Die
Lehrerverbände sprechen sich dafür aus, die Kantone zu Französisch in der
Primarschule zu verpflichten. Bei der Ausgestaltung sollen die Kantone aber
möglichst viel Spielraum erhalten. Diese Kompromisslösung könnte eine Brücke
zwischen den beiden Lagern schlagen, schreiben der Dachverband Lehrerinnen und
Lehrer Schweiz (LCH) und der Westschweizer Lehrerverband Syndicat des
enseignants romands (SER) in einer gemeinsamen Mitteilung vom Montag.
Lehrer plädieren für Frühfranzösisch, NZZ, 4.10.
Der
Sprachenstreit war zuletzt durch den Kanton Thurgau angeheizt worden: Die
Regierung schickte im Frühling den neuen Lehrplan der Volksschule in die
Vernehmlassung, der keinen Französischunterricht in der Primarschule mehr
vorsieht. Im Juli griff dann der Bundesrat ein. Er will im Sprachengesetz
verankern, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache bereits in der
Primarschule beginnen soll. Der Bundesrat würde es vorziehen, nicht
einschreiten zu müssen, erklärte Innenminister Alain Berset damals. Die
Verfassung verpflichte ihn aber dazu, wenn die Kantonslösung nicht zustande
komme.
Die
Lehrerverbände stärken dem Bundesrat in dieser Frage nun den Rücken. Nur noch
eine Landessprache auf der Primarstufe zu unterrichten, erachten sie als nicht
zielführend. Die laufenden politischen Vorstösse in einzelnen Kantonen könnten
beim Unterrichtsstart in den Landessprachen zu Differenzen von bis zu vier
Schuljahren führen. Die Verbände schätzen die Kosten für den Nachholunterricht,
falls Kinder in einen anderen Kanton ziehen, auf bis zu neun Millionen Franken.
Von
den drei vorgeschlagenen Varianten des Bundesrates sprechen sich die
Lehrerverbände für diejenige aus, die den Kantonen am meisten Spielraum lässt.
Diese legt lediglich fest, dass der Unterricht in der zweiten Landessprache auf
Primarstufe beginnen und bis zum Ende der Sekundarstufe I dauern muss. Dies
würde auch den Lehrpersonen bei der Umsetzung in der Praxis entgegenkommen,
heisst es weiter. Das ist auch der Vorschlag, den der Bundesrat bevorzugt. Ob diese
Variante auch die Kantone überzeugt, ist unklar. Die Konferenz der kantonalen
Erziehungsdirektoren (EDK) hatte sich in einer ersten Stellungnahme skeptisch
über eine Bundesregelung gezeigt. Eine Intervention berge erhebliche Risiken.
Ursprünglich
hatten sich die Kantone 2004 im Harmos-Konkordat darauf geeinigt, die erste
Fremdsprache spätestens ab dem 3. Schuljahr und die zweite ab dem 5. Schuljahr
zu unterrichten. Eine der beiden Sprachen ist eine Landessprache, die andere
ist Englisch. Nun ziehen aber mehrere Kantone in Betracht, das Frühfranzösisch
zu kippen. Abgesehen von Thurgau sind auch in den Kantonen Zürich, Luzern und
St. Gallen entsprechende Initiativen hängig. In Graubünden wird über die
Gültigkeit einer Initiative gestritten, der Fall liegt beim Bundesgericht.
Glarus wiederum hat beschlossen, Französisch in der Real- und Oberschule nur
als Wahlfach anzubieten. Vor allem in der Westschweiz ist die Empörung über
diese Entwicklungen gross.
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