27. März 2014

Lohnpfusch im Aargau

Das Aargauer Verwaltungsgericht stellt in seinem Urteil im Fall der Berechnung Kindergartenlöhne gleich mehrere Fehler fest. Der Kanton lässt offen, ob er nach seiner Niederlage das Urteil ans Bundesgericht weiterziehen wird.


Bei der Berechnung des Lohns gleich mehrmals unsauber gearbeitet, Bild: Keystone

Kindergartenlohn: Kanton machte bei Berechnung gleich mehrere Fehler, Aargauer Zeitung, 27.3. von Elia Diehl


Der Kanton hat bei der Lohneinstufung der Kindergärtnerinnen gepfuscht. Zu diesem Schluss kommt das Aargauer Verwaltungsgericht in seinem Urteil über eine Lohnklage des Aargauer Lehrerverbands alv (az vom 26. März).
Mit dem Leiturteil für rund 1200 sistierte Beschwerden wegen Geschlechterdiskriminierung haben die Kindergärtnerinnen einen Teilsieg errungen. In seiner 28-seitigen Urteilsbegründung kritisiert das Verwaltungsgericht, dass der Kanton bei der Berechnung des Lohns gleich mehrfach unsauber gearbeitet habe.
Die Lohnberechnung für Aargauer Lehrpersonen, also auch für Kindergärtnerinnen, setzt sich aus drei Teilen zusammen, die unterschiedlich gewichtet sind: Der Marktlohn macht 50 Prozent aus, der bisherige Positionslohn wird zu 37,5 Prozent berücksichtigt, die standardisierte Arbeitsplatzbewertung «Abakaba» nur zu 12,5 Prozent.
Der Marktlohn wird bei Lehrpersonen viel stärker gewichtet als beim restlichen Kantons- und Verwaltungspersonal. Grund dafür ist der in sich geschlossene, homogene Arbeitsmarkt für Lehrpersonen.
Berechnungen sind ungenau
«Insbesondere beim Lohnvergleich hat der Kanton nicht genügend differenziert und mangelhaft gearbeitet», erklärt der zuständige Oberrichter Urs Michel. Und dies mehrfach. Nebst den Vergleichen mit den Nachbarkantonen, die auf dem Arbeitsmarkt direkte Konkurrenten sind, wurde unverständlicherweise auch der Tieflohn-Kanton St. Gallen hinzugezogen. Das Gericht sah dafür keinen Rechtfertigungsgrund.
Weiter wurde jeweils nur der Minimallohn berücksichtigt, was für eine aussagekräftige Marktanalyse unzureichend ist. Es zeige sich, dass die vorausgesetzte Ausbildung und der gesamte Lohnrahmen sowie die zeitliche Entwicklung zwingend erhoben werden müssten, so die Argumentation des Verwaltungsgerichts. Zuletzt konnte der Kanton nicht nachweisen, dass die zum Vergleich herangezogenen Löhne der anderen Kantone diskriminierungsfrei festgelegt wurden. Dasselbe gilt für den Lohn, den eine Lehrperson bisher erhalten hat.
Kanton und alv prüfen Urteil
Für die unsorgfältige Arbeitsweise des Kantons sprechen laut Michel auch die Zahlen. Bei den Kindergärtnerinnen liegt der Marktlohn 20 Prozent tiefer als der Abakaba-Lohn. Bei den anderen Lehrpersonen liegt die Differenz nur zwischen 1,4 und 8 Prozent. Durch die starke Gewichtung der Marktsituation werden also Kindergärtnerinnen benachteiligt.
«Wir sind der Ansicht, der korrekt erhobene Marktlohn von Kindergärtnerinnen könnte höher sein», sagt Michel. Ein wichtiger Aspekt sind zudem auch die neuen Ausbildungsanforderungen, die bisher kaum berücksichtigt wurden. Seit Sommer 2013 gehört der Kindergarten zur Volksschule und ist obligatorisch. Sowohl für Vor- wie Primarschule braucht es heute ein dreijähriges Bachelorstudium.
Eine geschlechtsspezifische Diskriminierung der Kindergärtnerinnen, wie vom alv beanstandet, sei derzeit nicht feststellbar, sagt Urs Michel. Um dies zu beurteilen, müssten die Lohnberechnungen zuerst korrekt durchgeführt werden.
Der Ball liegt nun beim Kanton – ein möglicher Weiterzug des Urteils ans Bundesgericht ist offen. Das Bildungsdepartement BKS konnte noch keine Stellung nehmen, wie der alv wolle man die Urteilsbegründung erst seriös analysieren.


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