Erstmals wird im März 2015 bei
Sekundarschülern und -schülerinnen für die Aufnahme ins Kurzgymnasium nur noch
die Leistung am Prüfungstag zählen. Bis anhin wurden die Vornoten aus dem
letzten Zeugnis zur Hälfte angerechnet. Der Regierungsrat begründete die
Änderung mit den unterschiedlichen Schulmodellen im Kanton, die Noten seien
deshalb kaum mehr vergleichbar. Neu will er aber auch Schüler aus der
Sekundarschule B zulassen. Schlechte Prüfungsergebnisse können entsprechend
künftig nicht mehr mit guten Vornoten abgefedert werden. Die Bildungsdirektion
rechnet aber nicht mit einer grossen Änderung, was die Zahl der Übertritte ins
Kurzgymnasium betrifft. Eine Mehrheit der Bildungskommission im Kantonsrat hat
im letzten Februar gegen die Streichung der Vornoten protestiert. Sie
befürchtete, dass es mit dem neuen System vermehrt zu falschen Zuteilungen
kommen könne.
Bildungsdirektorin
Regine Aeppli (sp.) betonte aber, dass damit der Zugang zum Gymnasium nicht
erschwert, sondern gerechter gemacht werden solle. Deshalb werde der Schnitt,
welcher für die Aufnahme ans Gymnasium reicht, bei den kommenden Prüfungen um
eine Viertelnote herabgesetzt.
Quelle: NZZ, 3.1. von Natalie Avanzino
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