11. Dezember 2015

Luzern erhöht Mindestalter für Kindergarten

Mit der Erhöhung des Eintrittsalters in den Kindergarten kann verhindert werden, dass Schulabgänger bei Beginn einer Lehre jünger als 15 Jahre alt sind.












Luzern erhöht Mindestalter für Kindergarten, Bild: Corinne Glanzmann
Luzerner Regierung hält an Schulsozialarbeit fest, Neue Luzerner Zeitung, 11.12.

Der Regierungsrat hat am Freitag eine Teilrevision des Volksschulbildungsgesetzes vorgestellt. Es handle sich nicht um eine Schulreform, teilte die Bildungsdirektion mit. Vielmehr würden Aufträge des Kantonsrats umgesetzt, oder es werde die heutige Praxis gesetzlich verankert.
So wird das Mindestalter für den Eintritt in den Kindergarten um drei Monate auf fünf Jahre angehoben. Damit kann verhindert werden, dass Schulabgänger bei Beginn einer Lehre jünger als 15 Jahre alt sind und nur mit einer Ausnahmebewilligung beschäftigt werden können.

Parlament sieht Sparpotential

Der Regierungsrat setzt mit dieser Änderung eine Forderung des Kantonsrats um. Bei der Schulsozialarbeit geht er aber zum Parlament in Opposition. Dieses hatte jüngst in der Budgetdebatte den Wunsch ausgesprochen, dass die Gemeinden die Schulsozialarbeit mittelfristig nur noch bei Bedarf anzubieten hätten.
Der Regierungsrat will aber an der gesetzlichen Verankerung des Schulsozialarbeiters analog dem Schulpsychologen oder Schularzt festhalten. Gemeinden und Schulbehörden hätten dies in der Vernehmlassung unterstützt. Die heutige, verordnungsrechtliche Grundlage reiche für eine langfristige Ausrichtung von Kantonsbeiträgen nicht aus.
Bereits heute haben alle Sekundarschulen eine Sozialarbeit. In der Primarschule verfügen etwa 15 der 82 Gemeinden noch über kein entsprechendes Angebot. Diese sollen nun bis Sommer 2018 Zeit erhalten, die Schulsozialarbeit einzuführen.

Eltern sollen zahlen

Bis Sommer 2020 erhalten die Gemeinden Zeit, ein Angebot zur frühen Sprachförderung von fremdsprachigen Kindern einzuführen. Sie sollen Kinder mit unzureichenden Deutschkenntnissen verpflichten können, noch vor dem Kindergarten ein solches Angebot zu besuchen. Die Gemeinden können von den Eltern angemessene finanzielle Beiträge verlangen.
Dieser Unterricht, der etwa im Rahmen von Spielgruppen angeboten werden kann, sei sehr erfolgreich und vergleichsweise günstig, schreibt der Regierungsrat in seiner Botschaft.
Der Regierungsrat geht davon aus, dass von den rund 4000 Kindern eines Jahrgangs 600 dieses Unterstützungsangebot nötig haben. Heute besucht aber nur jedes Sechste eine frühe Sprachförderung. Gemäss einer Aufstellung des Regierungsrates dürften in fast der Hälfte aller Gemeinden nur zwei oder weniger Kinder pro Jahrgang diesen Sprachunterricht nötig haben.
Weitere im Gesetz vorgesehene Änderungen betreffen die Führung der Schulen. Die Schulleitungen werden gestärkt. Sie sind neu für alle personalrechtlichen Fragen zuständig und verfügen über die ihr zugewiesenen Betriebsmittel. Die Schulpflege wird zur Bildungskommission umbenannt.



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