Kindergärtner sollen mehr Lohn bekommen - und zwar rückwirkend bis 2011, Aargauer Zeitung, 9.7.
Im
März 2014 hatte das Aargauer Verwaltungsgericht eine Lohnklage von Kindergärtnerinnen
teilweise gutgeheissen. Es kam zum Schluss, dass der Kanton
bei der Lohneinstufung «mangelhaft» gearbeitet habe. Er
wies die Regierung deshalb an, die Lohngrundlagen der Kindergärtnerinnen
zu überarbeiten.
Die
Aargauer Regierung hat nun einen Lösungsvorschlag zu Klage des Aargauer
Lehrerverbands alv an den Grossen Rat überwiesen. Er sieht vor, dass die Löhne
der Kindergärtner bis 2018 gestaffelt jenen der Primarlehrpersonen
angepasst werden. Zudem sollen die Kindergärtner rückwirkend auf den 1.
August 2011 eine Nachzahlung erhalten, welche die Differenz zum neu erhobenen
markkonformen Lohn ausgleicht.
Fast 10 Millionen pro Jahr
Bis
2018 soll das Gehalt der Kindergärtner jährlich um eine Lohnstufe –
von aktuell Stufe 2 auf Stufe 5 – angehoben werden. Im ersten Dienstjahr würde
ein Kindergärtner dann wie die Primarlehrer 77'680 Franken im Jahr verdienen.
Gegenüber dem aktuellen Lohn vom 71'330 Franken ist das eine Anhebung von knapp
neun Prozent. Sie wird den Kanton ab 2018 jährlich insgesamt 9,4
Millionen Franken zusätzlich kosten.
Der
Lösungsvorschlag des Regierungsrat geht auch auf die vom alv geforderte
rückwirkende Nachzahlung ein. So soll den Kindergärtnern für den Zeitraum
seit 1. August 2011 die Differenz zum mittleren Marktlohn in den
umliegenden Kantonen Bern, Baselland, Luzern, Solothurn sowie auch Basel-Stadt
erstattet werden. Dieser Positionslohn liegt bei 73'027 Franken pro Jahr.
Den
einmaligen Aufwand für diese rückwirkende Nachzahlung weist die Regierung
mit 12,5 Millionen Franken aus.
Der
Regierungsrat nutzt zudem die Gelegenheit der Teilrevision des Lohndekrets, um
auch die Regelung zum Einsatz von Stellvertretungen zu präzisieren und der
gängigen Praxis anzupassen. Bei unvorhersehbaren Absenzen kann frühestens ab
dem zweiten Absenzentag eine bezahlte Stellvertretung eingesetzt werden.
Der
Grosse Rat wird voraussichtlich im September über die vorgeschlagenen
Änderungen im Lohndekret und über den Nachtragskredit für die Lohnnachzahlungen
entscheiden.
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