Nebst der
Tatsache, dass mit dieser Initiative eine gute Bildung nicht erreicht werden
könne, bringe sie aus Sicht des Regierungsrats schwerwiegende Nachteile für die
Aargauer Volksschule.
Quelle: Aargauer Zeitung, 11.11.
Durch die
abschliessende Aufzählung der Fächer im Schulgesetz würde das Bildungsangebot
unnötig eingeschränkt und die Aargauer Volksschule in ein enges Korsett gezwungen.
Auch geringfügige Anpassungen wären gemäss Regierungsrat nur über eine
Gesetzesänderung möglich. Der Kanton Aargau würde sich damit innerhalb der
Deutschschweiz isolieren und die Zusammenarbeit mit anderen Kantonen würde
erschwert. Für die Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern wären im
interkantonalen Vergleich benachteiligt, was insbesondere bei einem
Wohnortswechsel spürbar würde.
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