Riccardo
Bonfranchi
prognostiziert in seinem Gastkommentar (NZZ 10. 10. 19), «dass die
schulische Integration von behinderten Schülern vermutlich so nicht wird
weitergeführtwerden können». Er unterstellt, dass es nicht die Aufgabe der Regelschule sei,
behinderte
Kinder zu fördern.
Da irrt sich der ehemalige Leiter einer heilpädagogischen Schule: Die Uno-Menschenrechtskonvention,
die Unesco-Erklärung
von Salamanca, aber auch alle kantonalen
Gesetze betonen neben dem Recht auf eine angemessene Schulung und
Bildung auch das
Recht
auf Gleichstellung und Integration von Menschen mit Behinderung in die
Gesellschaft.
Integration in die Schule ist also keine Ideologie einer Bildungsdirektion,
sondern schlicht ein(zugegeben:
schwieriger) Auftrag.
NZZ, 23.10. Leserbrief von Andrea Lanfranchi, Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik Zürich
Die
grosse Mehrheit der Schülerinnen
und Schüler mit geistiger Behinderung besucht
übrigens in den meisten Kantonen nach wie vor eine heilpädagogische Schule.
Diese
Möglichkeit bleibt auch in Zukunft bestehen. Eine integrierte Schulung wird nur
nach
sorgfältiger Prüfung aller Gelingensfaktoren
geplant und durchgeführt. Berücksichtigt werden
die Entwicklungsziele des Kindes, die Eignung des Settings, der Wunsch
der Eltern sowie die Bereitschaft des Schulumfeldes.
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