26. Januar 2015

Vernehmlassung zum St. Galler Lehrplan

Nach der Freigabe des Lehrplans 21 durch die Deutschschweizer Erziehungs-direktoren-Konferenz (D-EDK) liegt die weitere Verwendung in kantonaler Verantwortung. Im Kanton St.Gallen wird der Lehrplan 21 mit den kantonalen Rahmenbedingungen ergänzt. Zusammen entsteht der neue Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen. Darüber wird nun eine Vernehmlassung eröffnet.
Quelle: Kanton St. Gallen, 26.1.

Anlässlich ihrer Plenarversammlung von Ende Oktober 2014 hat die D-EDK den Lehrplan 21 zur Einführung in den Kantonen freigegeben. Mit der Freigabe wurde das D-EDK Projekt Lehrplan 21 abgeschlossen. Weitere Schritte liegen nun in kantonaler Verantwortung. Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen hat an seiner Sitzung vom 14. Januar 2015 die kantonalen Rahmenbedingungen zum neuen Lehrplan behandelt. Nun wird eine Vernehmlassung bei den schulnahen Anspruchsgruppen eröffnet. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die überarbeitete Lektionentafel mit der Organisation des Religionsunterrichts der Landeskirchen, die Festlegung der Schulschrift, die Ausgestaltung der Beruflichen Orientierung und der Musikalischen Grundschule sowie die Zuordnungen im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt.

Berücksichtigt bewährte St.Galler Angebote

Kernelement der kantonalen Rahmenbedingungen ist die Lektionentafel. Sie legt fest, in welchem Schuljahr wie viele Lektionen für welchen Fachbereich zur Verfügung stehen. Grundsätzlich weist der bisherigen St.Galler Lehrplan eine genügende Lektionszahl auf, um den Bedarf für den neuen Lehrplan zu decken. Um kantonspezifische Eigenheiten bei der Musikalischen Grundschule, der Projektarbeit, den individuellen Schwerpunkten und der beruflichen Orientierung zu bewahren, sind jedoch zwischen einzelnen Schulstufen und Fachbereichen Umverteilungen nötig. Insbesondere sind Lektionen von der Oberstufe auf die Primarstufe zu verschieben. Keine Veränderungen in der Lektionendotation erfährt der Kindergarten.

Religionsunterricht bleibt Teil der St.Galler Volksschule

Beim Religionsunterricht besteht im Kanton St.Gallen eine Besonderheit: In Gegensatz zu den anderen Kantonen integriert die St.Galler Volksschule den Religionsunterricht in Lehrplan, Lektionentafel und Stundenpläne. Der Erziehungsrat hält an dieser Besonderheit fest, auch wenn der Lehrplan 21 nicht darauf ausgerichtet ist und den Religionsunterricht nicht erwähnt. Die Beibehaltung des St.Galler Systems erfordert eine besondere Organisation. Dabei ist zu berücksichtigen ist, dass die Landeskirchen im Religionsunterricht bisher Inhalte vermitteln, die im Lehrplan 21 dem neuen Schulfach «Ethik, Religionen Gemeinschaft» (ERG) zugeordnet sind. In den kantonalen Rahmenbedingungen ist zu regeln, wie viele Lektionen für den Religionsunterricht in die Lektionentafel aufzunehmen sind und wie dieser vom Fachbereich ERG abzugrenzen ist. Der Erziehungsrat gibt zwei Varianten in die Vernehmlassung.

·         In einer ersten Variante wird ERG aus dem obligatorischen Volksschulunterricht herausgelöst und in zwei separate Wahlpflichtfächer «ERG Kirche» und  «ERG Schule» mit je einer Wochenlektion überführt. Die Schülerinnen und Schüler wählen zwischen den beiden Fächern. Auf der Oberstufe entspricht diese Variante der bisherigen Alternative zwischen kirchlichem Religions- und nichtkirchlichem Ethikunterricht. In der Primarschule kann dieser Vergleich für die erste der beiden Religionsstunden gezogen werden. Die zweite Lektion Religionsunterricht bleibt unverändert; für Schülerinnen und Schüler, die keinen Religionsunterricht besuchen, reduziert sich die Unterrichtszeit um eine Lektion.
·         Die zweite Variante sieht vor, ERG wie in den anderen Kantonen als obligatorisches nichtkirchliches Fach für alle Schülerinnen und Schüler zu führen. Der Religionsunterricht wird wie bisher mit zwei Lektionen in die Lektionentafel und die Stundenpläne aufgenommen. Für diese erarbeiten die Kirchen einen separaten Lehrplan.

Bis Sommer 2015 erlassen

Der Erziehungsrat sieht vor, im Mai 2015 den neuen Lehrplan Volksschule des Kantons St.Gallen zu erlassen. Im Juni 2015 wird das Geschäft der Regierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Vorbereitung des Vollzugs startet im Sommer 2015, der Vollzug selbst im Schuljahr 2017/18. Mit diesem Vorgehen wird Planungssicherheit bei Lehrerschaft, Schulleitungen und Schulträgern geschaffen.

Ab Sommer 2015 startet die Weiterbildung der rund 6500 Lehrpersonen. Bis dahin wird breit über den neuen Lehrplan und dessen bevorstehende Einführung informiert. Die erste Weiterbildung für Schulleitungen hat im vergangenen November stattgefunden. Ab Februar 2015 haben die Schulbehörden Gelegenheit, sich in Workshops mit dem Lehrplan vertieft zu beschäftigen. Ausführliche Informationen sind im Internet abrufbar.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen