Das
Bundesgericht hat eine Beschwerde der Schulgemeinde St. Margrethen SG im
Zusammenhang mit ihrem Kopftuchverbot abgewiesen. Ein 2001 geborenes und aus
Bosnien stammendes Mädchen darf somit während des Unterrichts ein Kopftuch
tragen.
Das Bundesgericht fällte einen massgebenden Entscheid, Bild: Georgios Kefalas
Bundesgericht: Mädchen darf mit Kopftuch in den Schulunterricht, sda, 11.12.
Bundesgericht: Mädchen darf mit Kopftuch in den Schulunterricht, sda, 11.12.
Das
Bundesgericht ist am Freitag in einer öffentlichen Beratung zum Schluss
gekommen, dass die gesetzliche Grundlage für ein Verbot zwar vorhanden ist.
Weil mit dem Verbot des Tragens eines Kopftuchs aus religiösen Gründen jedoch
die Glaubens- und Gewissensfreiheit verletzt wird, müssen mehrere Bedingungen
erfüllt sein. In St. Margrethen ist dies nicht der Fall.
Wie
die Bundesrichter festhielten, fehle es an einem öffentlichen Interesse, das
ein Verbot rechtfertigen würde. So werde die für einen geregelten
Schulunterricht notwendige Disziplin und Ordnung nicht gestört, wenn eine
Schülerin ein Kopftuch trage.
Auch
werde der religiöse Friede damit nicht gefährdet, und es finde kein Verstoss
gegen das Gleichbehandlungsgebot statt. Was die Integration und Frage der
Gleichstellung von Mann und Frau betrifft, so betonten die Richter, dass es
eben im Sinne des Mädchens sei, den Unterricht zu besuchen, um danach eine
berufliche Laufbahn einschlagen zu können.
(Sitzung
2C_121/2015 vom 11.12.2015)
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