Durchlässigkeit innerhalb des Aargauer Schulsystems erhöhen, sda, 28.11.
Anlass für die am
Freitag in die Anhörung geschickte Neuregelung der Übertrittsverfahren ist ein
parlamentarischer Auftrag, der die Abschaffung der Übertrittsprüfungen von der
Primarschule in die Oberstufe fordert.
Zudem will die Regierung
im Hinblick auf die Einführung der standardisierten Leistungsmessungen an der
Volksschule im Schuljahr 2016/17 einige Anpassungen beim Übertritt von der
Oberstufe in die Mittelschulen vornehmen.
Keine
Aufnahme- und Übertrittsprüfungen mehr
Derzeit erfolgt der
Übertritt von der Primarschule an die Real-, Sekundar- oder Bezirksschule
aufgrund einer Empfehlung der Primarlehrperson. Bei Uneinigkeit zwischen
Lehrperson und Eltern kann eine Aufnahmeprüfung abgelegt werden. Diese
verursacht hohe Kosten bei geringer Erfolgsquote.
In Zukunft sollen keine
Aufnahme- und Übertrittsprüfungen mehr stattfinden. Das Empfehlungsverfahren
soll bestehen bleiben. Die Lehrpersonen orientieren die Eltern ab dem zweiten
Semester der 5. Klasse über den Leistungsstand ihrer Kinder.
Zur Erhöhung der
Durchlässigkeit an der Oberstufe sollen Schülerinnen und Schüler mit sehr guten
Leistungen die Möglichkeit erhalten, bereits nach dem ersten Semester der
ersten Oberstufenklasse ohne Repetition eines Schuljahres in den nächst höheren
Oberstufentyp zu wechseln.
Kein
Sitzenbleiben mehr
Repetitionen an der
Sekundar- und Bezirksschule sind in Zukunft nicht mehr vorgesehen,
beziehungsweise nur noch im Ausnahmefall möglich. Bei ungenügenden Leistungen
erfolgt ein Wechsel von der Bezirks- in die Sekundarschule oder von der
Sekundar- in die Realschule.
Die Revision sieht zudem
vor, die Bezirksschulabschlussprüfung gänzlich durch das bereits heute geltende
Übertrittsverfahren von der Bezirksschule an die Mittelschulen abzulösen. Ein
direkter Zugang zum Gymnasium ist weiterhin für Schülerinnen und Schüler der
Bezirksschule möglich, welche einen Notendurchschnitt von 4,7 erreichen.
Bedeutung
von Deutsch und Mathematik wird erhöht
Die Anforderungen an
künftige Mittelschülerinnen und -schüler werden aber durch zwei Massnahmen
leicht erhöht. Die Noten der Fächer Deutsch und Mathematik werden bei der
Berechnung des erforderlichen Notendurchschnitts doppelt gezählt. In diesen
beiden Fächern muss mindestens die Note 4 erreicht werden.
Obwohl die
Verordnungsänderung in der Kompetenz des Regierungsrates liegt, findet eine
freiwillige Anhörung statt. Diese richtet sich an ausgewählte
Interessensvertreter und an die politischen Parteien. Die Inkraftsetzung ist
per 1. August 2016 geplant. Die Umsetzung der neuen Übertrittsverfahren erfolgt
somit ab dem Schuljahr 2016/17.
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