1. Dezember 2015

D-EDK befremdet

In einer Mitteilung zeigt sich die D-EDK, die Herausgeberin des Lehrplans 21, befremdet über die Berichterstattung in der Sonntagszeitung.
Stellungnahme zur Berichterstattung in der Sonntagszeitung vom 29.11., D-EDK Geschäftsstelle, 1.12.


Mit Befremden hat die D-EDK von der einseitigen und mit vielen falschen Darstellungen bestückten Berichterstattung in der Sonntagszeitung vom 29. November 2015 zum Lehrplan 21 Kenntnis genommen.
Die von den Kritikern angeführten Argumente und Vorbehalte zum Lehrplan 21 sind nicht neu. Viele davon sind aber schlicht falsch. So ist beispielsweise das Wissen für den Erwerb von Kompetenzen zentral. Auch vom sogenannt „selbstgesteuerten Lernen“ steht im Lehrplan 21 kein Wort. Unbegründet und unhaltbar ist auch die Kritik, über den Lehrplan habe es keine öffentliche Debatte gegeben und dieser werde eingeführt, „ohne dass irgendein Parlament oder eine demokratisch legitimierte Instanz dazu irgendetwas sagen konnten“. Fakt ist:
 
·         In jedem Kanton, der sich am Projekt beteiligt hat, haben die gesetzlich zuständigen und demokratisch gewählten Behörden zweimal über ihre Beteiligung an der Erarbeitung der Lehrplanvorlage entschieden. Die Gremien werden nun auch über die Einführung entscheiden oder haben bereits entschieden. Sie haben hierzu einen gesetzlichen Auftrag, und sie sind nach demokratischen Spielregeln in dieses Gremium gewählt worden.
·         Zu den Grundlagen und zur Lehrplanvorlage fanden zwei breite und öffentliche Vernehmlassungen statt. Die in diesen Vernehmlassungen geäusserte Kritik wurde ernst genommen und führte zu verschiedenen umfangreichen konzeptionellen und inhaltlichen Änderungen an der Vorlage.
·         In vielen Kantonsparlamenten wurden nach der Freigabe der Vorlage zur Einführung in den Kantonen parlamentarische Vorstösse eingereicht mit dem Ziel, die Einführung des Lehrplans 21 zu verhindern, zu verzögern oder dem Referendum zu unterstellen. Alle diese Vorstösse wurden, soweit sie bis heute behandelt wurden, von den Parlamenten mit deutlichen Mehrheiten abgelehnt. Damit haben diese Parlamente ihren kantonalen Lehrplanbehörden das Vertrauen ausgesprochen.


Fazit: Die Berichterstattung in der Sonntagszeitung kann nicht im Sinne eines Mediums sein, das journalistische Qualitätskriterien hochhält.

1 Kommentar:

  1. In der offiziellen Website zum Lehrplan 21 steht, wie man auf Kritik der Gegner antworten soll. Genau so hat es die EDK im obigen Pressetext gemacht. Wobei wohl der zweite Satz absichtlich weggelassen wurde, was offenbar gängige Praxis der Orientierungspolitik der EDK gegenüber dem „dummen“ Volk ist:

    „Von all dem steht im Lehrplan 21 nichts. Das Lern- und Unterrichtsverständnis, das dem Lehrplan 21 zu Grunde liegt, ist in der Broschüre „Grundlagen“ dargestellt.“

    In den „Grundlagen zum Lehrplan 21“, die von der D-EDK 2010 als Dogma zur Erstellung des Lehrplan 21 abgesegnet wurde. Auf diesen Grundlagen begannen die Fachbereichteams 2011 den Monsterlehrplan mit tausenden von Pseudo-Teilkompetenzen aufzubauen. Die D-EDK beansprucht in den Grundlagen die alleinige Deutungsmacht für „guten Unterricht“, was die faktische Abschaffung der Methodenwahl bedeutet. In den „Grundlagen zum Lehrplan 21“ heisst nämlich:

    „Mit der Kompetenzorientierung ergibt sich eine veränderte Sichtweise auf den
    Unterricht. Lernen wird verstärkt als aktiver, selbstgesteuerter, reflexiver, situativer und konstruktiver Prozess verstanden“.

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