Die ch-Stiftung am Pranger, NZZ, 8.4. von Michael Schoenenberger
Das Sprachengesetz, das Anfang 2010 in Kraft
getreten ist, hält Bund und Kantone dazu an, den Sprachaustausch von Schülern
aller Schulstufen zu fördern. Zur Umsetzung dieses Auftrags hat das Bundesamt
für Kultur (BAK) 2011 mit der ch-Stiftung für eidgenössische Zusammenarbeit
eine Leistungsvereinbarung getroffen. Diese galt für vier Jahre (2011-2014) und
ist bis Ende 2015 verlängert worden. Das Ziel war, die binnenstaatlichen
Austausche von 2012 bis 2016 zu verdoppeln, von 15 000 auf 30 000. Dazu sprach
das BAK der ch-Stiftung einen Betrag von 4,2 Millionen Franken über vier Jahre
zu. Passiert ist im Endeffekt wenig: Die Zahl der an einem Austausch
beteiligten Sprösslinge konnte bisher nur auf jährlich 16 000 gesteigert
werden. Trotzdem will der Bundesrat, so ist es in der Kulturbotschaft
festgehalten, die Mittel für schulische Austauschprojekte um jährlich 450 000
Franken erhöhen.
Verstörend ist die Mittelerhöhung auch darum, weil
eine Anfang April von der «Basler Zeitung» publik gemachte Evaluation der
Aktivitäten der ch-Stiftung zu einem niederschmetternden Befund gekommen ist.
Die Evaluation von Landert Brägger zuhanden des BAK, die auch der NZZ vorliegt,
benennt viele konzeptionelle Mängel und kommt zum deutlichen Schluss:
«Angesichts der Evaluationsergebnisse tun wir uns mit der Vorstellung schwer,
die Fördergelder des BAK auch künftig der ch-Stiftung anzuvertrauen.» Die
wichtigsten von Landert Brägger kritisierten Mängel sind:
Fehlende Strategie: Der ch-Stiftung fehle eine substanzielle Grundlage als Ausgangspunkt für ihre Arbeit im Bereich des Schüleraustauschs. Eine Kontextanalyse des Einsatzfeldes sei nicht verfügbar. Ein Papier mit dem Titel «Grundlagen des ch Austauschs» erfülle die minimalen Anforderungen an ein Strategiepapier nicht.
Mangelhaftes Detailkonzept: Längere Passagen des Detailkonzepts, an welchem die ch-Stiftung über ein Jahr lang arbeitete, seien nichtssagend. Ist-Analyse und Herausforderungen seien diffus formuliert und blieben ohne Aussagekraft und Präzision. Es sei nicht nachvollziehbar, welche Vorstellungen von Zielen, Massnahmen und erwarteten Wirkungen die ch-Stiftung in ihrer Arbeit leiteten.
Unklare Zuständigkeiten: Die Arbeitsteilung zwischen den kantonalen Austauschverantwortlichen und der ch-Stiftung bleibe unklar. Erstere wüssten nicht, wer in der ch-Stiftung wofür zuständig sei. In den Kantonen sei eine breite Unzufriedenheit mit der ch-Stiftung auszumachen.
Fehlende Strategie: Der ch-Stiftung fehle eine substanzielle Grundlage als Ausgangspunkt für ihre Arbeit im Bereich des Schüleraustauschs. Eine Kontextanalyse des Einsatzfeldes sei nicht verfügbar. Ein Papier mit dem Titel «Grundlagen des ch Austauschs» erfülle die minimalen Anforderungen an ein Strategiepapier nicht.
Mangelhaftes Detailkonzept: Längere Passagen des Detailkonzepts, an welchem die ch-Stiftung über ein Jahr lang arbeitete, seien nichtssagend. Ist-Analyse und Herausforderungen seien diffus formuliert und blieben ohne Aussagekraft und Präzision. Es sei nicht nachvollziehbar, welche Vorstellungen von Zielen, Massnahmen und erwarteten Wirkungen die ch-Stiftung in ihrer Arbeit leiteten.
Unklare Zuständigkeiten: Die Arbeitsteilung zwischen den kantonalen Austauschverantwortlichen und der ch-Stiftung bleibe unklar. Erstere wüssten nicht, wer in der ch-Stiftung wofür zuständig sei. In den Kantonen sei eine breite Unzufriedenheit mit der ch-Stiftung auszumachen.
Bei der ch-Stiftung bestehe im Bereich
Schüleraustausch ein «nicht unbeträchtliches Manko im strategischen,
konzeptionellen und organisatorischen Bereich». Zur Verwendung der Bundesmittel
hält die Evaluation fest, dass der Anteil für Personal, Infrastruktur und
Betrieb mit 87 Prozent «sehr hoch» sei. Mit Blick auf die wenig sichtbaren
Ergebnisse frage sich, inwiefern der eigene Anspruch der ch-Stiftung
tatsächlich eingelöst werde. Die Rede ist von einer Kluft zwischen Selbst- und
Fremdbild.
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