Der Solothurner
Regierungsrat soll die im Herbst gestartete «Nachführung» des
Volksschulgesetzes stoppen. Das fordert der Verband der Einwohnergemeinden
VSEG. Die Vorlage sei in einer neuen Arbeitsgruppe mit VSEG-Vertretern zu
behandeln. Kuscht die Regierung nicht, wird der VSEG bei den Kantonsräten dafür
lobbyieren, dass sie gar nicht erst auf das Geschäft eintreten.
Nachführung des Volksschulgesetzes soll gestoppt werden - das fordern die Solothurner Gemeinden, Oltner Tagblatt, 22.1. von Urs Moser
Die Bildungslandschaft hat sich in den vergangenen
Jahren stark gewandelt, was auch zu verschiedenen Änderungen in der
Gesetzgebung führte. In seinen Grundzügen basiert das Solothurner
Volksschulgesetz aber immer noch auf der Fassung von 1969. Darum soll das
50-jährige Gesetzeswerk «nachgeführt» werden, wie Bildungsdirektor Remo Ankli
vergangenen Herbst ankündigte. Es gehe nicht um neue Reformen, sondern um
«Unterhaltsarbeiten», sprachliche und systematische Anpassungen hier, die eine
oder andere Lücke schliessen dort. Quasi ein legislatorischer grosser Service
zwar, aber inhaltlich eigentlich keine grosse Sache.
Die
«vernehmlassungstechnische Zusatzschlaufe»
Nun: Wie es aussieht, hat man im
Bildungsdepartement die Rechnung ohne die Schulträger, die Gemeinden gemacht.
Der als Nachführung bezeichnete Entwurf könne so nicht akzeptiert werden,
vielmehr gehe es hier um eine eigentliche Totalrevision der Gesetzgebung,
schreibt der Verband der Solothurner Einwohnergemeinden VSEG. Und an der hat er
einiges auszusetzen, namentlich natürlich dort, wo es um Eingriffe in die
Gemeindeautonomie geht. Dass neu zum Beispiel der Kanton Teile einer
Einwohnergemeinde (Weiler, Quartiere, Einzelhäuser) einem anderen Schulträger
zuteilen und über die Schulgelder bestimmen soll, lehnt man grundsätzlich ab.
Was der VSEG nun verlangt, scheint einigermassen ungewöhnlich. Er spricht von
einer «vernehmlassungstechnischen Zusatzschlaufe», fordert faktisch aber einen
kompletten Neustart. Der Regierungsrat soll die Gesetzesrevision nämlich
«stoppen und zurücknehmen». Sie sei zusammen mit dem VSEG und dem Verband der
Schulleiter in einer neuen Arbeitsgruppe zu behandeln, was man eben bloss eine
«vernehmlassungstechnische Zusatzschlaufe» nennt. Man lässt die Muskeln
spielen. Sollte dennoch eine nicht vom VSEG in einer neuen Arbeitsgruppe selber
massgeblich mitgeprägte «Nachführung» des Volksschulgesetzes dem Parlament
unterbreitet werden, wird die Gemeindelobby dort ihren bekanntermassen
erheblichen Einfluss geltend machen, um die Vorlage abzuschiessen. Man sähe
sich in diesem Fall «gezwungen, bei den Fraktionen das Nicht-Eintreten zu
beantragen», schreibt der VSEG in seiner Vernehmlassung. Die Drohgebärde hat
ihre Wirkung scheinbar nicht verfehlt. Denn – noch ungewöhnlicher –
Bildungsdirektor Remo Ankli soll sich bereits im laufenden
Vernehmlassungsverfahren mit dem geforderten Vorgehen einverstanden erklärt,
«Bereitschaft zur Zusatzschlaufe bekundet» haben, wie man sich beim VSEG
ausdrückt. Auf die etwas erstaunte Nachfrage, ob tatsächlich eine mehr oder
weniger verbindliche Zusage dazu vorliegt, reagiert VSEG-Geschäftsführer Thomas
Blum leicht unwirsch: «Wenn wir die regierungsrätliche Zusage in unserer
Vernehmlassungseingabe so erwähnen, dann ist es auch so.»
Gesprächsbereitschaft
immer vorhanden
Regierungsrat Ankli seinerseits will den
Sachverhalt nicht gerade hundertprozentig bestätigen, die Gemeinden aber auch
keinesfalls mit einem Dementi brüskieren. Es sei richtig, dass er gegenüber
Vertretern des VSEG zum Ausdruck gebracht habe, dass man in der Sache noch
einmal zusammensitzen kann. «Gesprächsbereitschaft ist immer vorhanden», so
Ankli. Letztlich habe aber nicht er, sondern der Gesamtregierungsrat über das
weitere Vorgehen zu befinden. Das soll im Lauf des nächsten Monats geschehen.
Ob nun dem Geheiss der Gemeindelobby folgend oder
nicht: Der Entwurf dürfte so oder so noch einmal gründlich zu überarbeiten
sein. Auch in den Vernehmlassungseingaben der Parteien wimmelt es von – zum
Teil ultimativen – Änderungsbegehren. Einer der umstrittenen Punkte ist die
Ausdehnung der Berufsausübungsbewilligung auf sämtliche pädagogisch tätigen
Personen, zum Beispiel auch Schulassistenten. Das gehe zu weit, führe zu
überbordender Bürokratie und erschwere die Personalsuche zusätzlich, heisst es
von verschiedenen Seiten.
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