21. April 2015

Staatsrechtler kritisiert Bündner Grossen Rat

Gleich zwei Initiativen hat das Bündner Parlament in den letzten Monaten für ungültig erklärt. Dieser lockere Umgang mit Ungültigkeitserklärungen sei kein Zufall, sagt der Experte. Und er plädiert dafür, Initiativen im Zweifel dem Volk vorzulegen.
Fremdspracheninitiative: "In dubio pro populo", SRF Regional, 21.4.


Das Bündner Volk soll nicht über die Fremdspracheninitiative abstimmen. Dies hat das Kantonsparlament Anfang Woche mit einer klaren Mehrheit entschieden. Bereits im letzten Winter hatte das gleiche Parlament die Sonderjagdinitiative für ungültig erklärt. Einen ganz anderen Umgang mit Volksinitiativen hat man unter der Bundeshauskuppel. Seit 1891 wurden auf nationaler Ebene erst vier Initiativen für ungültig erklärt.

Macht es sich die Bündner Politik zu einfach?

Auf diese Frage angesprochen, sagt Staatsrechtler Andreas Glaser vom Zentrum für Demokrtie, die Ungültigkeitserklärungen seien kein Zufall. Ähnliche Fälle gäbe es in anderen Kantonen. Im Gespräch mit dem «Regionaljournal Graubünden» von Radio SRF begründet Glaser diese Praxis so: «Nationale Initiativen müssen vor dem Völkerrecht bestehen. In den Kantonen müssen sie zusätzlich auch noch der Kantonsverfassung und dem Bundesrecht standhalten.» Dies mache es für die Kantone schwieriger.

Trotzdem findet Andreas Glaser: «Der Bündner Grosse Rat müsste nicht so streng sein». Wenn Zweifel bestehen ob der Gültigkeit einer Initiative, plädiere er für ein« In dubio pro populo». Fehler in einer Initiative könne man ja auch später noch korrigieren.

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