27. September 2019

Eltern sollen über Schuleintritt entscheiden


Gerade mal vierjährig sind die Jüngsten, wenn sie in den Kindergarten kommen. Mit der Harmonisierung des Schweizer Bildungssystems Harmos wurde der Stichtag vom 30. April auf den 31. Juli verschoben: Entscheidende Monate, sagen viele Lehrer. In diesem Alter entwickeln sich die Kinder schnell. Entsprechend hat die Zahl derjenigen Kinder zugenommen, die nicht kindergarten- beziehungsweise schulreif sind. 
Eltern sollen über Schuleintritt entscheiden, BZ Basel, 27.9. von Leif Simonsen


Dieses Problem will die CVP Basel-Stadt angehen. In einem Positionspapier zu den «dringenden Fragen in der Basler Bildungspolitik», das der bz vorliegt, fordern die Christdemokraten eine flexible Einschulung. «Der frühe Kindergartenstart ist für einige Kinder eine Chance, für andere, die den notwendigen Entwicklungsstand noch nicht erreicht haben, eine Überforderung», ist dem Papier zu entnehmen. Die CVP fordert deshalb, dass die Eltern entscheiden dürfen, das Kind ein Jahr später in den Kindergarten oder in die Primarschule zu schicken – ohne ärztliche oder schulpsychologische Abklärungen. CVP-Bildungspolitiker Oswald Inglin sagt: «Wenn heute ein Kind später eingeschult werden soll, dann gibt es sehr viele Hürden und die Schulleitung hat das letzte Wort. Dabei sind es die Eltern, die am besten entscheiden können.» Der Grossrat wird zwei Vorstösse einreichen, in denen er den flexiblen Kindergarteneintritt beziehungsweise den flexiblen Schuleintritt fordert. Die Eltern sollen das Sagen haben, ob ihre Kinder reif genug sind. Auf Kindergartenniveau sei die elterliche Entscheidungshoheit in den Kantonen Aargau, Solothurn und Bern bereits in Kraft, heisst es im Vorstoss – die Erfahrungen zeigten, dass rund zehn Prozent der Eltern davon Gebrauch machten, ihre Kinder ein Jahr später in den Chindsgi zu schicken. Über den verzögerten Eintritt in die Primarschule soll dann frei entschieden werden, wenn das Kind nicht schon ein Jahr zu spät in den Kindergarten geschickt wurde. In diesem Fall «soll der verzögerte Übertritt in die Primarschule auf Antrag der Eltern von der Volksschulleitung verfügt werden», schreibt Inglin. 

Unklar ist, ob die Motion im Grossen Rat eine Mehrheit erlangen wird. Ein Indiz zur Mehrheitsfähigkeit des Anliegens lieferte jüngst aber der Baselbieter Landrat: Er überwies einen CVP-Vorstoss mit dem gleichen Anliegen deutlich. 

Erziehungsdepartement sieht Vor- und Nachteile 
Dienlich ist gewiss auch, dass die Basler Lehrer hinter einer «moderaten Flexibilisierung beim Schuleintrittsalter» stehen, wie Gewerkschafter JeanMichel Héritier sagt. Der Präsident der Freiwilligen Schulsynode sagt: «In zahlreichen anderen Kantonen können die Erziehungsberechtigten über die Bereitschaft ihres Kindes beim Kindergarteneintritt mitentscheiden. Eine diesbezügliche Anpassung in Basel-Stadt bietet die Chance, dass mehrere junge Schülerinnen und Schüler in der sensiblen und wegweisenden Schuleingangsphase künftig weniger überfordert wären.» Der Kanton BaselStadt stellt sich auf den Standpunkt, dass die Eltern schon heute ein Mitsprache- und Anhörungsrecht hätten. Zu einer Praxisänderung im Sinne der CVP sagt Valérie Rhein, Sprecherin des Erziehungsdepartements: «Das müsste in der Volksschulleitung zuerst analysiert und diskutiert werden – es gibt Gründe, die dafür und Gründe, die dagegen sprechen. Die entsprechende Diskussion ist im Gange, aber erst in den Anfängen.» 

Möglicherweise wird die Volksschulleitung letztlich aber gar nichts zu sagen haben: Wenn nämlich der Grosse Rat die Vorstösse von Oswald Inglin überweist.

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