20. Juli 2013

Kleiderregeln in der Innerschweiz

Eine Gemeinde im Kanton Schwyz hat Kleidervorschriften erlassen, wonach Hotpants nicht mehr erlaubt sind. Damit will man die Lehrer schützen. Doch wo soll die Grenze gezogen werden und in welcher Stufe soll man beginnen? 



Wo soll die Grenze gezogen werden? Bild: Neue Zuger Zeitung


Freizügige Kleider aus Schule verbannt, Neue Luzerner Zeitung, 19.7.

1 Kommentar:

  1. In der Schweiz am Sonntag vom 21.7. gelesen:
    Verband der Schweizer Schulleiter: „Hotpants-Verbot geht zu weit“
    In der Mittelpunktschule in Steinen SZ dürfen die Schülerinnen keine Hotpants mehr tragen. Tiefe Ausschnitte und sichtbare Unterwäsche, aber auch bauch- und rückenfreie Oberteile sind seit Neustem verboten. In der „Schweiz am Sonntag“ kritisiert der Verband der Schulleiterinnen und Schulleiter Schweiz das Verbot. «Das geht zu weit», sagt Bernard Gertsch, Präsident des Verbandes und selbst Schulleiter im Kanton Thurgau. Man könne nicht alles mit Verordnungen regeln. «Dass Jugendliche provozieren und Grenzen ausloten, gehört zur Pubertät», sagt er. Deshalb nimmt Gertsch die Lehrer in die Pflicht. Es zähle zu den pädagogischen Aufgaben, über provokative Outfits mit den Jugendlichen zu sprechen – und nicht solche Themen einfach mit Verboten beiseite zu schieben. Sexistische Kleidung hätten an den Schulen nichts zu suchen, Hotpants fielen aber nicht generell darunter.

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