Hymne ist ein wichtiger Teil unserer Identität, Bild: Gaetan Bally
Schüler sollen nicht die Nationalhymne singen, 20 Minuten, 10.12.
Der
Zürcher Regierungsrat hält es für «weder angezeigt noch sinnvoll», einzelne
Lerninhalte im Volksschulgesetz zu verankern, auch nicht das Erlernen der
Schweizer Nationalhymne, wie dies EDU und SVP mit einer Motion im Zürcher
Kantonsrat verlangen.
Der Zürcher
Bildungsrat plane, 2016 eine Vernehmlassung zur Zürcher Fassung des Lehrplans
21 durchzuführen. Im Rahmen dieser Vernehmlassung könnten Änderungsvorschläge
eingebracht werden, «beispielsweise auch die Aufnahme der Nationalhymne als
obligatorisch anzueignendes Liedgut», schreibt der Regierungsrat in der am
Donnerstag veröffentlichten Antwort zur Motion.
Hymne als
aktiver Integrationsbeitrag
Gemäss
kantonalem Volksschulgesetz erlässt der Bildungsrat den Lehrplan, in dem die
Stufenziele und die grundlegenden Inhalte des Unterrichts geregelt sind. Die
Lehrpersonen hätten das Recht, den Unterricht im Rahmen des Lehrplans, der
obligatorischen Lehrmittel, des Schulprogramms und der Beschlüsse der
Schulkonferenz frei zu gestalten, hält der Regierungsrat fest.
Vertreter von
EDU und SVP wollen in ihrer Motion den Regierungsrat verpflichten, dem
Parlament eine Ergänzung des Volksschulgesetzes vorzulegen, «welche das
Erlernen und Singen der Schweizerischen Nationalhymne garantiert».
Die
Nationalhymne sei ein wichtiger Teil der Schweizer Identität und bringe «die
unersetzbare Wurzel echter Schweizer Werte wie Solidarität, Freiheit und
Demokratie zum Ausdruck». Sie sei «ein aktiver Integrationsbeitrag, um unserer
nächsten Generation wichtige gesellschaftliche Werte weiterzugeben», heisst es
in der Begründung der Motion.
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