Am 12. Februar 2017 gelangt unsere Initiative „Ja zu einer
guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21“ zur Abstimmung. Im Vorfeld der Abstimmung
zeigt sich nun immer mehr, dass die Gegnerschaft der Initiative – anstatt eine
sachliche Diskussion zu führen – in unzulässiger Weise Abstimmungspropaganda
betreibt, wie sie einer demokratischen Debatte unwürdig ist.
Behördenpropaganda und Falschinformationen des BKS, 9.1., Medienmitteilung Komitee "Ja zu einer guten Bildung - Nein zum Lehrplan 21"
Konkret wehren wir uns als Komitee entschieden gegen eine kurz
vor Weihnachten gestartete Top-down-Aktion des Verbandes Schulleiterinnen und
Schulleiter Kanton Aargau (VSLAG). Dieser Verband versucht die Stimmbevölkerung
des Kantons Aargau manipulativ zu beeinflussen, indem er via Schulleitungen und
Lehrerschaft einen einseitigen mit unwahren Behauptungen gespickten
„Musterbrief“ streuen will, der mit offiziellem Schullogo im Namen von
Schulpflege und Schullei-tung offensichtlich an alle Eltern gelangen soll. Die
Botschaft ist klar: die Bildungsinitiative sei „dringend“ abzulehnen.
Wir haben nun mit einer Mitteilung die Schulpflegen und die Gemeinderäte
des Kantons aufgefordert, diese Aktion umgehend zu stoppen. Hier werden nämlich
offizielle Informationskanäle der Schule krass missbraucht und die behördliche
Pflicht zu objektiver Information missachtet. Würde eine Schulbehörde gemäss
diesem Muster agieren, so wäre dies eine nicht tolerierbare Abstimmungspropaganda
und eine klare Verletzung von Art. 34f. der Bundesverfassung (Schutz der
freien Willensbildung und Wahrnehmung staatlicher Aufgaben).
Zu erinnern ist in diesem Zusammenhang an eine Schüleraktion
Anfang November 2016. Damals verbot Regierungsrat Alex Hürzeler
Kantonsschülern, Plakate gegen den geplanten Bildungsabbau auf dem Schulgelände
aufzuhängen und hat dies als unzulässige politische Propaganda bezeichnet. Das
BKS gab damals zu Protokoll: „Gemäss Schulgesetz sind die Schulen im Aargau
politisch und konfessionell neutral. Das BKS vertritt deshalb die Auffassung,
dass politische Aktionen ausserhalb des Schulareals stattzufinden haben.“
Hinzu kommt, dass der VSLAG-Musterbrief an die Eltern ausgerechnet
von einem kantonalen Beamten, nämlich von Tobias Obrist (im BKS mitverantwortlich
für die Einführung des neuen Lehr-plans), stammt. Das ist skandalös und müsste
Konsequenzen haben. Es ist ein weiteres Beispiel für die Aktivität und
Verflechtung der Bildungsverwaltung mit der Schulverwaltung, welche sich an das
Gebot der Ausgewogenheit zu halten hätten und sich gerade im Vorfeld einer
Volksabstim-mung in Zurückhaltung üben sollten.
Abgesehen von dieser manipulativen Abstimmungspropaganda
müssen wir noch auf ein falsches Argument der Initiativgegner eingehen. Ein
Hauptargument des Departements BKS war von Anfang an, dass die Aufzählung der
Fächer im vorgeschlagenen neuen Paragraphen 13 des Schul-gesetzes
„abschliessend“ sei. Bis heute bringt die Gegnerschaft der Initiative dieses
Argument immer wieder ein und behauptet, der vorgeschlagene Fächerkanon sei ein
starres Korsett und schränke das Bildungsangebot ein.
