6. Juli 2015

Positive Bilanz zu Harmos

Die Erziehunsdirektoren der Kantone sind zufrieden mit der Harmonisierung der Volksschule. Positiv ist der Befund auch zum Sprachenunterricht.
Kantone ziehen positive Bilanz zu Harmos, NZZ, 2.7. von Michael Schoenenberger


Die Harmonisierung der Volksschule ist in der föderalistischen Schweiz nicht nur eine emotionale, sondern auch eine recht komplexe Sache. Oftmals wird in den gleichen Topf geworfen, was es zu trennen gälte. In dieser Angelegenheit, die ja bei einem Scheitern das Eingreifen des Bundes notwendig machte, ist namentlich zwischen dem Verfassungsauftrag, dem Harmos-Konkordat (das über den Verfassungsauftrag hinausgeht) und den Instrumenten der Harmonisierung - wie zum Beispiel dem Lehrplan 21 - zu unterscheiden.
Am Mittwoch hat die EDK, die Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren, eine Bilanz zur Harmonisierung gezogen. «Wir bilanzieren die Eckwerte der Bundesverfassung, nicht die Umsetzung des Harmos-Konkordats», stellte EDK-Präsident Christoph Eymann vor den Medien in Bern zunächst klar. Diese Bilanz fällt gut aus. Laut EDK sind die rechtlichen Grundlagen, die Voraussetzungen für die Harmonisierung, erfüllt. Mit dem bisher Erreichten zeigt man sich sehr zufrieden. «Die Volksschule war noch nie so umfassend harmonisiert wie heute», betonte Eymann. Ein Bericht zeigt, dass auch jene Kantone, die dem am 1. August 2009 in Kraft getretenen Harmos-Konkordat nicht beigetretenen sind - 11 sind es an der Zahl -, sich an der verfassungsmässigen Harmonisierung beteiligen.

Weit bei den Strukturen
Der Auftrag der Bundesverfassung ist klar: Schuleintrittsalter, Schulpflicht, Dauer und Ziele der Bildungsstufen sowie die Übergänge von einer Bildungsstufe zur nächsten sind zu harmonisieren. EDK-Generalsekretär Hans Ambühl hob hervor, dass die Aufgaben für den Strukturteil erfüllt sind. Die Schulpflicht beträgt elf Jahre, die Primarstufe dauert inklusive Kindergarten oder Eingangsstufe acht Jahre, für die Einschulung gilt in 20 Kantonen der gleiche Stichtag. Ab dem Schuljahr 2015/16 wird die Sekundarstufe I in allen Kantonen der Deutsch- und der Westschweiz drei Jahre dauern. 2006 kannte nur Basel-Stadt ein zweijähriges Kindergartenobligatorium. Ab 2016 werden ein solches 17 Kantone kennen. In fast allen anderen Kantonen haben die Eltern ein Anrecht darauf, dass die Kinder ein zweijähriges Angebot besuchen können.
Zur Harmonisierung der Ziele hätten die Kantone die notwendigen Instrumente geschaffen, doch sei es ein langfristiger Prozess, sagte Eymann. Insbesondere hat die EDK 2011 nationale Bildungsziele für vier Fachbereiche verabschiedet. Diese sind in die sprachregionalen Lehrpläne eingeflossen. Während für alle Kantone eine verfassungsmässige Pflicht zur Harmonisierung besteht, sind sie in der Umsetzung frei. So können sie beispielsweise ihre Bildungsziele auf die nationalen Vorgaben abstimmen, ohne den Lehrplan 21 einzuführen.
Beim Sprachenunterricht sei die Situation so koordiniert wie nie zuvor. Das Modell 3/5 ist ab Schuljahr 2015/16 in 23 Kantonen umgesetzt. Es bleibe aber noch einiges zu tun, sagt die EDK mit Blick auf Opposition in einzelnen Kantonen. Abweichungen könnten aus heutiger Sicht nicht ausgeschlossen werden.

Keine Intervention notwendig

Aus kantonaler Sicht sind keine Bundesvorschriften gestützt auf die subsidiäre Bundeszuständigkeit erforderlich, auch nicht wegen der Sprachenfrage. Die jurassische Bildungsministerin Elisabeth Baume-Schneider (sp.) sagte jedoch, sollte das Modell 3/5 in weiteren Kantonen bröckeln, unterstütze die Romandie eine Bundeslösung. - Trotz Vorbehalten an der Basis stellt sich der Dachverband der Lehrer hinter die Sprachenstrategie der EDK mit zwei Fremdsprachen in der Primarschule. Es brauche aber zusätzliche Mittel.

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