12. Dezember 2015

Empört über Urteil

Die sankt-gallische SVP lässt wie erwartet kein gutes Haar am Richterspruch aus Lausanne. Sie sei «empört über dieses weltfremde Urteil», bedeute es doch einen Rückschlag für die Integrationsbemühungen in der Volksschule. Das Urteil sei «geradezu eine Einladung an die islamistischen Kreise, weitere Forderungen zu stellen», hält die SVP fest. Der Schulrat von St. Margrethen, der den Grundsatzentscheid des Bundesgerichts erwirkt hat, übt ebenfalls Kritik: Nach wie vor sei er überzeugt, dass das Tragen des islamischen Kopftuchs bereits im Kindesalter «ein Symbol für eine fundamentalistische Auslegung des Islams» darstelle.
"Einladung an islamistische Kreise", NZZ, 12.12.




Die SVP hat das umstrittene Thema in den letzten Jahren in St. Gallen intensiv bewirtschaftet. Vor Jahresfrist überwies das Kantonsparlament Vorstösse, die in Bezug auf Kleidervorschriften eine Einschränkung der Grundrechte von Schulkindern und Eltern verlangen. Die SVP zielte damit vor allem auf ein Kopftuchverbot. Es war der von Stefan Kölliker, dem einzigen sankt-gallischen SVP-Regierungsrat, geleitete Erziehungsrat, der den Schulgemeinden 2010 empfahl, das Tragen von Kopftüchern zu verbieten. Köllikers Erziehungsdepartement schützte das Verbot im Fall der muslimischen Schülerin aus St. Margrethen denn auch in erster Instanz. Nun bestehe wenigstens Rechtssicherheit, kommentiert Kölliker den Entscheid des Bundesgerichts. Ob und wie die politischen Vorstösse in St. Gallen nun umgesetzt werden können, ist offen. Ein mit Zweidrittelmehr gefällter Entscheid der an St. Margrethen angrenzenden Schulgemeinde Au-Heerbrugg, Kopftücher an der Schule zu verbieten, wird sich aber nicht umsetzen lassen.

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