26. Oktober 2015

Aargauer Regierung malt bei Ausstieg aus dem Lehrplan 21 den Teufel an die Wand

Sämtliche Vorbereitungen zur Einführung des Lehrplans 21 sollen bis zur Abstimmung über die Volksinitiative «Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21» sistiert werden. Dies fordert eine Motion, die von 36 Ratsmitgliedern, vorwiegend aus dem bürgerlichen Lager, unterzeichnet worden ist.
Zudem verlangt die Motion, dass die Abstimmung über die Volksinitiative bald anzusetzen sei. Es gehe nicht, dass für den Lehrplan 21 bereits Geld ausgegeben und geplant werde, obwohl eine Volksinitiative dagegen vorliege. Das sei weder demokratisch noch ökonomisch, argumentieren die Initianten.
Lehrplan 21: Aargauer Regierung hält Alleingang für schädlich, Aargauer Zeitung, 26.10. von Jörg Meier


Die am 2. Juni 2015 mit 4392 gültigen Unterschriften eingereichte Volksinitiative, die sich gegen den Lehrplan 21 richtet, weist aus Sicht der Regierung etliche Schwächen auf.

Geht es nach der Initiative, wird es wichtige Fächer künftig nicht mehr geben. Denn der Initiativtext zählt die zu unterrichtenden Fächer abschliessend auf. Verschiedene Fächer des heutigen Lehrplans, wie «Projekte und Recherchen» oder «geometrisch-technisches Zeichnen» müssten gestrichen werden.
Und neue Fächer, wie «Medien und Information» könnten nicht wie im Lehrplan 21 vorgesehen in separat ausgewiesenen Lektionen unterrichtet werden. Die Initiative verlangt zudem nur eine Fremdsprache in der Primarschule, was dem nationalen Konsens widerspricht.
Mit der fundamentalen Abweichung vom Lehrplan 21 können für einzelne Fächer keine Deutschschweizer Lehrmittel mehr verwendet werden. Das wiederum hätte zur Folge, dass der Kanton Aargau eigene Lehrmittel entwickeln oder sie vom Ausland übernehmen muss.
Zudem braucht der Aargau eine eigene Ausbildung für seine Lehrpersonen. Denn die Pädagogischen Hochschulen in der Schweiz sind beauftragt, ihre Ausbildung auf den harmonisierten Deutschschweizer Lehrplan auszurichten. Für die Aargauer Lehrpersonen müsste deshalb eine nur für den Aargau geltende Ausbildung aufgebaut werden.

Nachteile für die Schule Aargau

Auch die von den Initianten bekämpfte Kompetenzorientierung sei keineswegs eine Neuerfindung des Lehrplans 21, sagt der Regierungsrat, sondern sei bereits heute in Paragraf 19 des Schulgesetzes angelegt.
Eine Annahme der Initiative würde nicht bloss den Lehrplan 21 stoppen, sondern dem Aargauer Schulsystem weit grösseren Schaden zufügen. So würden – immer nach Ansicht des Regierungsrates – die Kinder nicht auf eine zunehmend komplexere Zukunft vorbereitet, sondern mit Methoden aus dem letzten Jahrhundert unterrichtet.
Die Eltern könnten nicht von der Harmonisierung der Lehrpläne in der Deutschschweiz profitieren; jeder Umzug in einen andern Kanton wäre eine schulisch grosse Umstellung.
Die Aargauer Lehrpersonen könnten kaum mehr in anderen Kantonen unterrichten, die reduzierten Arbeitsmarktchancen hätten wohl auch einen direkten Einfluss auf das Interesse im Aargau an der Ausbildung zum Lehrer. Lehrermangel wäre die Folge.
Schliesslich entstehen dem Kanton markant höhere Kosten für die Entwicklung eines eigenen Lehrplans, eigener Lehrmittel, eigener Aus- und Weiterbildungen. Und was der Regierungsrat auch noch klarstellt: Die Aargauer Volksschule braucht einen neuen Lehrplan, völlig unabhängig vom Schicksal des Lehrplans 21.

Motion verletzt Verfassung

Aber auch die im Grossen Rat eingereichte Motion, die ein Moratorium der Arbeit am Lehrplan 21 verlangt, bis die Aargauerinnen und Aargauer an der Urne über das Schicksal des Lehrplans 21 entschieden haben, lehnt die Regierung ab.
Denn erstens verhindere ein Moratorium die bildungspolitische Diskussion, die doch gerade von den lehrplankritischen Initianten gefordert werde. Und zweitens sei das Moratorium im Vorfeld einer Abstimmung nicht vereinbar mit dem verfassungsmässig festgelegten Verfahren.
Dies gleich dreifach: Der Regierungsrat ist zu einer Finanzplanung verpflichtet. Er muss zudem die Bevölkerung informieren und er muss gemäss Bundesverfassung mithelfen, das schweizerische Schulwesen zu koordinieren. Das alles ist nicht möglich, wenn sich der Kanton nicht mehr mit dem Lehrplan 21 beschäftigen darf.

Die Motionäre befürchten einen Mangel an demokratischer Mitbestimmung bei der Einführung des Lehrplans 21. Der Regierungsrat versichert, er nehme diese Befürchtungen ernst. Er plant eine breite Beteiligung für die Erarbeitung des Aargauer Lehrplans. Fest steht auch das Datum der Abstimmung über die Initiative «Ja zu einer guten Bildung – Nein zum Lehrplan 21»: Es ist der 12. Februar 2017.

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