Zu dieser Frage haben wir den renommierten Staatsrechtsprofessor
Dr. Rainer J. Schweizer (Universität St. Gallen) um eine juristische
Stellungnahme gebeten. Zusammenfassend hält er fest, „dass
die neue Bestimmung im Blick auf allfällige Ergänzungen des Fächerkanons keine
abschliessende Regelung enthält“. Er begründet dies unter anderem mit den
folgenden vier Argumenten:
1. „Nach dem Wortlaut der
Initiative ‚enthält‘ der Fächerkanon gewisse Fächer; ‚enthalten‘
bedeutet gemäss Duden ‚zum Inhalt haben, umfassen; in sich haben, tragen‘.
Diese Bedeutung von ‚enthält‘ schliesst nicht aus, dass auch noch weitere
Fächer in den Lehrplan aufgenommen werden könnten. § 13 Abs. 3 stellt bloss
eine Auflistung der grundlegenden Fächer auf, was keineswegs heisst, dass keine
zusätzlichen Fächer angeboten werden könnten; es wird kein explizites Verbot
statuiert.“
2. Mindestens vor der Annahme
einer Initiative müsse auch „auf den Willen der Initianten abgestellt werden,
wobei diesen unterstellt werden darf, dass sie dem Gemeinwohl dienen wollen“.
Und weiter: „Durch die Auflistung wollte das Initiativkomitee sicherstellen,
dass die wesentlichen Fächer auch tatsächlich unterrichtet werden. Die
Initianten scheinen jedoch nicht explizit eine abschlies-sende Aufzählung
gewollt zu haben und nicht andere Fächer (wie z.B. ein fakultatives Zusatzangebot)
verhindern zu wollen.“
3. Des Weiteren habe der
Regierungsrat nach wie vor die Kompetenz, den Fächerkanon auf Verordnungsebene
zu gestalten, denn der „vorgeschlagene Artikel äussert sich nicht explizit zur
Rolle des Regierungsrates und ob dieser allenfalls Konkretisierungen auf
Verordnungsstufe vornehmen könnte“ (vgl. dazu § 91 Abs. 2 KV Aargau). Auf diese
Weise könnte der Regierungsrat den Fächerkanon zwar schneller abändern, aber
damit gehe auch „ein Teil der demokratischen Legitimationsbasis verloren“.
4. „Da jeder Anspruch auf
Bildung hat und ein hohes allgemeines Interesse der Bevölkerung besteht,
mitzuentscheiden, was und in welcher Form den Kindern und Jugendlichen in den
Schulen auf den Lebensweg mitgegeben wird, bestehen achtbare Gründe dafür, dass
die zentralen Fächer auf Gesetzesstufe geregelt werden können. […] Nur weil es
bis anhin entbehrlich war, den konkreten Lehrplaninhalt, wie die Aufzählung der
Fächer, im formellen Gesetz zu verankern, heisst dies allerdings nicht, dass
eine Verankerung auf Gesetzesstufe nicht möglich, ja sogar nötig sei.“
Mit der deutlichen
Stellungnahme von Prof. Schweizer ist ein Hauptargument der Initiativgegner,
nämlich die Aufzählung der Fächer sei „abschliessend“, klar widerlegt. Das BKS
hat damit von Anfang an falsch informiert und versucht, die Initiative zu
verunglimpfen.
Fazit: Anstelle einer
sachlichen Diskussion über die Grundlagen unserer Volksschule versucht das BKS
seit Einreichung der Bildungsinitiative diese mit Falschinformationen in ein
schiefes Licht zu rücken, um damit den Grossen Rat sowie die Parteien und
Verbände auf seine Seite zu ziehen. Und kurz vor dem Abstimmungstermin lanciert
das BKS nun mit dem Verband Schulleiterinnen und Schulleiter Kanton Aargau eine
massive Behördenpropaganda, um eine Annahme der Volks-initiative „Ja zu einer
guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21“ zu verhindern. Diesen Eingriffen in die
freie Meinungsbildung treten wir entschieden entgegen.
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