23. Juni 2015

"Starke Volksschule St. Gallen" verzichtet auf Bundesgerichtsentscheid

Der Verein "Starke Volksschule St. Gallen" zieht den Verwaltungsgerichtsentscheid zur Initiative gegen den Lehrplan 21 nicht ans Bundesgericht weiter. Damit bleibt die Initiative ungültig.





Volk kann nicht mehr über die Anzahl Fremdsprachen an der Primarschule abstimmen, Bild: Keystone

Initiative gegen Lehrplan 21 im Kanton bleibt ungültig, Zürichsee Zeitung, 22.6.


Der Verein «Starke Volksschule St. Gallen» wollte ursprünglich gleich zwei Initiativen lancieren: In der einen wurden Unterschriften für den Austritt des Kantons St. Gallen aus dem Harmos-Konkordat gesammelt. Dieses Volksbegehren ist inzwischen zustande gekommen.
In einer weiteren Initiative ging es um Änderungen im Volksschulgesetz: Unter anderem sollten darin eine Mitsprache des Parlaments zum Lehrplan und die Beschränkung auf eine Fremdsprache in der Primarschule festgeschrieben werden.
Ungültige Initiative
Die St. Galler Regierung hatte diese zweite Initiative für ungültig erklärt, weil solche Gesetzesänderungen nicht möglich seien, solange der Kanton Mitglied des Harmos-Konkordats sei. Das Verwaltungsgericht stützte diese Argumentation mit einem im Mai veröffentlichten Entscheid.
In einem auf der Homepage des Vereins «Starke Volksschule» publizierten Communiqué heisst es nun, dass das Initiativkomitee «nach gründlichen Überlegungen» beschlossen habe, den Entscheid nicht weiterzuziehen – «obwohl der Weg ans Bundesgericht gute Chancen gehabt hätte».
Das Komitee macht dafür finanzielle und pragmatische Überlegungen geltend: Die Kosten eines Gangs ans Bundesgericht seien nicht unerheblich, vor allem aber würde dieser Weg viel Zeit in Anspruch nehmen. Der politische Weg erscheine als der aussichtsreichere, heisst es in der Mitteilung.


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