Der Kanton hat die Altersentlastung für Lehrer über 57 Jahre zugunsten zusätzlicher Ferien gestrichen. Das hat zur Folge, dass Schulen mit älteren Lehrkräften im nächsten Schuljahr weniger Arbeitszeit zur Verfügung haben.
Ältere Lehrer-Teams benachteiligt, Landbote, 10.7. von Mirjam Fonti
Ab August müssen Lehrerinnen und Lehrer im Kanton Zürich, die älter als 57 Jahre sind, für den gleichen Lohn zwei Wochenlektionen mehr unterrichten. Bislang profitierten sie von einer altersbedingten Pensenreduktion. Weil sie wegfällt, erhalten sie im Gegenzug ab 50 Jahren eine, ab 60 Jahren zwei zusätzliche Ferienwochen. Die altersbedingte Pensenreduktion war grosszügiger als der neue Ferienanspruch. Weil beide Leistungen von der Stadt bezahlt werden, spart sie dank der Umstellung rund 2,8 Millionen Franken. Lehrkräfte haben gewöhnlich Anrecht auf vier Wochen Ferien, die sie in den Schulferien beziehen können. Während der übrigen Schulferienzeit bereiten sie sich vor oder erledigen administrative Arbeiten. Der Unterricht ist durch die Zusatzferien der älteren Lehrer also nicht tangiert. Doch die entlasteten Lehrpersonen übernehmen weniger so genannte schulische Aufgaben. Gemäss einer betroffenen Lehrerin bedeutet dies, dass «Sonderjöbli», wie etwa das Vorbereiten einer Projektwoche oder das Erarbeiten neuer Leitbild-Ideen, eher an anderen Teammitgliedern hängen bleiben.
Die andern Lehrer werden für den Mehraufwand aber nicht bezahlt.
Gibt es in einem Schulhaus viele ältere Lehrpersonen, kann der Zusatzaufwand
für ein Team zu einer Belastung werden.
Der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Zürich
kritisiert diese Regelung. Es sei schwierig, dass das «Unternehmen Schule»
weniger Arbeitszeit zur Verfügung habe, je mehr ältere Lehrpersonen man in
einem Team habe, sagt Präsidentin Sarah Knüsel.
Ausgleich freiwillig
Der Kantons war sich dieses Problems bewusst. In der
Lehrpersonalverordnung heisst es deshalb, die Gemeinden könnten «zusätzlichen
Mittelbedarf aufgrund des erhöhten Ferienanspruchs mit kommunalen Mitteln
ausgleichen». Wohl gemerkt ist dies freiwillig — jede Gemeinde entscheidet
selber, ob sie das Ungleichgewicht beibehält oder nicht.
Winterthur wird diesen Ausgleich im kommenden Schuljahr nicht
schaffen — oder zumindest noch nicht. Die Zentralschulpflege hat zwar
beschlossen, 900 000 Franken zu beantragen, damit andere Lehrpersonen ihr
Pensum erhöhen und zusätzliche Aufgaben von den älteren Lehrern übernehmen
können. Weil es sich bei der Kompensation aber um eine freiwillige Leistung der
Gemeinde handelt, braucht es laut Zentralschulpflege zuerst einen Kreditantrag
an den Grossen Gemeinderat und eine Volksabstimmung. Ein solche ist ab
wiederkehrenden Ausgaben von über 500 000 Franken nötig. Aufgrund der «Dauer
des politschen Entscheidungsprozesses» könne die Kompensation frühestens im Schuljahr
18/19 gewährt werden, schreibt die Behörde in ihrem Antrag. Die Stadt Zürich
hat sich für dieselbe Kompensationregelung entschieden wie Winterthur,
allerdings greift sie in der Kantonshauptstadt schon ab dem nächsten Schuljahr.
Winterthur hat für die Übergangszeit, also das kommende
Schuljahr, eine Härtefall-Regelung formuliert: Gibt es in einem Team
ausserordentlich viele Personen mit höherem Ferienanspruch, kann die
Schulleitung in Rücksprache mit dem Kreisschulpflege-Präsidenten einen Antrag
für zusätzliche Stellen an die Zentralschulpflege stellen.
Entlastung für sieben
Schulen
Gemäss Stadtrat Stefan Fritschi (FDP), der bis vor kurzem für
die Schule zuständig war, wollten 16 Schulen in Winterthur von der
Härtefallregelung profitieren. Die Zentralschulpflege hat schliesslich sieben
Schulen zusätzliche Pensen gewährt. Die Kosten dafür betragen 84 000 Franken.
Die restlichen neun Schulen müssen im nächsten Schuljahr selber schauen, wie
sie über die Runden kommen.
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