2. Dezember 2015

"Bundesgerichtsurteil wirkt präventiv"

Das Aargauer Obergericht muss nach einem Bundesgerichtsentscheid überprüfen, ob die Löhne für Primarlehrerinnen geschlechterdiskriminierend sind. Hat das Urteil Folgen für andere Kantone? Beat Zemp nimmt Stellung.
"Bundesgerichts-Urteil hat praventive Wirkung", Radio SRF 4, 2.12. von Daniel Hofer


SRF News: Ist der Kanton Aargau ein Einzelfall oder werden Primarlehrerinnen in anderen Kantonen nachziehen?
Beat W. Zemp: Das müssen wir jetzt analysieren. Die Situation ist in jedem Kanton anders. Im Kanton Zürich wurden beispielsweise vor einiger Zeit die Löhne für Primarlehrpersonen stark erhöht. Jetzt geht es darum zu schauen, ob in einem Kanton eine Lohndiskriminierung vorhanden ist. Man muss vergleichen, ob die Löhne gegenüber anderen Verwaltungstätigkeiten und Erziehungsfunktionen stimmig sind. Nur wenn eine Differenz besteht, die geschlechterspezifisch begründet ist, kann geklagt werden.
Von Kanton zu Kanton gibt es unterschiedliche Lohnansätze für Lehrerinnen und Lehrer. Glauben Sie, dass von dieser Seite her das Urteil einen Einfluss haben wird?
Ich gehe davon aus, dass dieses Urteil des Bundesgerichts eine präventive Wirkung für künftige Lohneinstufungen hat. Der Arbeitgeber wird sich sehr genau überlegen, wie er die Primarlehrpersonen einstuft. Insbesondere weil Kindergärtnerin und Primarlehrerin jetzt als Frauenberufe anerkannt sind. Hier ist eine geschlechterspezifische Diskriminierung verboten – in unserer Verfassung haben wir Lohngleichheit zwischen Mann und Frau.
Eigentlich wollen Sie den Beruf des Primarlehrers für Männer attraktiver machen. Wird es jetzt nicht noch schwieriger, Männer für den Beruf zu rekrutieren, wenn er laut Bundesgericht als Frauenberuf gilt?
Das sehe ich ganz anders. Es geht darum, dass der Beruf für beide Geschlechter attraktiv wird. Es ist ganz wichtig, dass Kinder und Jugendliche beide Geschlechter im Lehrkörper vorfinden. Wir machen einiges dafür. Bei den Quereinsteigern besteht die Mehrheit beispielsweise aus Männern.
Es gibt aber nach wie vor Lohndifferenzen zwischen Frauen und Männern und das Bundesgericht sagt, der Primarlehrerberuf ist ein Frauenberuf. Es wird doch schwierig, dies gegenüber den Männern zu verkaufen.
Es geht jetzt darum, diese Lohndiskriminierung zu beseitigen. Das Verwaltungsgericht im Kanton Aargau ist angewiesen worden, sein Urteil zu überarbeiten. Der Arbeitgeber tut gut daran, einen diskriminierungsfreien Lohn anzubieten und das Lohnsystem im Kanton Aargau nochmals zu überarbeiten.

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