Luzern erhöht Mindestalter für Kindergarten, Bild: Corinne Glanzmann
Luzerner Regierung hält an Schulsozialarbeit fest, Neue Luzerner Zeitung, 11.12.
Der Regierungsrat hat am Freitag eine Teilrevision des
Volksschulbildungsgesetzes vorgestellt. Es handle sich nicht um eine
Schulreform, teilte die Bildungsdirektion mit. Vielmehr würden Aufträge des
Kantonsrats umgesetzt, oder es werde die heutige Praxis gesetzlich verankert.
So wird das Mindestalter
für den Eintritt in den Kindergarten um drei Monate auf fünf Jahre angehoben.
Damit kann verhindert werden, dass Schulabgänger bei Beginn einer Lehre jünger
als 15 Jahre alt sind und nur mit einer Ausnahmebewilligung beschäftigt werden
können.
Parlament sieht Sparpotential
Der Regierungsrat setzt
mit dieser Änderung eine Forderung des Kantonsrats um. Bei der
Schulsozialarbeit geht er aber zum Parlament in Opposition. Dieses hatte jüngst
in der Budgetdebatte den Wunsch ausgesprochen, dass die Gemeinden die
Schulsozialarbeit mittelfristig nur noch bei Bedarf anzubieten hätten.
Der Regierungsrat will
aber an der gesetzlichen Verankerung des Schulsozialarbeiters analog dem
Schulpsychologen oder Schularzt festhalten. Gemeinden und Schulbehörden hätten
dies in der Vernehmlassung unterstützt. Die heutige, verordnungsrechtliche
Grundlage reiche für eine langfristige Ausrichtung von Kantonsbeiträgen nicht
aus.
Bereits heute haben alle
Sekundarschulen eine Sozialarbeit. In der Primarschule verfügen etwa 15 der 82
Gemeinden noch über kein entsprechendes Angebot. Diese sollen nun bis Sommer
2018 Zeit erhalten, die Schulsozialarbeit einzuführen.
Eltern sollen zahlen
Bis Sommer 2020 erhalten
die Gemeinden Zeit, ein Angebot zur frühen Sprachförderung von fremdsprachigen
Kindern einzuführen. Sie sollen Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen
verpflichten können, noch vor dem Kindergarten ein solches Angebot zu besuchen.
Die Gemeinden können von den Eltern angemessene finanzielle Beiträge verlangen.
Dieser Unterricht, der
etwa im Rahmen von Spielgruppen angeboten werden kann, sei sehr erfolgreich und
vergleichsweise günstig, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft.
Der Regierungsrat geht
davon aus, dass von den rund 4000 Kindern eines Jahrgangs 600 dieses
Unterstützungsangebot nötig haben. Heute besucht aber nur jedes Sechste eine
frühe Sprachförderung. Gemäss einer Aufstellung des Regierungsrates dürften in
fast der Hälfte aller Gemeinden nur zwei oder weniger Kinder pro Jahrgang
diesen Sprachunterricht nötig haben.
Weitere im Gesetz
vorgesehene Änderungen betreffen die Führung der Schulen. Die Schulleitungen
werden gestärkt. Sie sind neu für alle personalrechtlichen Fragen zuständig und
verfügen über die ihr zugewiesenen Betriebsmittel. Die Schulpflege wird zur
Bildungskommission umbenannt.
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