Die stürmische Entwicklung der Informationstechnologien und die
rasante Einbindung aller Lebensbereiche ins Internet machen um die Schule
keinen Bogen. Dem Bildungs- und Erziehungsauftrag gerecht zu werden, schließt
daher ein, auch die entstehenden digitalen Daten über Schülerinnen und Schüler,
über Lernergebnisse, über Ereignisse in der Schule sensibel zu behandeln und
dem berechtigten Schutzbedürfnis aller an Schule Beteiligten zu entsprechen.
Leitfaden Datensicherheit, VBE, GÖD, LCH, 2015
GÖD-APS, LCH und VBE
sind beunruhigt, dass Lehrpersonen und Schulleitungen von den Arbeitgebern
keine ausreichenden Voraussetzungen zu Datensicherheit und Datenschutz in der
schulischen Arbeit erhalten. Eine erfolgreiche Schule muss eine datensichere,
datengeschützte Schule sein. Daraus folgen klare Verantwortlichkeiten
insbesondere für Arbeitgeber und Schulträger/Schulerhalter, damit
Schulleitungen und Lehrpersonen ihrer Verantwortung nachkommen können.
GÖD-APS, LCH und VBE
legen daher diesen Leitfaden zugleich als Hausaufgabe für die Arbeitgeber und
Schulträger/Schulerhalter vor. Weder die « Hardware » Schule noch die «
Software » Schule passen aktuell zu den Erwartungen der Politik, dass Schule
kompetente Medienerziehung, digitales Lernen und die Einbindung in digitales
Verwaltungshandeln zu meistern hat. Mehrheitlich ist die IT-Ausstattung der
Schulen der Zeit hinterher. Den Lehrpersonen werden nicht nur zeitgemäße
Hardware und die notwendige Fort- und -weiterbildung verweigert. Dass überdies
von den Lehrpersonen erwartet wird, mit Privatgeräten den dienstlichen Auftrag
zu erfüllen und das volle Risiko selbst zu tragen, ist vollkommen inakzeptabel.
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