Volk kann nicht mehr über die Anzahl Fremdsprachen an der Primarschule abstimmen, Bild: Keystone
Initiative gegen Lehrplan 21 im Kanton bleibt ungültig, Zürichsee Zeitung, 22.6.
Der
Verein «Starke Volksschule St. Gallen» wollte ursprünglich gleich zwei
Initiativen lancieren: In der einen wurden Unterschriften für den Austritt des
Kantons St. Gallen aus dem Harmos-Konkordat gesammelt. Dieses Volksbegehren ist
inzwischen zustande gekommen.
In einer weiteren
Initiative ging es um Änderungen im Volksschulgesetz: Unter anderem sollten
darin eine Mitsprache des Parlaments zum Lehrplan und die Beschränkung auf eine
Fremdsprache in der Primarschule festgeschrieben werden.
Ungültige Initiative
Die St. Galler Regierung
hatte diese zweite Initiative für ungültig erklärt, weil solche
Gesetzesänderungen nicht möglich seien, solange der Kanton Mitglied des
Harmos-Konkordats sei. Das Verwaltungsgericht stützte diese Argumentation mit
einem im Mai veröffentlichten Entscheid.
In einem auf der
Homepage des Vereins «Starke Volksschule» publizierten Communiqué heisst es
nun, dass das Initiativkomitee «nach gründlichen Überlegungen» beschlossen
habe, den Entscheid nicht weiterzuziehen – «obwohl der Weg ans Bundesgericht
gute Chancen gehabt hätte».
Das Komitee macht dafür
finanzielle und pragmatische Überlegungen geltend: Die Kosten eines Gangs ans
Bundesgericht seien nicht unerheblich, vor allem aber würde dieser
Weg viel Zeit in Anspruch nehmen. Der politische Weg erscheine als der
aussichtsreichere, heisst es in der Mitteilung.
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