11. Juli 2015

Lohnklage: Kindergärtnerinnen sollen Primarlehrerlohn erhalten

Die Aargauer Regierung will die Löhne der Kindergärtner bis 2018 gestaffelt jenen der Primarlehrer anpassen. Zudem soll das Gehalt rückwirkend auf den mittleren Marktlohn angepasst werden. Der Grosse Rat entscheidet im September über den Vorschlag.
Kindergärtner sollen mehr Lohn bekommen - und zwar rückwirkend bis 2011, Aargauer Zeitung, 9.7. 

Im März 2014 hatte das Aargauer Verwaltungsgericht eine Lohnklage von Kindergärtnerinnen teilweise gutgeheissen. Es kam zum Schluss, dass der Kanton bei der Lohneinstufung «mangelhaft» gearbeitet habe. Er wies die Regierung deshalb an, die Lohngrundlagen der Kindergärtnerinnen zu überarbeiten.
Die Aargauer Regierung hat nun einen Lösungsvorschlag zu Klage des Aargauer Lehrerverbands alv an den Grossen Rat überwiesen. Er sieht vor, dass die Löhne der Kindergärtner bis 2018 gestaffelt jenen der Primarlehrpersonen angepasst werden. Zudem sollen die Kindergärtner rückwirkend auf den 1. August 2011 eine Nachzahlung erhalten, welche die Differenz zum neu erhobenen markkonformen Lohn ausgleicht.
Fast 10 Millionen pro Jahr
Bis 2018 soll das Gehalt der Kindergärtner jährlich um eine Lohnstufe – von aktuell Stufe 2 auf Stufe 5 – angehoben werden. Im ersten Dienstjahr würde ein Kindergärtner dann wie die Primarlehrer 77'680 Franken im Jahr verdienen. Gegenüber dem aktuellen Lohn vom 71'330 Franken ist das eine Anhebung von knapp neun Prozent. Sie wird  den Kanton ab 2018 jährlich insgesamt 9,4 Millionen Franken zusätzlich kosten. 
Der Lösungsvorschlag des Regierungsrat geht auch auf die vom alv geforderte rückwirkende Nachzahlung ein. So soll den Kindergärtnern für den Zeitraum seit 1. August 2011 die Differenz zum mittleren Marktlohn in den umliegenden Kantonen Bern, Baselland, Luzern, Solothurn sowie auch Basel-Stadt erstattet werden. Dieser Positionslohn liegt bei 73'027 Franken pro Jahr.
Den einmaligen Aufwand für diese rückwirkende Nachzahlung weist die Regierung mit 12,5 Millionen Franken aus.
Der Regierungsrat nutzt zudem die Gelegenheit der Teilrevision des Lohndekrets, um auch die Regelung zum Einsatz von Stellvertretungen zu präzisieren und der gängigen Praxis anzupassen. Bei unvorhersehbaren Absenzen kann frühestens ab dem zweiten Absenzentag eine bezahlte Stellvertretung eingesetzt werden.
Der Grosse Rat wird voraussichtlich im September über die vorgeschlagenen Änderungen im Lohndekret und über den Nachtragskredit für die Lohnnachzahlungen entscheiden. 



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