22. Januar 2020

Solothurner Gemeinden wollen neues Volksschulgesetz stoppen


Der Solothurner Regierungsrat soll die im Herbst gestartete «Nachführung» des Volksschulgesetzes stoppen. Das fordert der Verband der Einwohnergemeinden VSEG. Die Vorlage sei in einer neuen Arbeitsgruppe mit VSEG-Vertretern zu behandeln. Kuscht die Regierung nicht, wird der VSEG bei den Kantonsräten dafür lobbyieren, dass sie gar nicht erst auf das Geschäft eintreten.
Nachführung des Volksschulgesetzes soll gestoppt werden - das fordern die Solothurner Gemeinden, Oltner Tagblatt, 22.1. von Urs Moser

Die Bildungslandschaft hat sich in den vergangenen Jahren stark gewandelt, was auch zu verschiedenen Änderungen in der Gesetzgebung führte. In seinen Grundzügen basiert das Solothurner Volksschulgesetz aber immer noch auf der Fassung von 1969. Darum soll das 50-jährige Gesetzeswerk «nachgeführt» werden, wie Bildungsdirektor Remo Ankli vergangenen Herbst ankündigte. Es gehe nicht um neue Reformen, sondern um «Unterhaltsarbeiten», sprachliche und systematische Anpassungen hier, die eine oder andere Lücke schliessen dort. Quasi ein legislatorischer grosser Service zwar, aber inhaltlich eigentlich keine grosse Sache.

Die «vernehmlassungstechnische Zusatzschlaufe»
Nun: Wie es aussieht, hat man im Bildungsdepartement die Rechnung ohne die Schulträger, die Gemeinden gemacht. Der als Nachführung bezeichnete Entwurf könne so nicht akzeptiert werden, vielmehr gehe es hier um eine eigentliche Totalrevision der Gesetzgebung, schreibt der Verband der Solothurner Einwohnergemeinden VSEG. Und an der hat er einiges auszusetzen, namentlich natürlich dort, wo es um Eingriffe in die Gemeindeautonomie geht. Dass neu zum Beispiel der Kanton Teile einer Einwohnergemeinde (Weiler, Quartiere, Einzelhäuser) einem anderen Schulträger zuteilen und über die Schulgelder bestimmen soll, lehnt man grundsätzlich ab. Was der VSEG nun verlangt, scheint einigermassen ungewöhnlich. Er spricht von einer «vernehmlassungstechnischen Zusatzschlaufe», fordert faktisch aber einen kompletten Neustart. Der Regierungsrat soll die Gesetzesrevision nämlich «stoppen und zurücknehmen». Sie sei zusammen mit dem VSEG und dem Verband der Schulleiter in einer neuen Arbeitsgruppe zu behandeln, was man eben bloss eine «vernehmlassungstechnische Zusatzschlaufe» nennt. Man lässt die Muskeln spielen. Sollte dennoch eine nicht vom VSEG in einer neuen Arbeitsgruppe selber massgeblich mitgeprägte «Nachführung» des Volksschulgesetzes dem Parlament unterbreitet werden, wird die Gemeindelobby dort ihren bekanntermassen erheblichen Einfluss geltend machen, um die Vorlage abzuschiessen. Man sähe sich in diesem Fall «gezwungen, bei den Fraktionen das Nicht-Eintreten zu beantragen», schreibt der VSEG in seiner Vernehmlassung. Die Drohgebärde hat ihre Wirkung scheinbar nicht verfehlt. Denn – noch ungewöhnlicher – Bildungsdirektor Remo Ankli soll sich bereits im laufenden Vernehmlassungsverfahren mit dem geforderten Vorgehen einverstanden erklärt, «Bereitschaft zur Zusatzschlaufe bekundet» haben, wie man sich beim VSEG ausdrückt. Auf die etwas erstaunte Nachfrage, ob tatsächlich eine mehr oder weniger verbindliche Zusage dazu vorliegt, reagiert VSEG-Geschäftsführer Thomas Blum leicht unwirsch: «Wenn wir die regierungsrätliche Zusage in unserer Vernehmlassungseingabe so erwähnen, dann ist es auch so.»

Gesprächsbereitschaft immer vorhanden
Regierungsrat Ankli seinerseits will den Sachverhalt nicht gerade hundertprozentig bestätigen, die Gemeinden aber auch keinesfalls mit einem Dementi brüskieren. Es sei richtig, dass er gegenüber Vertretern des VSEG zum Ausdruck gebracht habe, dass man in der Sache noch einmal zusammensitzen kann. «Gesprächsbereitschaft ist immer vorhanden», so Ankli. Letztlich habe aber nicht er, sondern der Gesamtregierungsrat über das weitere Vorgehen zu befinden. Das soll im Lauf des nächsten Monats geschehen.

Ob nun dem Geheiss der Gemeindelobby folgend oder nicht: Der Entwurf dürfte so oder so noch einmal gründlich zu überarbeiten sein. Auch in den Vernehmlassungseingaben der Parteien wimmelt es von – zum Teil ultimativen – Änderungsbegehren. Einer der umstrittenen Punkte ist die Ausdehnung der Berufsausübungsbewilligung auf sämtliche pädagogisch tätigen Personen, zum Beispiel auch Schulassistenten. Das gehe zu weit, führe zu überbordender Bürokratie und erschwere die Personalsuche zusätzlich, heisst es von verschiedenen Seiten.


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