Per Schuljahr 2021/22 wird die Lohnklasse der Luzerner Kindergarten-, Basisstufen- und Primarlehrpersonen sowie der Lehrpersonen Musik und Bewegung von 18 auf 19 erhöht. Es werden bei allen Lehrpersonen mindestens die bisherigen Lohnstufen (Erfahrungsstufen innerhalb einer Lohnklasse) übernommen. Dadurch resultiert für alle eine Lohnerhöhung, auch wenn gleichzeitig bei den Lehrpersonen für Deutsch als Zweitsprache (DaZ) sowie für Musik und Bewegung die Unterrichtsverpflichtung zum Ausgleich um eine Lektion von 29 auf 30 Wochenlektionen erhöht wird. Bei den Kindergartenlehrpersonen wird zusätzlich eine gezielte strukturelle Stufenanpassung vorgenommen. Die Dienststelle Personal berechnet die Löhne dieser Lehrpersonen und informiert sie und ihre Schulleitungen mit der Pensenbestätigung zu Beginn des neuen Schuljahres, spätestens bis zum Schulstart. Die angepassten Einreihungsrichtlinien sind bereits auf der Website publiziert.
Quelle: Dienststelle Volksschulbildung Kanton Luzern, 27.4.
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