In den Basler Schulen gibt es trotz Wiederaufnahme
des Schulbetriebs bis Ende Schuljahr keine Noten mehr. Für die Übertritte von
der Primar- in die Sekundarstufe sowie von der Sekundarstufe in die
Mittelschulen gilt wegen der Corona-Pandemie ausnahmsweise nur das Zeugnis des
1. Semesters.
So löst Basel das Schulproblem: Keine Noten bis Ende Schuljahr, Schule beginnt am 11. Mai, BZ Basel, 17.4.
Die Basler Regierung hat aufgrund der vom Bundesrat
verfügten Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 11. Mai mit zwei
Sonderverordnungen geregelt, wie mit den Zeugnissen und den Promotionen
verfahren wird, wie das Basler Erziehungsdepartement am Freitag mitteilte. So
soll das Schuljahr 2019/2020 voll anerkannt werden, die Zeugnisse des laufenden
zweiten Semesters sollen aber für Übertritte in höhere Schulstufen keine
Bedeutung haben.
Die wichtigste Prämisse sei, dass die
ausserordentliche Situation wegen den geschlossenen Schulen keine nachteiligen
Auswirkungen haben würden, sagte Erziehungsdirektor Conradin Cramer an einer
über dem Internet gestreamten Medienkonferenz. Das gelte insbesondere für
Promotions- und Übertrittsentscheide.
Für die Volksschulen, also die Primarschule und die
Sekundarstufe 1, finden laut Regierungsbeschluss keine für das Zeugnis und die
Beförderung relevanten Beurteilungen mehr statt. In der 1. bis 5. Klasse der
Primarschule weist das Zeugnis die vor dem Lockdown am 16. März erbrachten
Leistungen aus - mit einem Verweis auf den Fernunterricht.
Zeugnisse vom Januar massgebend
In der 6. Primarschulklasse und der Sekundarschule
werden die Beurteilungen aus dem 2. Semester des Schuljahrs nicht ausgewiesen.
Für die Laufbahnentscheide massgebend sind die im Januar ausgewiesenen
Zeugnisnoten aus dem 1. Semester. Wechsel von Leistungsstufen in der
Sekundarschule - zum Beispiel vom E- in den P-Zug - wird es am Ende des
Schuljahrs keine geben.
Die Zeugnisse des 1. Semesters sind laut
Regierungsbeschluss auch massgebend für die Übertrittsentscheide von der Primar-
in die Sekundarschule sowie von der Sekundarschule ins Gymnasium oder die
Fachmaturitätsschule. Der Notendurchschnitt muss also nicht im Zeugnis des 2.
Semesters bestätigt werden.
Schülerinnen und Schüler, die im 3.
Sekundarschuljahr die gewünschte Übertrittsberechtigung ins Gymnasium oder die
Fachmaturitätsschule nicht erreicht haben, können eine ausserordentliche
Zusatzprüfung absolvieren.
Für die Mittelschulen - hier wird der Schulbetrieb
erst ab 8. Juni wieder aufgenommen - und in der Berufsbildung werden keine
Promotionsentscheide gefällt. Das heisst, dass alle Schülerinnen und Schüler
ins nächste Schuljahr überwechseln werden.
Unklarheit bei Maturitätsprüfungen
Ob und wie auf der Mittelstufe Abschluss- und
speziell auch Maturitätsprüfungen stattfinden werden, sei noch unklar, sagte
Ueli Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung im Erziehungsdepartement. Da
warte man noch auf einen einheitlichen Entscheid vom Bund und von den Kantonen.
Der Kanton Basel-Stadt wolle aber die
Erfahrungsnoten bis 16. März und allfällige mündliche Beurteilungen während des
Fernunterrichts in den Beurteilungsprozess einbeziehen. Auch sollen zusätzliche
Semesterprüfungen in gewissen Fächern möglich sein.
Unklar ist auch noch, wie der Präsenzunterricht
praktisch stattfinden wird, namentlich, wie sich die Distanzregeln in den
Klassenzimmern werden einhalten lassen. Die Kantone seien aufgefordert,
entsprechende Schutzkonzepte zu entwickeln, sagte Cramer. Er hoffe dabei auf
ein koordiniertes Vorgehen der Kantone.
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