30. April 2014

Kommission unterstützt Berufsauftrag

Die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrats unterstützt die Schaffung eines neuen Berufsauftrags sowie einer neu gefassten Lohnordnung für die Lehrpersonen der Volksschule. Die Kommission beantragt dem Kantonsrat, die Klassenlehrpersonen-Zulage gemäss aktuellem Stand zu belassen und nicht wie im Entwurf der Regierung leicht zu kürzen.
Quelle: Kanton St. Gallen, 30.4.


Unter dem Präsidium von Daniel Baumgartner, Flawil, hat die vorberatende Kommission einen Entwurf der Regierung zum XVI. Nachtrag zum Volksschulgesetz sowie zum neuen Gesetz über den Lohn der Volksschul-Lehrpersonen beraten. Sie unterstützt weitgehend die Vorschläge der Regierung. Mit einem zeitgemässen Berufsauftrag und einem darauf abgestimmten Lohnsystem wird von der reinen Lektionenzahl abgerückt und von einer Jahresarbeitszeit als Basis ausgegangen, was insbesondere auch die Regelung der Arbeitsverhältnisse von Teilzeitlehrpersonen erleichtern wird. Damit wird Klarheit über die Arbeitsverhältnisse geschaffen und den Tätigkeitsbereichen der Lehrpersonen angemessen Rechnung getragen.

Entlastung der Klassenlehrpersonen soll in den Gemeinden umgesetzt werden

Lehrpersonen, welche die Hauptverantwortung für die Schule tragen – dies sind vor allem Klassenlehrpersonen – sollen neu von der Unterrichtsverpflichtung mit einer Lektion entlastet werden. Die vorberatende Kommission legt Wert darauf, dass die Schulträger angehalten werden, für jede Schulklasse eine solche Entlastungslektion zu gewähren.

Zulage für Klassenlehrpersonen soll vollständig erhalten bleiben

Die vorberatende Kommission hat sich dafür ausgesprochen, den bisherigen Ansatz der Klassenlehrpersonen-Zulage beizubehalten. Die Regierung schlägt in ihrem Entwurf vor, die Zulage auf 70 Prozent zu kürzen, damit eine kostenneutrale Umsetzung mit moderatem Lektionenabbau bei den Schülerinnen und Schülern eingehalten werden kann. Um die Kostenneutralität weiterhin zu gewährleisten, will die Kommission der Regierung den Auftrag erteilen, eine weitere Entlastung bei der Lektionentafel der Schülerinnen und Schüler vorzunehmen.

Autonomie der Gemeinden wird verstärkt

Die vorberatende Kommission begrüsst, dass mit der Flexibilisierung der Anstellungsbedingungen die Autonomie der Gemeinden verstärkt wird. Diese erhalten Gelegenheit, die Anstellungsbedingungen an lokale Gegebenheiten anzupassen. Als Orientierung sowie zur Sicherung der Schulqualität berechnet der Kanton für die Gemeinden einen Personalpool. Dieser berücksichtigt die bisherigen Gehaltsaufwendungen samt den Zulagen. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, die Ressourcen gezielt für ihre Bedürfnisse einzusetzen. Die Kommission möchte im Gesetz noch klarer formulieren, wie mit zusätzlicher Arbeit beziehungsweise deren Kompensation umgegangen werden soll und bringt dazu eine neue Vorschrift ein.

Kantonsrat berät Vorlage in der Junisession

Die vorberatende Kommission hat die beiden Gesetzesentwürfe für die Beratung im Kantonsrat bereinigt. Das Geschäft ist für die erste Lesung im Kantonsrat in der Junisession vom 2. bis 4. Juni 2014 vorgesehen.


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