Kantone ziehen positive Bilanz zu Harmos, NZZ, 2.7. von Michael Schoenenberger
Die Harmonisierung der Volksschule ist in der
föderalistischen Schweiz nicht nur eine emotionale, sondern auch eine recht
komplexe Sache. Oftmals wird in den gleichen Topf geworfen, was es zu trennen
gälte. In dieser Angelegenheit, die ja bei einem Scheitern das Eingreifen des
Bundes notwendig machte, ist namentlich zwischen dem Verfassungsauftrag, dem
Harmos-Konkordat (das über den Verfassungsauftrag hinausgeht) und den
Instrumenten der Harmonisierung - wie zum Beispiel dem Lehrplan 21 - zu
unterscheiden.
Am Mittwoch hat die EDK, die Konferenz der
kantonalen Erziehungsdirektoren, eine Bilanz zur Harmonisierung gezogen. «Wir
bilanzieren die Eckwerte der Bundesverfassung, nicht die Umsetzung des
Harmos-Konkordats», stellte EDK-Präsident Christoph Eymann vor den Medien in
Bern zunächst klar. Diese Bilanz fällt gut aus. Laut EDK sind die rechtlichen
Grundlagen, die Voraussetzungen für die Harmonisierung, erfüllt. Mit dem bisher
Erreichten zeigt man sich sehr zufrieden. «Die Volksschule war noch nie so
umfassend harmonisiert wie heute», betonte Eymann. Ein Bericht zeigt, dass auch
jene Kantone, die dem am 1. August 2009 in Kraft getretenen Harmos-Konkordat
nicht beigetretenen sind - 11 sind es an der Zahl -, sich an der
verfassungsmässigen Harmonisierung beteiligen.
Weit bei den Strukturen
Der Auftrag der Bundesverfassung ist klar:
Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie die
Übergänge von einer Bildungsstufe zur nächsten sind zu harmonisieren.
EDK-Generalsekretär Hans Ambühl hob hervor, dass die Aufgaben für den
Strukturteil erfüllt sind. Die Schulpflicht beträgt elf Jahre, die Primarstufe
dauert inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe acht Jahre, für die
Einschulung gilt in 20 Kantonen der gleiche Stichtag. Ab dem Schuljahr 2015/16
wird die Sekundarstufe I in allen Kantonen der Deutsch- und der Westschweiz
drei Jahre dauern. 2006 kannte nur Basel-Stadt ein zweijähriges
Kindergartenobligatorium. Ab 2016 werden ein solches 17 Kantone kennen. In fast
allen anderen Kantonen haben die Eltern ein Anrecht darauf, dass die Kinder ein
zweijähriges Angebot besuchen können.
Zur Harmonisierung der Ziele hätten die Kantone die
notwendigen Instrumente geschaffen, doch sei es ein langfristiger Prozess,
sagte Eymann. Insbesondere hat die EDK 2011 nationale Bildungsziele für vier
Fachbereiche verabschiedet. Diese sind in die sprachregionalen Lehrpläne
eingeflossen. Während für alle Kantone eine verfassungsmässige Pflicht zur
Harmonisierung besteht, sind sie in der Umsetzung frei. So können sie
beispielsweise ihre Bildungsziele auf die nationalen Vorgaben abstimmen, ohne
den Lehrplan 21 einzuführen.
Beim Sprachenunterricht sei die Situation so
koordiniert wie nie zuvor. Das Modell 3/5 ist ab Schuljahr 2015/16 in 23
Kantonen umgesetzt. Es bleibe aber noch einiges zu tun, sagt die
EDK mit Blick auf Opposition in einzelnen Kantonen. Abweichungen könnten aus
heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden.
Keine Intervention notwendig
Aus kantonaler Sicht sind keine Bundesvorschriften
gestützt auf die subsidiäre Bundeszuständigkeit erforderlich, auch nicht wegen
der Sprachenfrage. Die jurassische Bildungsministerin Elisabeth Baume-Schneider
(sp.) sagte jedoch, sollte das Modell 3/5 in weiteren Kantonen bröckeln,
unterstütze die Romandie eine Bundeslösung. - Trotz Vorbehalten an der Basis
stellt sich der Dachverband der Lehrer hinter die Sprachenstrategie der EDK mit
zwei Fremdsprachen in der Primarschule. Es brauche aber zusätzliche Mittel.
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