25. November 2014

Fokus auf Sonderschulung

Die Lenker der Zürcher Volksschule bestreiten, zu viele Kinder zu therapieren. Fixe Grenzen verhinderten dies. Die Folge ist allerdings, dass immer mehr in der Sonderschule landen.





Speziell betreuter Schüler, Bild: Urs Flüeler

Wo der "Therapiewahn" die Kinder wirklich trifft, Tages Anzeiger, 24.11. von Marius Huber



Oskar Jenni vom Kinderspital stellt der Zürcher Volksschule eine ungünstige Diagnose. Sie therapiere unnötig viele Kinder und verschreibe zu viele Stütz- und Fördermassnahmen,kritisiert der Experte für Entwicklungsfragen. Die Diagnose ist nicht falsch, hallt es nun von den Spezialisten der Volksschule zurück, aber Jenni stelle sie dem falschen Patienten.
Um die Kritik an der Kritik zu verstehen, muss man das komplexe System der sonderpädagogischen Massnahmen im Kanton Zürich durchschauen. Grundsätzlich lassen sich alle Massnahmen einer von zwei Kategorien zuteilen:
·         Niederschwellige Massnahmen: Das sind vergleichsweise einfache Hilfen wie die spezielle Förderung in der Regelklasse (IF), die gedacht ist für Schüler mit Aufmerksamkeits- oder Motivationsproblemen oder einer besonderen Begabung. Ebenfalls zu dieser Kategorie gehören Therapien wie die Psychomotorik für Kinder mit Bewegungsproblemen oder die Logopädie für Kinder mit einem Sprachfehler.
·         Sonderschulung: Diese Kategorie umfasst verstärkte Massnahmen für Kinder mit einer Behinderung oder einer schwerwiegenden Verhaltensauffälligkeit. Sie finden je nachdem in oder ausserhalb der Regelklasse statt.
Jennis Kritik zielt ausschliesslich auf die Massnahmen erster Kategorie, die niederschwelligen, mit denen jedes dritte Kind irgendwann in Berührung komme. Die zweite Kategorie nimmt er ausdrücklich davon aus. Das findet Urs Meier, der stellvertretende Chef des Volksschulamtes und zuständig für die Sonderpädagogik, irreführend. Just die von Jenni anvisierte Kategorie der niederschwelligen Massnahmen sei nämlich vor einigen Jahren mit dem neuen Volksschulgesetz eingeschränkt worden. Ziel war es zu verhindern, dass übermässig viele Kinder therapiert werden und Eltern oder Lehrer überzogene Forderungen stellen.
Maximal ein Therapeut auf 250 Kinder
Die Beschränkung funktioniert wie folgt: Bei Therapieangeboten wie der Logopädie schreibt der Kanton genau vor, was maximal erlaubt ist. Auf 250 Primarschulkinder darf nicht mehr als ein Vollzeit arbeitender Therapeut kommen. Auf den Schulalltag umgerechnet, heisst das laut Meier: Therapeutische Massnahmen gibt es im Durchschnitt in jeder Klasse nur während zwei Lektionen pro Woche. Auch Gemeinden, die finanziell gut dastehen und sich mehr leisten könnten, dürfen nicht darüber hinausgehen. Das Ziel dabei ist es, die Chancenungleichheit zwischen armen und reichen Gemeinden nicht zu verschärfen.
Was die Förderung in der Klasse (IF) betrifft, funktioniert die Beschränkung weniger direkt: Jede Sonderpädagogin, die dafür eingesetzt wird, belastet den regulären Stellenetat der Schulgemeinde. Dieser wiederum ist vom Kanton fix vorgegeben. Überspitzt gesagt, heisst das: Wenn Lehrer, Eltern und Fachleute in einer bestimmten Gemeinde masslos Fördermassnahmen anordnen und entsprechendes Personal einsetzen würden, könnte die Gemeinde nicht mehr genug reguläre Lehrerinnen und Lehrer anstellen.
Aus leichten Fällen werden nun schwere
Nach Schätzungen des Volksschulamts erhält deshalb nur etwa jedes fünfte Kind sonderpädagogische Massnahmen der ersten Kategorie – und nicht jedes dritte, wie Jenni kritisierte. Die Krux ist jedoch: In der zweiten Kategorie der sonderschulischen Massnahmen, die Jenni von seiner Kritik ausnimmt, fehlen solche Beschränkungen.
Laut Meier hat das zur Folge, dass sich der Therapiedruck in manchen Gemeinden verlagert hat, von der ersten in die zweite Kategorie. Anders gesagt: Wo Eltern und Lehrer Druck machen, bekommt ein verhaltensauffälliges Kind im Zweifelsfall statt einer Fördermassnahme bisweilen eine sonderschulische Zuwendung als Massnahme. Nicht, weil es diese zwingend nötig hätte, sondern weil diese verfügbar ist.
Riesige Unterschiede zwischen Gemeinden
Das ist einer der Gründe, weshalb sich die Ausgaben für die Sonderschulung in den letzten zehn Jahren fast verdoppelt haben, während jene für niederschwellige Massnahmen seit Einführung der Limiten vor acht Jahren stagnieren. Während in einer durchschnittlichen Gemeinde auf hundert Schüler nur drei bis vier Sonderschüler kommen, sind es andernorts fast doppelt so viele – und zwar längst nicht nur in ärmeren Gemeinden mit tiefem Sozialindex, sondern auch in wohlhabenden.
Das Volksschulamt hat eine Reihe von Initiativen ergriffen, um diese Entwicklung zu korrigieren. Seit diesem Jahr werden zum Beispiel die Kriterien vereinheitlicht, an die sich Schulpsychologen halten müssen, wenn sie entscheiden, ob ein Kind sonderschulische Massnahmen braucht oder nicht. Bisher waren sie von Gemeinde zu Gemeinde verschieden.
Zudem halten die Bildungsexperten jenen Gemeinden mit einer hohen Quote an Sonderschülern im Rahmen eines Monitorings den Spiegel vor. Ziel ist es, dass sie ihre Praxis kritisch hinterfragen und wenn nötig ändern. Laut Meier hat das dazu geführt, dass die Zahl der Sonderschüler zurzeit «leicht rückläufig» ist. 


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