Die
Erziehungsdirektoren behaupten landauf landab, mit dem Lehrplan 21 (LP21) würde
sich „wenig ändern“. Der LP 21 würde für die Eltern nichts ändern, sie könnten ihre Kinder weiterhin
in der Schule abgeben und abholen. Sie bräuchten sich bis zur Berufswahl auch
nicht mehr um die Schulleistungen ihrer Kinder zu kümmern, weil der LP21 auf
den Qualitätskriterien der von den USA dominierten neoliberalen
Wirtschaftsorganisation OECD beruht und „hohe Leistungen und gleiche Chancen
für alle Kinder“ garantieren soll.
Lehrplan 21 - Wie wenig ändert sich wirklich? 24.6. von Peter Aebersold
Für die Lehrer bringe das „selbstgesteuerte Lernen“ des LP21 viele
Erleichterungen: als „Lernbegleiter“ müssten sie nicht mehr unterrichten,
keinen Klassenunterricht mehr vorbereiten und wären nicht mehr für das Lernen
der Schüler verantwortlich. Das Bereitstellen von „Lernumgebungen“ mittels
fertigen Arbeitsblättern vom Internet und der einmal wöchentliche Input und -
wenn zeitlich möglich - ein Coachinggespräch mit jedem Schüler würde sie enorm
entlasten. Dass „Lernbegleiter“ möglicherweise in Zukunft bei weniger Aufwand
auch weniger verdienen könnten, wurde bisher noch nicht erwähnt.
Die Schüler würden sich mit dem LP21 in der Schule wieder wohl fühlen, weil sie
von dem anstrengenden Klassenunterricht befreit wären und nun vom ersten
Schultag an „selbstgesteuert lernen“ könnten. Sie wären alleine für ihr Lernen
verantwortlich und könnten selber bestimmen, was, wie, wann, wo und ob sie
lernen sollen. Die „Lernbegleiter“ würden ihnen individuelle Arbeitsblätter
austeilen und sie sonst in Ruhe lassen. Wenn sie trotzdem noch eine Frage
hätten, könnten sie mit dem „Lernbegleiter“ einen Besprechungstermin abmachen.
Das „selbstgesteuerte Lernen“ dauert für die meisten Schüler natürlich zeitlich
länger, weil sie sich „auf offene Aufgaben einlassen, Beziehungen erforschen,
Vermutungen formulieren und eigene Lösungsalternativen suchen“ müssen. Damit
sie damit nicht in Stress kommen, werden im LP21 die fachlichen Ziele vermehrt
nach hinten, in die nächsten Klassen, verschoben oder ganz aufgegeben.
Im Rechnen bedeutet das zum Beispiel, dass das Verstehen und Auswendiglernen
des Einmaleins, das heute in der zweiten Primarschulklasse stattfindet, auf die
2er, 5er und 10er-Reihe beschränkt würde. Erst Ende der sechsten Klasse müssten
die Schüler gemäss LP21 «die Produkte des kleinen Einmaleins kennen“. Sollte
das Einmaleins noch nicht sitzen, dürfen sie ab der fünften oder sechsten
Klasse die «Grundoperationen mit dem Rechner ausführen». Auf verbindliche Ziele
im Rechnen wird in der Oberstufe sogar ganz verzichtet. Ein späterer
Lehrmeister kann sich allerdings nicht darauf verlassen, dass sein Lehrling
Prozentrechnungen auf dem Taschenrechner ausführen kann.
Wenn sich so „wenig ändert“, fragt sich der Steuerzahler natürlich, weshalb
trotz Sparrunden im Bildungsbereich für den umstrittenen Lehrplan 21 Millionen
von Steuergeldern in Lehrplanumstellungen, Lehrerweiterbildungen, neue
Lehrmittel und ein Lehrplanmonster mit 2700 Kompetenzteilzielen verschwendet
werden sollen? Und wer schon bezahlen muss, sollte deshalb auch ein Wörtchen
mitreden können, bevor das erfolgreiche Schweizer Bildungssystem am Volk vorbei
klammheimlich beerdigt wird!
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