24. November 2014

Master oder Lohnkürzung

Den Zürcher Sportlehrern wird der Lohn um 20 Prozent gekürzt, wenn sie keinen Master-Abschluss vorweisen können. Man setze damit an der Sekundarschule "geltende Regeln um", sagt das Volksschulamt - und lenkt dennoch ein.





Zusatzqualifikation oder weniger Lohn, Bild: Martin Ruetschi

Ohne Masterstudium nicht in die Turnhalle, Tages Anzeiger, 24.11. von Lorenzo Petro


Von heute auf morgen 20 Prozent weniger Lohn – weil man damals im Studium den falschen Abschluss gewählt hat. Mit dieser Nachricht hat das Volksschulamt kürzlich die Zürcher Sportlehrer auf Sekundarstufe überrascht. Denn ab kommendem Schuljahr sind diese nicht mehr bei ihren Gemeinden, sondern beim Kanton angestellt. Und dieser verlangt ein Masterstudium. Bis dieses nachgeholt sei, werde der Lohn gekürzt, hiess es. «Wahnsinn», nennt das ein Sportlehrer, der es vorzieht, ungenannt zu bleiben. «Der Kanton sucht doch einfach eine Rechtfertigung für seine neue Pädagogische Hochschule. Und das bei Lehrermangel und immer bewegungsärmeren Kindern.»
«Massive Auflagen»
Hintergrund der Änderung: Im März 2013 haben die Zürcher Stimmbürger der Änderung des Lehrpersonalgesetzes zugestimmt, weshalb Fachlehrpersonen und solche mit einem Pensum von weniger als 10 Wochenlektionen eine kantonale Anstellung erhalten. Dabei werden sie neu eingestuft. In der Stadt Zürich sind gemäss Ralph König, Leiter Schulsport, rund 650 Fachlehrpersonen betroffen, davon alle Sport- und Schwimmlehrpersonen. Er ist enttäuscht. «Die Neubeurteilung geschehe grosszügig, hat es zu Beginn geheissen.» Doch eine inoffizielle Umfrage des Sportamtes ergab ein anderes Bild: «Der Kanton übernimmt den Grossteil der Sportlehrpersonen nur mit massiven Auflagen, die für Berufstätige mit einem Vollpensum nicht machbar sind», sagt König. Die Auflagen reichen von gezielten Weiterbildungskursen bis zum Nachholen des Masterstudiums.
«Existenzbedrohend» nennt er die Pläne, den Lohn bis zur Erfüllung der Auflagen auf 80 Prozent zu reduzieren. Betroffen sind gemäss König vor allem jene Lehrpersonen, die ihre Ausbildung an der Eidgenössischen Sporthochschule in Magglingen gemacht haben. «Eine Ausbildung, die sich unserer Meinung nach für den Sportunterricht an der Volksschule bewährt hat.» Von den rund 45 Sportlehrern an der Stadtzürcher Volksschule habe gemäss der Umfrage etwa die Hälfte mit den Einschränkungen zu rechnen.
«Gut mit Job vereinbar»
«Das ist ein unvollständiges Bild», sagt Martin Wendelspiess, Leiter des kantonalen Volksschulamtes. Die Angelegenheit betreffe nur sehr wenige: Von den 3500 Fach- und Teilzeitlehrern, die neu dem kantonalen Anstellungsrecht unterstehen, würden rund 3200 vollumfänglich akzeptiert. «Bei gerade einmal 180 Fällen wird noch diskutiert.» Die Defizite würden individuell angeschaut und möglicherweise Auflagen gemacht. «Bei vielen werden diese bescheidenen Umfang haben.»
Zudem sei man den Lehrern nach den anfänglichen Protesten weit entgegengekommen. Sie haben neu drei Jahre Zeit, die Auflagen zu erfüllen. Bei der Auflage zum Masterlehrgang etwa muss das Studium innert dreier Jahre aufgenommen werden. Erst dann wird der Lohn gekürzt. Ein entsprechender Lehrgang sei an der Pädagogischen Hochschule in Entwicklung mit dem Ziel, ihn gut mit dem Beruf vereinbaren zu können. «Existenzbedrohend ist das in den allermeisten Fällen nicht», sagt Wendelspiess. Bei altgedienten Lehrern sei man ebenfalls kulant. Sie können in der Gemeinde zu gleichen Bedingungen weiterarbeiten.
Amnestie gefordert
Doch das ist König zu wenig. «Wir wünschen uns, dass der Kanton die Sache grosszügig handhabt». Er solle alle Lehrpersonen, die in der Stadt Zürich eine positive Mitarbeiterbeurteilung erhalten haben, zu gleichen Bedingungen weiter anstellen.
Wendelspiess entgegnet, die Regeln des Kantons seien gar nicht neu, sondern entsprächen der heute gültigen Verordnung. «Die jetzige Lösung wurde in Zusammenarbeit mit den Schulpräsidien, verschiedenen Verbänden und der Pädagogischen Hochschule ausgearbeitet», sagt der Amtsleiter. Es sei gesamtschweizerisch die Regel, dass auf der Sekundarstufe Masterabschlüsse gefordert werden, während an der Primarschule ein Bachelor genügt. «Das ist bei Sportlehrern nicht anders als bei Französischlehrern.»
Der Zürcher Schulsportchef König bleibt bei seiner Forderung: «Um es wie im Sport zu sagen: Es ist, als würde man mitten im Spiel die Regeln ändern.»


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen