Ein Vergleich der
kantonalen Rechtsgrundlagen zeigt, dass Lehrpläne (auch Bildungspläne oder
Programme genannt) in praktisch allen deutsch- und mehrsprachigen Kantonen
durch die Exekutive oder einen Erziehungsrat (auch
Bildungsrat oder Landesschulkommission genannt) erlassen bzw. genehmigt werden.
Einzig im Kanton Freiburg ist die Kompetenz für den Erlass der zuständigen
Direktion für Erziehung, Kultur und Sport übertragen.
Kanton Zuständiges
Organ
AG Regierungsrat
AI Landesschulkommission
AR Regierungsrat
BE Regierungsrat
BL Bildungsrat
BS Erziehungsrat
FR Direktion für Erziehung, Kultur und Sport
GL Regierungsrat
GR Regierungsrat
LU Regierungsrat
NW Regierungsrat
OW Regierungsrat
SG Regierungsrat
SH Erziehungsrat
SO Regierungsrat
SZ Erziehungsrat
TG Regierungsrat
UR Erziehungsrat
VS Staatsrat
ZG Bildungsrat
ZH Bildungsrat
Quelle: EDK, Stand März 2014
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