Das
Obwaldner Bildungs- und Kulturdepartement hat zusammen mit den Gemeinden und
den Lehrpersonenverbänden die Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen
überprüft. Anass dazu gab ein politischer Vorstoss, der das Bildungsgesetz
aktualisieren will. Die nun vorliegende Anpassung der Lehrpersonenverordnung
wird im Kantonsrat behandelt.
Obwalden will Anstellungsbedingungen anpassen, zebis.ch, 20.1.
Als erste Massnahme sollen die
Kindergartenlehrpersonen eine Funktionsstufe angehoben und den Lehrpersonen der
Primarschule gleichgestellt werden. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen,
dass seit der Einführung der Pädagogischen Hochschulen die
Kindergartenlehrpersonen die gleiche Ausbildung durchlaufen wie die
Primarlehrpersonen.
Als zweite Massnahme soll die
Altersentlastung der Lehrpersonen reduziert und somit der Altersentlastung der
Lehrpersonen anderer Kantone und der Verwaltungsangestellten angeglichen
werden. In der Summe fällt die Umsetzung dieser beiden Massnahmen bei den
Gemeinden praktisch kostenneutral aus. Die Kosten für den Kanton reduzieren
sich um rund 90 000 Franken.
Mit der dritten Massnahme soll in der
Lehrpersonenverordnung ein sogenannter Klassenpool geschaffen werden. Dieser
gibt den Schulleitungen der Volksschulen die Möglichkeit, für schwierige
Klassensituationen gezielt und zeitlich begrenzt zusätzliche Ressourcen zur
Verfügung zu stellen. Damit sollen insbesondere die Klassenlehrpersonen in
ihrer Aufgabe unterstützt werden. Verschiedene Gemeinden kennen bereits
ähnliche Instrumente, die in den Klassenpool überführt werden können. Der
zusätzliche finanzielle Aufwand bemisst sich einerseits an der Anzahl Klassen
pro Gemeinde und andererseits daran, wie viele bereits bestehende Ressourcen in
den Klassenpool überführt werden.
Die Vernehmlassung dauert bis Mitte April
2020.
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