In Basler Kindergärten und an Schulen bleibt Sexualkunde weiterhin obligatorisch für alle Kinder, Bild: sda
Quelle: NZZ, 3.12.
Die Basler «Sex-Box», die mit Körper-Puzzles und
Puppen mit Geschlechtsmerkmalen die Kinder aufklären soll, hat nationale
Berühmtheit erlangt. Der umstrittene Koffer sorgte nicht nur in Basel für
Schlagzeilen, er gab auch den Anstoss zu der eidgenössischen Volksinitiative
«Schutz vor Sexualisierung in Kindergarten und Primarschule», die vornehmlich
von Basler Eltern getragen wird. Der Bundesrat hat die Initiative letzte Woche
zur Ablehnung empfohlen. Ob die Eltern politisch Erfolg haben werden, ist offen.
Fest steht bereits, dass sie keine juristische Hilfe erwarten können. Das
Bundesgericht hat nämlich die Beschwerden zweier Basler Familien, die um
Dispens für ihre Kinder vom Sexualunterricht ersucht hatten und beim Basler
Regierungsrat sowie beim Appellationsgericht abgeblitzt waren, abgelehnt.
Gerechtfertigte Eingriffe
Für das höchste Gericht ist entscheidend, dass der
zu beurteilende Basler Sexualunterricht für Kindergartenkinder und
Primarschüler nicht systematisch erfolgt, sondern dass der Lehrer, die Lehrerin
bloss reaktiv auf allfällige Fragen der Kinder antwortet, dies allerdings vor
der ganzen Klasse. Der umstrittene Unterricht greife zwar in das
Erziehungsrecht der Eltern ein und tangiere ihre Glaubens- und
Gewissensfreiheit, meint das Bundesgericht. Es hält diese Eingriffe indes für
gerechtfertigt. Zum einen wertet es sie nicht als schwer, da den Kindern -
anders etwa als ein Kopftuchverbot - kein bestimmtes Verhalten aufgezwungen
werde; vielmehr gehe es nur um ein «passives Erleben» des Unterrichts. Zum
andern sei die Sexualkunde grundsätzlich geeignet, die Kinder vor sexuellen
Übergriffen zu schützen. Und schliesslich liege die Hauptverantwortung der
Sexualerziehung für Kindergartenkinder und Primarschüler auch beim Basler
Modell in erster Linie bei den Eltern, und diese könnten ihnen ihre eigenen
ethischen und moralischen Vorstellungen vermitteln.
Kondome für Bananen
Das Bundesgericht bestätigt
damit den Weg, den Basel und zahlreiche andere Kantone bei der Sexualkunde
eingeschlagen haben. Dass man Kinder, auch kleine, ernst nimmt, wenn sie Fragen
rund um die Sexualität haben, ist zweifellos richtig. Handkehrum muss man aber
feststellen, dass der Aufklärungsunterricht heute in der Schule sehr energisch
angegangen wird - teilweise fast zu energisch. Wenn bereits 11-jährige Kinder
sich im Unterricht darin üben, Bananen Kondome überzustreifen, oder wenn
13-Jährige in die vielfältige Welt der Sex-Spielzeuge eingeführt werden, drängt
sich auch aufgeschlossenen Eltern die Frage auf, ob die Schule nicht mit einem
gewissen Übereifer an die Sache herangeht.

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