Das Schwyzer Initiativkomitee reichte letzte Woche bei
der kantonsrätlichen Rechts- und Justizkommission eine ausführliche Begründung
für die Gültigkeit der Initiative ein und verlangt vom Kantonsrat, dass das
Volk schnellstmöglich darüber abstimmen kann. Im November wird der Rat über die
Gültigkeit entscheiden.
Volksabstimmung zum Lehrplan 21 unumgänglich, Medienmitteilung des Initiativkomitees zur Änderung des Volksschulgesetzes im Kanton Schwyz, 13.10.
Die Begründung für die Gültigkeitserklärung zuhanden des Schwyzer Kantonsrats kann hier eingesehen werden.
Die Begründung für die Gültigkeitserklärung zuhanden des Schwyzer Kantonsrats kann hier eingesehen werden.
Obwohl nach nur gerade 2 Monaten Sammelzeit
mehr als 3‘000 Schwyzer Stimmbürger eine Initiative zur Änderung des
Volksschulgesetzes unterzeichnet hatten, trieb das Bildungsdepartement mit
Hochdruck die Einführung des umstrittenen Lehrplans 21 weiter voran.
Schulleiter und Lehrer wurden mit einer „Offensiv-Strategie“ auf den Lehrplan
21 eingefuchst, als ob kein Volksbegehren dagegen hängig wäre, und der
Regierungsrat erklärte im Juni die Initiative für „ungültig“.
Dieses behördliche Vorgehen wurde von den
Initianten als verfassungs- und rechtswidrige Verhinderungstaktik gerügt. Die
Begründungen des Regierungsrates seien sowohl politisch, als auch juristisch
und in Bezug auf den Gehalt der Initiative verfehlt. Die juristischen
Abklärungen der Initianten ergaben, dass der Regierungsrat damit das
Selbstbestimmungsrecht der kantonalen Bevölkerung über die grundsätzliche
Veränderung der Volksschule und den verfassungsmässigen Rechtsanspruch auf
Gesetzes-Initiativen missachtet hat.
Die Verfassung garantiert nämlich, dass das
Volk via Gesetz auch Zuständigkeiten, Entscheidungsstufen und Abläufe selbst
regeln und ändern kann. Da mit dem Lehrplan 21 die Grundsatz- und Zweckartikel
des Volksschulgesetzes verletzt würden, ist die Lage sehr ernst. Es braucht ein
Machtwort des Volkes, denn die Schulveränderungen sind von grösster
gesellschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Tragweite.
Mit den permanenten Schulversuchen und
Pröbeleien, die mit dem Lehrplan 21 noch verschärft würden, wurden längst
falsche Weichen gestellt. Seit Jahrzehnten hat man auf dem Verordnungsweg
fundamentale Änderungen eingeführt, die gravierend verschlechterte Wissens- und
Fähigkeitsbestände am Ende der Volksschule, massive Verunsicherung, zunehmendes
Schulversagen, LehrerBurnouts, aufgeblähte Schul-Administrationen und künstlich
hochgetriebene Kosten verursachten.
Die weitere Beschneidung des Bildungsumfangs
(u.a. kein gesichertes Einmaleins mehr) und die Abschaffung der Jahrgangsziele,
vieler Schulfächer (Geografie, Geschichte, Physik, Chemie, etc.), des
strukturiert geführten Klassenunterrichts und des Lehrerberufs muss öffentlich
diskutiert und verhindert werden. Schliesslich geht es um die Korrektur eines
von aussen aufgezwungenen, jahrzehntelangen Volksschul-Umbaus, der nicht aus den
Bedürfnissen der Schule gewachsen ist, sondern diese immer mehr bedrängt und
von ihrer Kernaufgabe abbringen will. Die Auswirkungen belasten die Bevölkerung
stark.
Die Initiative verlangt deshalb ein neues
Entscheidungsrecht auf Gesetzesstufe, das zu GrundsatzAbstimmungen berechtigt,
damit als falsch erkannte, behördlich eingeschlagene Wege wieder korrigiert
werden können. Das Gesetzes-Referendum gegen solche Weichenstellungen ist
keineswegs ausgeschlossen, wie der Regierungsrat fälschlich behauptet. Die Initianten
haben zur Vorbereitung der Volksabstimmung schon vor Monaten eine Aussprache
mit den Verantwortlichen verlangt, die ihnen jedoch bis heute verwehrt wurde.
Der Kantonsrat muss nun eine politische Abwägung vornehmen und die Initiative
für gültig erklären. Das Volk soll darüber entscheiden können, wohin die
weitere Reise mit unserer Volksschule geht, wie dies bereits in zwölf weiteren
Kantonen gefordert wird.
Irene Herzog-Feusi Präsidentin des
Initiativkomitees
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