20. Januar 2020

Bald zusätzliche Hierarchiestufe an Zürcher Schulen?


Eine Mehrheit im Zürcher Kantonsrat möchte die Schulpflegen mit einer zusätzlichen Hierarchiestufe entlasten. Die Debatte über die Aufgaben und Kompetenzen dieser neuen Stelle sorgte aber für rote Köpfe.
Rettung des Milizsystems oder "rostiger Paragraf"? Der Zürcher Kantonsrat streitet über die Entlastung der Schulpflegen, NZZ, 20.1. von Nils Pfändler


Wer Silvia Steiner am Montag im Kantonsrat sprechen hörte, hätte meinen können, die Zukunft des Zürcher Bildungsstandorts stehe auf dem Spiel. «Das ist eine wichtige Weichenstellung für die Volksschule», sagte die Bildungsdirektorin. Die Situation der Schulpflegen sei teilweise prekär, das Milizsystem gefährdet.

Ganz so dramatisch war die Lage nicht. Der Kantonsrat befand lediglich darüber, ob die Gemeinden bei der Organisation und Führung von Schulen künftig eine neue Hierarchiestufe – eine sogenannte «Leitung Bildung» – zwischen den Schulleitungen und der Schulpflege einfügen dürfen. Diese wäre vergleichbar mit einer Geschäftsleitung und sollte die Schulpflegen bei Bedarf entlasten und zwischen den einzelnen Schulleitungen und der Schulverwaltung koordinierend wirken.

Die Idee ist weder neu noch unbekannt: Einige Gemeinden, so zum Beispiel Wetzikon oder Wädenswil, haben eine solche Stelle bereits eingeführt. Es ging deshalb eher um eine nachträgliche Gesetzesänderung für eine gängige Praxis als um eine existenzielle Bedrohung der Zürcher Volksschule.

AL wittert «rostigen Paragrafen»
Die Frage nach den Aufgabenbereichen und Kompetenzen sorgte dennoch für hitzige Diskussionen. Besonders skeptisch zeigten sich die Fraktionen der Grünen und der Alternativen Liste, die beide gar nicht erst auf die geänderte Gesetzesvorlage der Kommission für Bildung und Kultur (KBIK) eintreten wollten.

Karin Fehr (gp., Uster) gab zu bedenken, dass die Vorlage das Potenzial berge, die demokratisch legitimierte Aufsicht über die Volksschule zu schwächen. Dies, weil die vom Volk gewählte Schulpflege Aufgaben an die neue «Leitung Bildung» abgäbe. Ausserdem würde eine neue Hierarchiestufe mehr Bürokratie und mehr Kosten verursachen, so Fehr.
Noch dezidierter äusserte sich Judith Stofer (al., Zürich). «Müssten wir einen rostigen Paragrafen für ein unnötiges Gesetz vergeben, dann wäre der für diese Vorlage.» Sie befürchtete die Produktion von «unnötigen Statistiken und Excel-Sheets am Laufmeter» und schloss deshalb, dass dieses Geld besser direkt im Schulzimmer eingesetzt werden sollte.
Der KBIK-Präsident Christoph Ziegler war natürlich anderer Meinung. Es sei wichtig, die Führung und Organisation von Schulen in mittelgrossen Gemeinden zu erleichtern. Auch ein gesetzlich definierter Rahmen sei sinnvoll, um Klarheit zu schaffen, welche Aufgaben von der Schulpflege übergeben werden dürfen. Eine grosse Mehrheit (142 Ja- zu 27 Nein-Stimmen bei 0 Enthaltungen) stimmte Ziegler schliesslich zu.

Nur für grössere Gemeinden
Die Crux lag allerdings in den Details, die in den Minderheitsanträgen verhandelt wurden. Zunächst drehte sich die Debatte darum, für welche Gemeinden überhaupt eine «Leitung Bildung» infrage käme. Die KBIK hatte sich dafür entschieden, dass nur Gemeinden mit mindestens drei Schulen eine solche Stelle in ihrer Gemeindeordnung festschreiben dürften.

Dies, weil es lediglich in grösseren Gemeinden einen Handlungsbedarf gebe und der Passus verhindere, dass finanzkräftigere kleinere Gemeinden unnötig Mittel in die Verwaltung und Leitung ihrer Schule pumpten.

Eine Allianz aus FDP, CVP und EVP widersprach. Marc Bourgeois (fdp., Zürich) argumentierte, dass die Gemeinden kaum ohne Not eine solche Stelle einführen würden und eine Beschränkung deshalb hinfällig sei. Hanspeter Hugentobler (evp., Pfäffikon) regte sich sichtlich über die Haltung der Mehrheit im Saal auf. «Wieso haben Sie überhaupt so eine grosse Angst vor den Gemeinden?», fragte er aufgebracht.

Rückendeckung erhielt er von Silvia Steiner. Auch die Bildungsdirektorin bezeichnete die Beschränkung als «unnötige und nicht gerechtfertigte Einschränkung der Gemeindeautonomie». Die Mehrheit sah dies jedoch anders und lehnte den Minderheitsantrag mit 128 zu 42 Stimmen ab.

Kampf um die Kompetenzen
Zum «Kern» (Bourgeois) oder «Knackpunkt» (Monika Wicki, sp., Zürich) der Vorlage wurde schliesslich die Frage, welche Kompetenzen der «Leitung Bildung» übertragen werden dürfen. Der ursprüngliche Antrag des Regierungsrates sah vor, dass die Stelle Aufgaben sowohl von der Schulpflege, der Schulverwaltung als auch von den Schulleitungen übernehmen könne. Die KBIK strich die Schulleitungen jedoch aus ihrem Antrag heraus.
Diesem Vorschlag folgten alle Parteien bis auf die CVP und die EVP, die sich dafür umso vehementer gegen die Streichung wehrten. Hugentobler, der sich während der gesamten Diskussion mehrfach negativ über die Arbeit der Kommission äusserte, bezeichnete ihn als «Tiefpunkt der KBIK-Bastelarbeit». Wenn die neue Stelle explizit keine Schulleiteraufgaben übernehmen dürfe, nehme man mutwillig in Kauf, dass Schulleiter auch künftig frustriert das Handtuch werfen, weil sie überarbeitet seien. «Kommen Sie endlich an in der Volksschule des 21. Jahrhunderts», rief er in den Saal.

Eine Mehrheit vermochte er trotz diesem emotionalen Ausbruch nicht zu überzeugen. Marc Bourgeois brachte in seiner Wortmeldung das wichtigste Gegenargument auf den Punkt. Könnte die «Leitung Bildung» auch Schulleiteraufgaben übernehmen, verliehe ihr das eine ungeheure Machtfülle. Der wilde Mix von Kompetenzen verschiedener Hierarchiestufen sei eine Gefahr, sagte er und lieferte gleich ein Beispiel dafür: So könnte es dazu kommen, dass die «Leitung Bildung» den Schulen finanzielle Mittel zuteilt, deren Verwendung festlegt und diese auch selber kontrolliert. Das sei «völlig absurd», schloss er. Hugentobler musste zusehen, wie sein Minderheitsantrag mit 156 zu 17 Stimmen abgeschmettert wurde.
Ganz durch ist das Thema trotzdem noch nicht. Die Schlussabstimmung folgt erst nach der Redaktionslesung in rund vier Wochen.


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