1. Dezember 2015

Auch die EDK reagiert scharf

Nicht nur die D-EDK reagiert auf die Kritik in der Sonntagszeitung, auch die EDK zeigt sich pikiert. Christoph Eymann, als neugewählter Nationalrat ganz Staatsmann "bedauert die Qualität der Berichterstattung". Die zweifellos gut besetzte Pressestelle der EDK spricht von "einer Breitseite", die gegen die Harmonisierung der obligatorischen Schule "gefahren" werde. Das Gegenteil trifft zu, denn in seinem Editorial kritisiert Chefredaktor Arthur Rutishauser gerade die ungenügende Harmonisierung. Die EDK-Nomenklatura irritiert es offensichtlich, dass sich jemand in der Position von Rutishauser noch getraut, Klartext zu sprechen. Nachdem die Lehrplan-Kritiker systematisch in die rechte Ecke gestellt und die Lehrplan-Initiativen in den Kantonen konsequent als ungültig erklärt wurden, ist man sich Kritik nicht mehr gewohnt. Auf den zentralen Inhalt der Berichterstattung - dass es nun auch namhafte Kritiker von links gibt - geht das Belehrungsschreiben des EDK-Pressedienstes mit keinem Wort ein. Das Haus brennt und die EDK doziert, dass nicht sie, sondern die D-EDK zuständig für den Lehrplan 21 sei. Das ist grotesk und bestätigt letztlich das desolate Bild, das Rutishauser zeichnet. (uk)
Note 2 für die Sonntagszeitung, EDK Pressedienst, 1.12.


In einem zweiseitigen Artikel kritisiert die Sonntagszeitung in ihrer Ausgabe vom 29. November 2015 den Lehrplan 21 und die ungenügende Harmonisierung der obligatorischen Schulen und verteilt dazu Zeugnisnoten. Ungenügend ist aber in erster Linie die Art der Berichterstattung (es kommen ausschliesslich Kritiker zu Wort) und der Umgang mit der Faktenlage. Regierungsrat Christoph Eymann, Präsident der EDK, bedauert die Qualität der Berichterstattung und die damit verbundene Irreführung der Leserinnen und Leser der Sonntagszeitung.

Entgegen der Aussage im Artikel ist die EDK nicht zuständig für den Lehrplan 21. Als schweizerische Koordinationsbehörde trägt sie aber die Verantwortung für die Harmonisierung der obligatorischen Schule. Auch dazu enthält die Berichterstattung in der Sonntagszeitung vom 29. November 2015 falsche Aussagen. Diese sollen und dürfen nicht unkommentiert bleiben.

Im Editorial der erwähnten Ausgabe wird eine Breitseite gegen die Harmonisierung der obligatorischen Schule gefahren, bei der die Faktenlage weitgehend ausgeklammert bleibt. So kann dort gelesen werden, seit der Abstimmung über die Bildungsartikel von 2006 sei der Wirrwarr in der obligatorischen Schule nicht kleiner, sondern grösser geworden. Das kann nur behaupten, wer den Stand der Harmonisierung nicht zur Kenntnis genommen hat. Dazu gäbe es einen kompakten Bilanzbericht der EDK. Es wird weiter gefordert, der Übergang in die Sekundarstufe habe doch endlich in allen Kantonen zum gleichen Zeitpunkt zu erfolgen. Ja. Bilanzbericht der EDK gelesen? Auch nicht zur Kenntnis zu nehmen braucht der Autor des Kommentars offensichtlich, dass es seit 2011 gesamtschweizerisch festgelegte nationale Bildungsziele u.a. für die Schulsprache und Mathematik gibt. Im Editorial wird dann aber deren Fehlen kritisiert. Was den Französisch- und Deutschunterricht (als zweite Landessprache) betrifft wird dieser im Kommentar kurzerhand als "Katastrophe" abgeurteilt. Wie weit gedieh hier die Recherche? Und wovon ist die Rede? Von einem veränderten Fremdsprachenunterricht? Die einzige valide Untersuchung zum vorverlegten und veränderten Fremdsprachenunterricht in der Schweiz, die bislang vorliegt, zeigt: Die für den Fremdsprachenunterricht in der Primarschule vorgegebenen Ziele in zwei Sprachen sind realistisch und erreichbar. Was die Frage der Reihenfolge der Sprachen betrifft haben sich die kantonalen Exekutiven - auch für die Deutschschweiz - auf eine koordinierte Lösung geeinigt, die sich in 23 Kantonen in Umsetzung befindet. Dass es in verschiedenen Kantonen Vorstösse zu neuerlichen Änderungen gibt, gehört zum demokratischen Prozess und muss ausdiskutiert werden, wobei in den kantonal geführten Diskussionen auch der Verfassungsauftrag zur Harmonisierung und die damit verbundene subsidiäre Bundeskompetenz in die Beurteilung einzuschliessen sind.

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