24. November 2016

Mehr Lohn mit Doppeldiplom

Ab dem 1. August 2018 werden im Kanton Nidwalden die Kindergartenlehrpersonen mit Lehrdiplom Kindergarten/Unterstufe lohnmässig den Primarlehrpersonen gleichgestellt. Neu erhalten auch Klassenlehrpersonen der 1. bis 4. Klassen eine Funktionslektion.

Löhne der Kindergartenlehrpersonen werden angepasst, Luzerner Zeitung, 24.11.

Die von der Bildungsdirektion eingesetzte  Arbeitsgruppe «Arbeitsplatz Schule» kam zur Erkenntnis, dass die Arbeitsbedingungen für die Lehrpersonen an den Volksschulen des Kantons Nidwalden grundsätzlich gut sind. Gleichwohl haben Umstrukturierungen in der Ausbildung und Mehrbelastungen im schulischen Umfeld eine Analyse des Arbeitsplatzes Schule und entsprechende Diskussionen nötig gemacht, heisst es in einer Medienmitteilung der Staatskanzlei Nidwalden vom Donnerstag.

Die Vorschläge der Arbeitsgruppe wurden im Frühjahr 2016 im Rahmen einer Vernehmlassung breit diskutiert und in zentralen Punkten gutgeheissen. Daraus ergeben sich die folgenden Massnahmen:
  • ·         Lehrpersonen, welche im Kindergarten unterrichten und über das Doppeldiplom Kindergarten/Primarschulunterstufe verfügen, werden lohnmässig den Primarlehrpersonen gleichgestellt.
  • ·         Die Klassenlehrpersonen der 1. bis 4. Klassen der Primarschule erhalten eine Funktionslektion.
  • ·         Die Veränderungen bei den Ausbildungsgängen von Musikschullehrpersonen werden in der Gesetzgebung berücksichtigt.

Die lohnmässige Besserstellung der Kindergartenlehrpersonen führt zu Mehrkosten von rund 110‘000 Franken und die Funktionslektion für die Klassenlehrpersonen der 1. bis 4. Klassen macht zusätzlich rund 552‘000 Franken aus. Diese Kosten fallen zu Lasten der Gemeinden an. Die entsprechende Revision der Gesetzgebung tritt auf das Schuljahr 2018/2019 in Kraft.


1 Kommentar:

  1. Altrechtliche Kindergartenlehrpersonen verdienen in Nidwalden zukünftig weniger als solche mit Doppeldiplom? Und dies für die gleiche Arbeit? In Baselland hat es der Lehrerverein LVB geschafft, dass genau dies nicht geschah. Alle Kindergartenlehrpersonen verdienen, wenn sie im Kindergarten arbeiten, gleich viel und sind in der Lohnklasse der Primar-LP eingestuft. Nur wenn altrechtliche KGLP auf der Primar arbeiten wollen, müssen sie das CAS 4-8 machen, damit sie die gleiche Lohnklasse erhalten.

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