21. November 2019

Basler Rechtsauslegung bei Lagerwochen


Höchstens 16 Franken pro Tag dürfen den Eltern von Schulkindern für die obligatorischen Lagerwochen in Rechnung gestellt werden, gemäss Bundesgerichtsentscheid. Doch bis heute bezahlen die Eltern der Kinder, die in Basel zur Schule gehen, zu viel. Bis im vergangenen Jahr waren es bis zu 350 Franken für Skilager, ab diesem Jahr sind es noch maximal 125 Franken. Das ist immer noch mehr als erlaubt. Die Eltern einer Basler Sekundarschülerin haben beim Erziehungsdepartement reklamiert, nachdem sie die Rechnung für ein Schullager bekommen hatten.
Basel-Stadt ignoriert Bundesgerichts-Urteil zu Schullagerkosten, BZ Basel, 21.11. von Oliver Spiess


Als die Tochter von Mirjam B.* eingeschult wird, wartet sie auf die Einladung fürs Schullager. Dort liest sie genau das, was sie erwartet hat. Das Lager kostet über 100 Franken. Laut einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 2017 dürften es aber höchstens 80 Franken sein. Nach einem Hick-Hack mit der Lehrerin meldet sich plötzlich das Erziehungsdepartement höchstpersönlich.

Der Grund dafür: B. wollte sich gegenüber der Schule kooperativ zeigen und unterbreitete der Lehrerin in einer E-Mail einen Vorschlag: «Da es uns nicht darum geht, Ihrer Schule Probleme zu machen, sind wir auch gerne bereit, eine beschwerdefähige Verfügung betreffend dieser Kosten vom Erziehungsdepartement entgegenzunehmen und diese Frage gerichtlich klären zu lassen.» Zwei Wochen lang hört Frau B. nichts mehr. Dann erhält sie plötzlich Antwort von ganz oben. Der Basler Volksschulleiter Dieter Baur meldet sich mit der Bitte, Frau B. solle sich nicht gleich ans Gericht wenden. Nach Absprache mit Erziehungsdirektor Conradin Cramer wolle er sie gerne zu einem persönlichen Gespräch einladen. Dort solle erklärt werden, weshalb sich der Kanton dazu entschlossen habe, gegen den bundesgerichtlichen Entscheid zu handeln.

Vermögende Familien, die plötzlich zu Härtefällen werden
Während des Gesprächs gesteht Baur laut B. ein, verfassungswidrig hohe Beträge einzuziehen. Die Begründung: Er glaube nicht, dass der Grosse Rat ein höheres Budget gutheissen würde. Um Mirjam B. davon abzuhalten, vor Gericht zu gehen, habe er ihr eine Rückerstattung der überzogenen Lagerkosten angeboten. Frau B. liess sich darauf ein: «Baur wirkte gleich erleichtert, als wir uns dazu bereit erklärten, das Geld anzunehmen, statt vor Gericht zu gehen.»

Für die gesamte restliche Schulzeit der Tochter, also für drei Jahre, sollte der Deal gelten. Der Volksschulleiter hingegen will sich nur daran erinnern, die Abmachung für das Sommerlager 2019 abgeschlossen zu haben. Ausserdem merkt er an, dass die Umstände in Basel besonders seien, da minderbemittelte Eltern in Härtefällen sowieso Vergünstigungen gewährt bekämen. Dies gelte auch für Familie B., deren Vergütung «aus dem Fonds der Schule im Sinne eines oben erwähnten Härtefalles» bezahlt worden sei. Dass besagte Familie aber keineswegs «minderbemittelt» ist, macht Mirjam B. schnell klar: «Das ist Blödsinn. Wir besitzen ein Eigentumshaus.» Während unwissende Eltern also weiterhin tiefer in die Tasche greifen müssen, wird eine vermögende Familie durch Gelder aus dem Fonds für Schlechtergestellte unterstützt.
Laut Baur ist der Zustupf keineswegs zur Vermeidung eines Gerichtsfalls erfolgt. Schliesslich sei B. gar nicht daran interessiert, auf eine alle Eltern betreffende Problematik hinzuweisen. Vielmehr seien es persönliche Anliegen gewesen. Die Kontaktaufnahme mit der bz hingegen legt nahe, dass B.s Interesse durchaus ein umfassenderes ist: «Wir gehen davon aus, dass vielen Eltern das Bundesgerichtsurteil nicht bewusst ist und sie deshalb zu viel bezahlen.»

Gut gemeint, aber immer noch nicht verfassungskonform
Seit dem Gerichtsentscheid 2017 passte der Kanton die Gebühren immerhin ein wenig an. Statt der bisherigen bis zu 350 Franken pro Woche «bezahlen die Eltern für alle Lager 25 Franken pro Tag, bei einem Lager von Montag bis Freitag somit 125 Franken», so Baur. Ganz gesetzeskonform ist die neue Regelung immer noch nicht. Laut Bundesgerichtsbeschluss dürfen den Eltern lediglich diejenigen Kosten in Rechnung gestellt werden, die sie aufgrund der Abwesenheit der Kinder einsparen, und darin sind ausschliesslich die Kosten für die Verpflegung enthalten. Konkret rechnet das Gericht mit einer Tagespauschale von maximal 16 Franken.

Verfassungskonforme Lagerbeträge dürften nun aber auch für Familie B. der Vergangenheit angehören. Einige Minuten nach der Kontaktaufnahme der bz mit Baur vermeldete Bäumlihof-Schulrektor Immanuel Büttner der Familie B., dass die Zusatzleistungen ab sofort gestrichen seien.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen