23. Februar 2020

Alkohol bei Schulanlässen


Die Risikoanalyse der externen Experten von Basler & Hofmann stellt der Stadt Chur grundsätzlich ein gutes Zeugnis aus, was die Durchführung der Maiensässfahrt betrifft. Es wurden bei der Sicherheitsüberprüfung keine Anhaltspunkte gefunden, welche den Anlass infrage stellen könnten. Die Stadt Chur hält an ihrem über 165-jährigen Traditionsanlass fest. Das ist trotz des furchtbaren Unglücks vom vergangenen Jahr ein wichtiges und richtiges Zeichen.

Wichtig ist aber auch, dass einige Dinge dieser Tradition überdacht und über Bord geworfen werden. Und hier gehört der Alkoholkonsum von Lehrpersonen ganz klar dazu. Diese «Tradition» wurde auch im letzten Jahr – wie in vielen Jahren zuvor – von vereinzelten Lehrpersonen immer noch am Leben erhalten. Dies brachte die Analyse klar zum Vorschein. Doch diese hätte es dazu gar nicht gebraucht, denn es ist seit Jahrzehnten ein offenes Geheimnis, dass sich während der Maiensässfahrt vereinzelte Lehrpersonen ein alkoholisches Getränk genehmigen.
Pädagogen sind Vorbilden! Südostschweiz, 19.2. von Denise Erni

Doch damit soll nun ein für alle Mal Schluss sein. Die Pädagogen sollen wieder einmal an ihren Auftrag erinnert werden. Dieser besagt, dass sie während der Aufsichtspflicht keinen Alkohol zu sich nehmen dürfen. Sie sind Vorbild, gerade im Umgang mit Suchtmitteln. Und zudem handelt es sich beim Maiensässtag nicht um einen freien Tag, sondern um einen ganz normalen Arbeitstag.

Wenn Schulhäuser und Turnhallen seit Jahren als eine suchtmittelfreie Zone deklariert sind, so ist es höchste Zeit, dass das auch die Maiensässfahrt ist.
Und mag es früher auch noch anders gewesen sein und Alkohol zur Maiensässfahrt dazugehört haben, so ist es jetzt höchste Zeit, dieses Stück Tradition der Gegenwart anzupassen. Schlechter wird der Anlass dadurch nicht. Nur klarer.


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