Speziell betreuter Schüler, Bild: Urs Flüeler
Wo der "Therapiewahn" die Kinder wirklich trifft, Tages Anzeiger, 24.11. von Marius Huber
Oskar
Jenni vom Kinderspital stellt der Zürcher Volksschule eine ungünstige Diagnose.
Sie therapiere unnötig viele Kinder und verschreibe zu viele Stütz- und
Fördermassnahmen,kritisiert
der Experte für Entwicklungsfragen. Die Diagnose ist nicht falsch,
hallt es nun von den Spezialisten der Volksschule zurück, aber Jenni stelle sie
dem falschen Patienten.
Um die Kritik an der Kritik zu verstehen, muss man das komplexe System
der sonderpädagogischen Massnahmen im Kanton Zürich durchschauen. Grundsätzlich
lassen sich alle Massnahmen einer von zwei Kategorien zuteilen:
·
Niederschwellige Massnahmen: Das sind vergleichsweise einfache Hilfen
wie die spezielle Förderung in der Regelklasse (IF), die gedacht ist für
Schüler mit Aufmerksamkeits- oder Motivationsproblemen oder einer besonderen
Begabung. Ebenfalls zu dieser Kategorie gehören Therapien wie die Psychomotorik
für Kinder mit Bewegungsproblemen oder die Logopädie für Kinder mit einem
Sprachfehler.
·
Sonderschulung: Diese Kategorie umfasst verstärkte Massnahmen für Kinder
mit einer Behinderung oder einer schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeit. Sie
finden je nachdem in oder ausserhalb der Regelklasse statt.
Jennis Kritik zielt ausschliesslich auf die Massnahmen erster Kategorie,
die niederschwelligen, mit denen jedes dritte Kind irgendwann in Berührung
komme. Die zweite Kategorie nimmt er ausdrücklich davon aus. Das findet Urs
Meier, der stellvertretende Chef des Volksschulamtes und zuständig für die
Sonderpädagogik, irreführend. Just die von Jenni anvisierte Kategorie der
niederschwelligen Massnahmen sei nämlich vor einigen Jahren mit dem neuen
Volksschulgesetz eingeschränkt worden. Ziel war es zu verhindern, dass
übermässig viele Kinder therapiert werden und Eltern oder Lehrer überzogene
Forderungen stellen.
Maximal
ein Therapeut auf 250 Kinder
Die Beschränkung funktioniert wie folgt: Bei Therapieangeboten wie der
Logopädie schreibt der Kanton genau vor, was maximal erlaubt ist. Auf 250
Primarschulkinder darf nicht mehr als ein Vollzeit arbeitender Therapeut
kommen. Auf den Schulalltag umgerechnet, heisst das laut Meier: Therapeutische
Massnahmen gibt es im Durchschnitt in jeder Klasse nur während zwei Lektionen
pro Woche. Auch Gemeinden, die finanziell gut dastehen und sich mehr leisten
könnten, dürfen nicht darüber hinausgehen. Das Ziel dabei ist es, die
Chancenungleichheit zwischen armen und reichen Gemeinden nicht zu verschärfen.
Was die Förderung in der Klasse (IF) betrifft, funktioniert die
Beschränkung weniger direkt: Jede Sonderpädagogin, die dafür eingesetzt wird,
belastet den regulären Stellenetat der Schulgemeinde. Dieser wiederum ist vom
Kanton fix vorgegeben. Überspitzt gesagt, heisst das: Wenn Lehrer, Eltern und
Fachleute in einer bestimmten Gemeinde masslos Fördermassnahmen anordnen und
entsprechendes Personal einsetzen würden, könnte die Gemeinde nicht mehr genug
reguläre Lehrerinnen und Lehrer anstellen.
Aus
leichten Fällen werden nun schwere
Nach Schätzungen des Volksschulamts erhält deshalb nur etwa jedes fünfte
Kind sonderpädagogische Massnahmen der ersten Kategorie – und nicht jedes
dritte, wie Jenni kritisierte. Die Krux ist jedoch: In der zweiten Kategorie
der sonderschulischen Massnahmen, die Jenni von seiner Kritik ausnimmt, fehlen
solche Beschränkungen.
Laut Meier hat das zur Folge, dass sich der Therapiedruck in manchen
Gemeinden verlagert hat, von der ersten in die zweite Kategorie. Anders gesagt:
Wo Eltern und Lehrer Druck machen, bekommt ein verhaltensauffälliges Kind im
Zweifelsfall statt einer Fördermassnahme bisweilen eine sonderschulische
Zuwendung als Massnahme. Nicht, weil es diese zwingend nötig hätte, sondern
weil diese verfügbar ist.
Riesige
Unterschiede zwischen Gemeinden
Das ist einer der Gründe, weshalb sich die Ausgaben für die
Sonderschulung in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt haben, während jene
für niederschwellige Massnahmen seit Einführung der Limiten vor acht Jahren
stagnieren. Während in einer durchschnittlichen Gemeinde auf hundert Schüler
nur drei bis vier Sonderschüler kommen, sind es andernorts fast doppelt so
viele – und zwar längst nicht nur in ärmeren Gemeinden mit tiefem Sozialindex,
sondern auch in wohlhabenden.
Das Volksschulamt hat eine Reihe von Initiativen ergriffen, um diese
Entwicklung zu korrigieren. Seit diesem Jahr werden zum Beispiel die Kriterien
vereinheitlicht, an die sich Schulpsychologen halten müssen, wenn sie
entscheiden, ob ein Kind sonderschulische Massnahmen braucht oder nicht. Bisher
waren sie von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Zudem halten die Bildungsexperten jenen Gemeinden mit einer hohen Quote
an Sonderschülern im Rahmen eines Monitorings den Spiegel vor. Ziel ist es,
dass sie ihre Praxis kritisch hinterfragen und wenn nötig ändern. Laut Meier
hat das dazu geführt, dass die Zahl der Sonderschüler zurzeit «leicht
rückläufig» ist.

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