Die Kantone versuchen mit juristischen Mitteln den Lehrplan 21 vor Volksabstimmungen zu schützen.
Das Initiativkomitee macht weiter, Medienmitteilung, 24.11. Initiative zur Änderung des Volksschulgesetzes - Stopp dem Lehrplan 21
Auch wenn die Einführung des Lehrplans 21
durch das Bildungsdepartement „vorangetrieben“ wird und der Kantonsrat die
Initiative für „ungültig“ erklärt hat, bleibt das Initiativkomitee aktiv. Das
Volk muss abstimmen können. Es ist nicht nur direkt betroffen von der Demontage
unserer Volksschule, sondern es muss auch alles bezahlen.
Gemäss Artikel 9 der Bundesverfassung hat
jede Person Anspruch darauf, von den staatlichen Organen ohne Willkür und nach
Treu und Glauben behandelt zu werden. Das entsprechende Vertrauen des
Initiativkomitees und der mehr als 3‘000 Unterzeichner war aber offenbar ein
Fehler. Das Bildungsdepartement hat eine demokratische Sachdiskussion nicht
zugelassen, obwohl diese unverzichtbar ist. Die Verantwortlichen verweigerten
den Initianten das mehrfach ersuchte Gespräch und der Regierungsrat schrieb in
seinem Beschluss vom 16. Juni 2015 dazu, es bestehe „weder Anlass noch
rechtliche Verpflichtung zu einer Aussprache.“
Leider führte die Einreichung der Initiative
Mitte Dezember 2014 auch keineswegs – wie von den Initianten beantragt – zur
Sistierung der Lehrplan-Einführung. Das Bildungsdepartement hat die Einführung
des Lehrplans 21 nach dem Zustandekommen der Initiative weiter
„vorangetrieben“, als wäre das Volksbegehren zur Mitbestimmung lediglich ein
lästiges, unnötiges Störmanöver. Die Art und Weise, wie die Initianten von
offizieller Seite dafür öffentlich mehrfach ‚heruntergeputzt‘ wurden, ist
stossend.
Die Initianten weisen die juristische
Begründung der Ungültigerklärung als unhaltbar zurück.
Es dauerte rund ein halbes Jahr, bis die
Rechtsberater der Regierung herausfanden, mit welchen juristischen
Spitzfindigkeiten die Initiative ungültig erklärt werden könne. Denn noch am
19. Mai 2015 liess Bildungsdirektor Walter Stählin öffentlich verlauten, es
seien „alle Optionen offen: Initiative gültig, Initiative teilweise gültig oder
Initiative ungültig“.
Weder die Rechts- und Justizkommission noch
der Kantonsrat sind auf die juristisch bedeutsamen Begründungen in der
Stellungnahme1 eingegangen. Die Initianten wurden – entgegen anderslautender
Darstellung durch den Präsidenten der Rechts- und Justizkommission – auch nie
dazu aufgefordert, den Initiativtext anzupassen. Eine Beschwerde beim
Bundesgericht infolge Willkür und Rechtsverweigerung hat gute Chancen auf
Erfolg.
Das Anliegen des Initiativkomitees ist weder
durch die grossangelegte „Informations-Offensive“ des Bildungsdepartements,
noch durch die formalistische Begründung der Ungültigkeit der Initiative vom
Tisch.
Die beanstandeten Inhalts- und
Systemänderungen folgen dem Diktat der OECD (Organisation für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung). Sie sind also von aussen gesteuert und nicht
aus Bedürfnissen unserer Volksschule entstanden. Der „Reformstau“ wurde dem
Schweizer Bildungssystem nur angedichtet, um eine wahre Reformflut über Lehrer
und Schüler zu ergiessen: Mit Gesetzesänderungen, Verordnungen und Weisungen,
die eine sukzessive Verschlechterung des Bildungsstandes am Ende der Schulzeit
und enormen Kosten und Bürokratie verursachen.
Viele Lehrer traten mit den Initianten in
Kontakt und wiesen auf die vielfältigen Probleme hin, die durch die
jahrzehntelangen Schulreformen ausgelöst wurden. Sie leisten Enormes unter
immer schwierigeren Bedingungen. Doch sie schweigen gegen aussen, aus Angst vor
Mobbing und dem Verlust der Stelle. Die Lehrer brauchen die Hilfe aus der
Bevölkerung, um von unnötigem Ballast und Methodenzwängen befreit zu werden und
sich wieder ihrer primären Aufgabe des Lehrens und Unterrichtens widmen zu
können.
Auch sehr viele Eltern üben ernste Kritik an
den Systemänderungen. Sie beklagen die permanente Verunsicherung der Kinder und
beschreiben die konkreten Auswirkungen des selbstgesteuerten Lernens, der
Kontroll-Manie und Datenspeicherung, der Ideologisierung, der vielen
Zusatzbelastungen und Leerläufe. Allzu viele Schulkinder, die damit nicht
zurechtkommen, werden im Verlaufe ihrer Schulkarriere fälschlich z.B. mit der
Diagnose ADHS / ADS konfrontiert und mit Medikamenten ruhiggestellt.
Den unerwünschten Veränderungen der
Volksschule tritt in der ganzen Schweiz ein solidarisches Engagement von
Eltern, Lehrern, Kinderärzten, Therapeuten und Bildungswissenschaftlern etc.
entgegen. Schon in 13 der 21 Deutschschweizer Kantone wird die Mitbestimmung
des Volkes mit politischen Mitteln gefordert, und der Widerstand gegen die
OECD-Bildungssteuerung wächst weiter.
Das Schwyzer Initiativkomitee hat aufgrund
der Erfahrungen mit den Bildungsbehörden („InfoOffensive“ und „Vorantreiben des
Lehrplans 21“) erkannt, dass die erste Initiative zu wenig weitreichend war, um
durchzusetzen, dass das Volk die Geisterfahrt der Volksschul-Reformen endlich
stoppen kann.
Somit wird nun eine viel umfangreichere Initiative
vorbereitet, die auch den Einfallstoren des Lehrplans 21 via Lehrmittel und
Lehrerbildung, Umwandlung der Lehrerrolle zum Coach, Kontroll- und
Überwachungssystem und ideologischer Einflussnahme auf die Schule etc. einen
Riegel schieben kann.
Man wird wieder vom Initiativkomitee hören.
Irene Herzog-Feusi Präsidentin des
Initiativkomitees
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