nicht
der Kanton allfällige Mehrkosten übernehmen.
In der Vorlage weist die Regierung darauf hin, dass CVP, FDP, SP
und FDP die Sparmassnahme unterstützen. Dabei ist ihr allerdings entgangen,
dass SVP und SP eine Abfederung verlangen. Die Bildungs-, Kultur- und
Sportkommission ist dem jetzt noch nachgekommen und hat die Vorlage
nachgebessert – gegen den Willen der Regierung. Dank einer Härteklausel sollen
Familien weiterhin je nach Vermögen und Einkommen Beiträge von bis zu 2500
Franken pro Kind einfordern können. Wer und in welcher Höhe davon profitiert, muss
die Regierung beschliessen.
Eine Alternative zur Staatsschule
Ohne Wirkung blieb eine Petition der Elternlobby Schweiz unter dem
Titel «Lasst uns unsere Schule». Die Unterzeichner argumentierten vergeblich,
dass Familien mit niedrigen Einkommen in finanzielle Nöte kommen könnten,
würden sie ihre Kinder weiterhin in eine Privatschule schicken. Vielen bliebe
nichts anderes übrig als ein Wechsel in die Staatsschule. Dies könnte einigen
Schulen gar die Existenz kosten. Bekannt ist, dass nicht alle auf Rosen
gebettet sind – etwa die Steinerschule Mayenfeld in Pratteln oder die Schule
für offenes Lernen in Liestal, die auch Kindern aus weniger begüterten Familien
eine Alternative zu den herkömmlichen Schulmodellen der öffentlichen Schule
anbieten.
«Privatschulen sind eine notwendige Alternative», argumentiert
Daniel Hering, Geschäftsführer der IG Basler Privatschulen. Die vielen
Quereinsteiger zeigten, dass Privatschulen Kinder erfolgreich integrierten. Zu
bedenken sei, dass Privatschulen von vielen Kindern besucht würden, die einen
erhöhten Förderbedarf hätten. Privatschulen ermöglichten Kindern, die in der
Staatsschule Probleme hätten – etwa bei Konflikten, Mobbing oder Stress –, eine
erfolgreiche Schulausbildung. Dafür bräuchte es aber die Kantonsbeiträge. Denn
nur dann hätten auch Eltern mit niedrigem oder mittlerem Einkommen eine
Alternative. «Die Streichung der Beiträge gefährdet ein gut funktionierendes
System.» Die von der Bildungskommission vorgeschlagene Härtefallklausel vermag
Hering nicht zu überzeugen: «Das reicht bei Weitem nicht, um eine Alternative
zu bieten.»
Bekämpft wird die Sparmassnahme im Landrat von den Grünen. «Ich
bin grundsätzlich für Bildungsvielfalt», sagt Parteipräsidentin Florence
Brenzikofer, selber Sekundarlehrerin. «Es gibt die Schüler, die nicht ins
Regelsystem passen.» Brenzikofer möchte verhindern, dass Privatschulen – vor
allem im oberen Kantonsteil – wegen der Sparmassnahme in Existenznöte gerieten.
Den Weg über eine Härteklausel hält Brenzikofer nicht für sinnvoll. Dagegen spreche
nur schon der bürokratische Aufwand.
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