Quelle: Kanton St. Gallen, 30.4.
Unter dem Präsidium von Daniel Baumgartner, Flawil, hat die
vorberatende Kommission einen Entwurf der Regierung zum XVI. Nachtrag zum
Volksschulgesetz sowie zum neuen Gesetz über den Lohn der
Volksschul-Lehrpersonen beraten. Sie unterstützt weitgehend die Vorschläge der
Regierung. Mit einem zeitgemässen Berufsauftrag und einem darauf abgestimmten
Lohnsystem wird von der reinen Lektionenzahl abgerückt und von einer
Jahresarbeitszeit als Basis ausgegangen, was insbesondere auch die Regelung der
Arbeitsverhältnisse von Teilzeitlehrpersonen erleichtern wird. Damit wird
Klarheit über die Arbeitsverhältnisse geschaffen und den Tätigkeitsbereichen
der Lehrpersonen angemessen Rechnung getragen.
Entlastung der
Klassenlehrpersonen soll in den Gemeinden umgesetzt werden
Lehrpersonen, welche die
Hauptverantwortung für die Schule tragen – dies sind vor allem
Klassenlehrpersonen – sollen neu von der Unterrichtsverpflichtung mit einer
Lektion entlastet werden. Die vorberatende Kommission legt Wert darauf, dass
die Schulträger angehalten werden, für jede Schulklasse eine solche
Entlastungslektion zu gewähren.
Zulage für
Klassenlehrpersonen soll vollständig erhalten bleiben
Die vorberatende
Kommission hat sich dafür ausgesprochen, den bisherigen Ansatz der Klassenlehrpersonen-Zulage
beizubehalten. Die Regierung schlägt in ihrem Entwurf vor, die Zulage auf 70
Prozent zu kürzen, damit eine kostenneutrale Umsetzung mit moderatem
Lektionenabbau bei den Schülerinnen und Schülern eingehalten werden kann. Um
die Kostenneutralität weiterhin zu gewährleisten, will die Kommission der
Regierung den Auftrag erteilen, eine weitere Entlastung bei der Lektionentafel
der Schülerinnen und Schüler vorzunehmen.
Autonomie der Gemeinden
wird verstärkt
Die vorberatende
Kommission begrüsst, dass mit der Flexibilisierung der Anstellungsbedingungen
die Autonomie der Gemeinden verstärkt wird. Diese erhalten Gelegenheit, die
Anstellungsbedingungen an lokale Gegebenheiten anzupassen. Als Orientierung
sowie zur Sicherung der Schulqualität berechnet der Kanton für die Gemeinden
einen Personalpool. Dieser berücksichtigt die bisherigen Gehaltsaufwendungen
samt den Zulagen. Die Gemeinden erhalten die Möglichkeit, die Ressourcen
gezielt für ihre Bedürfnisse einzusetzen. Die Kommission möchte im Gesetz noch
klarer formulieren, wie mit zusätzlicher Arbeit beziehungsweise deren
Kompensation umgegangen werden soll und bringt dazu eine neue Vorschrift ein.
Kantonsrat berät Vorlage
in der Junisession
Die vorberatende
Kommission hat die beiden Gesetzesentwürfe für die Beratung im Kantonsrat
bereinigt. Das Geschäft ist für die erste Lesung im Kantonsrat in der
Junisession vom 2. bis 4. Juni 2014 vorgesehen.
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