Nach der Freigabe des Lehrplans 21 durch die Deutschschweizer
Erziehungs-direktoren-Konferenz (D-EDK) liegt die weitere Verwendung in
kantonaler Verantwortung. Im Kanton St.Gallen wird der Lehrplan 21 mit den
kantonalen Rahmenbedingungen ergänzt. Zusammen entsteht der neue Lehrplan
Volksschule des Kantons St.Gallen. Darüber wird nun eine Vernehmlassung
eröffnet.
Quelle: Kanton St. Gallen, 26.1.
Anlässlich
ihrer Plenarversammlung von Ende Oktober 2014 hat die D-EDK den
Lehrplan 21 zur Einführung in den Kantonen freigegeben. Mit der Freigabe
wurde das D-EDK Projekt Lehrplan 21 abgeschlossen. Weitere Schritte liegen nun
in kantonaler Verantwortung. Der Erziehungsrat des Kantons St.Gallen hat an
seiner Sitzung vom 14. Januar 2015 die kantonalen Rahmenbedingungen zum
neuen Lehrplan behandelt. Nun wird eine Vernehmlassung bei den schulnahen
Anspruchsgruppen eröffnet. Im Mittelpunkt des Interesses stehen die
überarbeitete Lektionentafel mit der Organisation des Religionsunterrichts der
Landeskirchen, die Festlegung der Schulschrift, die Ausgestaltung der
Beruflichen Orientierung und der Musikalischen Grundschule sowie die
Zuordnungen im Fachbereich Wirtschaft, Arbeit, Haushalt.
Berücksichtigt
bewährte St.Galler Angebote
Kernelement der
kantonalen Rahmenbedingungen ist die Lektionentafel. Sie legt fest, in welchem
Schuljahr wie viele Lektionen für welchen Fachbereich zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich weist der bisherigen St.Galler Lehrplan eine genügende
Lektionszahl auf, um den Bedarf für den neuen Lehrplan zu decken. Um
kantonspezifische Eigenheiten bei der Musikalischen Grundschule, der
Projektarbeit, den individuellen Schwerpunkten und der beruflichen Orientierung
zu bewahren, sind jedoch zwischen einzelnen Schulstufen und Fachbereichen
Umverteilungen nötig. Insbesondere sind Lektionen von der Oberstufe auf die
Primarstufe zu verschieben. Keine Veränderungen in der Lektionendotation
erfährt der Kindergarten.
Religionsunterricht
bleibt Teil der St.Galler Volksschule
Beim
Religionsunterricht besteht im Kanton St.Gallen eine Besonderheit: In Gegensatz
zu den anderen Kantonen integriert die St.Galler Volksschule den
Religionsunterricht in Lehrplan, Lektionentafel und Stundenpläne. Der
Erziehungsrat hält an dieser Besonderheit fest, auch wenn der Lehrplan 21 nicht
darauf ausgerichtet ist und den Religionsunterricht nicht erwähnt. Die
Beibehaltung des St.Galler Systems erfordert eine besondere Organisation. Dabei
ist zu berücksichtigen ist, dass die Landeskirchen im Religionsunterricht
bisher Inhalte vermitteln, die im Lehrplan 21 dem neuen Schulfach «Ethik,
Religionen Gemeinschaft» (ERG) zugeordnet sind. In den kantonalen
Rahmenbedingungen ist zu regeln, wie viele Lektionen für den
Religionsunterricht in die Lektionentafel aufzunehmen sind und wie dieser vom
Fachbereich ERG abzugrenzen ist. Der Erziehungsrat gibt zwei Varianten in die
Vernehmlassung.
·
In einer ersten Variante wird ERG aus dem
obligatorischen Volksschulunterricht herausgelöst und in zwei separate
Wahlpflichtfächer «ERG Kirche» und «ERG Schule» mit je einer
Wochenlektion überführt. Die Schülerinnen und Schüler wählen zwischen den
beiden Fächern. Auf der Oberstufe entspricht diese Variante der bisherigen
Alternative zwischen kirchlichem Religions- und nichtkirchlichem
Ethikunterricht. In der Primarschule kann dieser Vergleich für die erste der
beiden Religionsstunden gezogen werden. Die zweite Lektion Religionsunterricht
bleibt unverändert; für Schülerinnen und Schüler, die keinen
Religionsunterricht besuchen, reduziert sich die Unterrichtszeit um eine
Lektion.
·
Die zweite Variante sieht vor, ERG wie in den anderen
Kantonen als obligatorisches nichtkirchliches Fach für alle Schülerinnen und
Schüler zu führen. Der Religionsunterricht wird wie bisher mit zwei Lektionen
in die Lektionentafel und die Stundenpläne aufgenommen. Für diese erarbeiten
die Kirchen einen separaten Lehrplan.
Bis Sommer 2015
erlassen
Der
Erziehungsrat sieht vor, im Mai 2015 den neuen Lehrplan Volksschule des Kantons
St.Gallen zu erlassen. Im Juni 2015 wird das Geschäft der Regierung zur
Genehmigung vorgelegt. Die Vorbereitung des Vollzugs startet im Sommer 2015,
der Vollzug selbst im Schuljahr 2017/18. Mit diesem Vorgehen wird
Planungssicherheit bei Lehrerschaft, Schulleitungen und Schulträgern
geschaffen.
Ab Sommer 2015
startet die Weiterbildung der rund 6500 Lehrpersonen. Bis dahin wird breit über
den neuen Lehrplan und dessen bevorstehende Einführung informiert. Die erste
Weiterbildung für Schulleitungen hat im vergangenen November stattgefunden. Ab
Februar 2015 haben die Schulbehörden Gelegenheit, sich in Workshops mit dem
Lehrplan vertieft zu beschäftigen. Ausführliche Informationen sind im Internet
abrufbar.
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