Fachlehrer sollen länger arbeiten, Bild: Keystone
Mehr Pflichtstunden für Lehrer, Basler Zeitung, 17.6.
Im Rahmen des
letzten Sparpakets für den Staatshaushalt beschloss der Landrat 2011, die
Pflichtstundenzahl für Fachlehrer an Sekundarschulen, Gymnasien und
Berufsschulen um eine Wochenstunde anzuheben. Gegen den Willen der Regierung
befristete das Parlament die Massnahme jedoch auf drei Jahre ab dem Schuljahr
2013/2014, um danach neu zu entscheiden.
Nun will die Regierung
die Pensenerhöhung auch ab dem Schuljahr 2016/2017 weiterführen und das
Personaldekret entsprechend ändern, wie sie am Mittwoch mitteilte. Damit
einhergehend soll zudem die bisherige Aufgabe der Klassenlehrkräfte an den
Sekundarstufen I und II neu als Spezialfunktion im Personaldekret verankert
werden.
Dank der beiden
Massnahmen würde laut der Regierung auch künftig eine jährlich wiederkehrende
Kosteneinsparung von 3,5 Millionen Franken für den Staatshaushalt erzielt. Sie
sei sich indes bewusst, dass damit «den Schulen für die anspruchsvollen und
zeitaufwendigen Aufgaben im Rahmen des Berufsauftrags Ressourcen entzogen
werden», heisst es in der Mitteilung.
Mit der Erhöhung der
Pflichtstundenzahl und der Differenzierung von Klassen- und Fachlehrkräften
müsse zudem der Berufsauftrag überarbeitet werden, hiess es weiter. Dabei
sollen auch Kindergarten und Primarschule einbezogen werden. Nötig sei unter
anderem eine einheitliche Aufschlüsselung der Jahresarbeitszeit nach
Aufgabenbereichen.
Weitere
Sparmassnahme
Eine weitere Vorlage
sieht zudem die Aufhebung der bisher gewährten altersabhängigen
Unterrichtsentlastung für Lehrerinnen und Lehrer ab dem Schuljahr 2017/2018
vor. Nach dem geltenden Personalrecht können Lehrkräfte nach dem 55. Altersjahr
ihr Unterrichtspensum um zwei Lektionen kürzen, wobei sie aber andere Aufgaben
für die Schule übernehmen.
Bisher wurden dafür 3,5
Millionen Franken aufgewendet. Mit der Aufhebung sollen nun Kosten für
Gemeinden und Kanton von jährlich 2,4 Millionen Franken eingespart werden. 1,1
Millionen Franken sollen indes für den Schulpool zurückbehalten werden. Das
soll teilweise ausgleichen, dass die Schulen mit der Aufhebung der
Unterrichtsentlastung Ressourcen für Schulorganisation und -entwicklung
verlieren.
Auch für diese
Sparmassnahme braucht es eine Änderung des Personaldekrets. Die Vernehmlassung
für beide Vorlagen dauert bis zum 18. September.
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