16. Oktober 2015

Medienmitteilung des Schwyzer Komitees gegen den Lehrplan 21

Das Schwyzer Initiativkomitee reichte letzte Woche bei der kantonsrätlichen Rechts- und Justizkommission eine ausführliche Begründung für die Gültigkeit der Initiative ein und verlangt vom Kantonsrat, dass das Volk schnellstmöglich darüber abstimmen kann. Im November wird der Rat über die Gültigkeit entscheiden.
Volksabstimmung zum Lehrplan 21 unumgänglich, Medienmitteilung des Initiativkomitees zur Änderung des Volksschulgesetzes im Kanton Schwyz, 13.10.

Die Begründung für die Gültigkeitserklärung zuhanden des Schwyzer Kantonsrats kann hier eingesehen werden. 

Obwohl nach nur gerade 2 Monaten Sammelzeit mehr als 3‘000 Schwyzer Stimmbürger eine Initiative zur Änderung des Volksschulgesetzes unterzeichnet hatten, trieb das Bildungsdepartement mit Hochdruck die Einführung des umstrittenen Lehrplans 21 weiter voran. Schulleiter und Lehrer wurden mit einer „Offensiv-Strategie“ auf den Lehrplan 21 eingefuchst, als ob kein Volksbegehren dagegen hängig wäre, und der Regierungsrat erklärte im Juni die Initiative für „ungültig“.
Dieses behördliche Vorgehen wurde von den Initianten als verfassungs- und rechtswidrige Verhinderungstaktik gerügt. Die Begründungen des Regierungsrates seien sowohl politisch, als auch juristisch und in Bezug auf den Gehalt der Initiative verfehlt. Die juristischen Abklärungen der Initianten ergaben, dass der Regierungsrat damit das Selbstbestimmungsrecht der kantonalen Bevölkerung über die grundsätzliche Veränderung der Volksschule und den verfassungsmässigen Rechtsanspruch auf Gesetzes-Initiativen missachtet hat.
Die Verfassung garantiert nämlich, dass das Volk via Gesetz auch Zuständigkeiten, Entscheidungsstufen und Abläufe selbst regeln und ändern kann. Da mit dem Lehrplan 21 die Grundsatz- und Zweckartikel des Volksschulgesetzes verletzt würden, ist die Lage sehr ernst. Es braucht ein Machtwort des Volkes, denn die Schulveränderungen sind von grösster gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Tragweite.
Mit den permanenten Schulversuchen und Pröbeleien, die mit dem Lehrplan 21 noch verschärft würden, wurden längst falsche Weichen gestellt. Seit Jahrzehnten hat man auf dem Verordnungsweg fundamentale Änderungen eingeführt, die gravierend verschlechterte Wissens- und Fähigkeitsbestände am Ende der Volksschule, massive Verunsicherung, zunehmendes Schulversagen, LehrerBurnouts, aufgeblähte Schul-Administrationen und künstlich hochgetriebene Kosten verursachten.
Die weitere Beschneidung des Bildungsumfangs (u.a. kein gesichertes Einmaleins mehr) und die Abschaffung der Jahrgangsziele, vieler Schulfächer (Geografie, Geschichte, Physik, Chemie, etc.), des strukturiert geführten Klassenunterrichts und des Lehrerberufs muss öffentlich diskutiert und verhindert werden. Schliesslich geht es um die Korrektur eines von aussen aufgezwungenen, jahrzehntelangen Volksschul-Umbaus, der nicht aus den Bedürfnissen der Schule gewachsen ist, sondern diese immer mehr bedrängt und von ihrer Kernaufgabe abbringen will. Die Auswirkungen belasten die Bevölkerung stark.
Die Initiative verlangt deshalb ein neues Entscheidungsrecht auf Gesetzesstufe, das zu GrundsatzAbstimmungen berechtigt, damit als falsch erkannte, behördlich eingeschlagene Wege wieder korrigiert werden können. Das Gesetzes-Referendum gegen solche Weichenstellungen ist keineswegs ausgeschlossen, wie der Regierungsrat fälschlich behauptet. Die Initianten haben zur Vorbereitung der Volksabstimmung schon vor Monaten eine Aussprache mit den Verantwortlichen verlangt, die ihnen jedoch bis heute verwehrt wurde. Der Kantonsrat muss nun eine politische Abwägung vornehmen und die Initiative für gültig erklären. Das Volk soll darüber entscheiden können, wohin die weitere Reise mit unserer Volksschule geht, wie dies bereits in zwölf weiteren Kantonen gefordert wird.

Irene Herzog-Feusi Präsidentin des Initiativkomitees

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