Der Stadtrat hat eine
Aufsichtsbeschwerde gegen die Dienststelle Schule und Musik als erledigt
abgeschrieben. Diese war im Nachgang zu zwei Verwaltungsgerichtsentscheiden in
Fällen von fristlosen Kündigungen von städtischen Lehrpersonen eingegangen.
Stellung zu Aufsichtsbeschwerde gegen Dienststelle Schule und Musik, Nau, 22.8.
St. Galler Stadtrat reagiert auf verlorene Gerichtsentscheide, sda, 22.8.
St. Galler Stadtrat reagiert auf verlorene Gerichtsentscheide, sda, 22.8.
In
einem Fall war eine Lehrperson des Schulhauses Buchental betroffen. Der
Stadtrat ist der Auffassung, dass formelle Fehler, wie sie vom
Verwaltungsgericht gerügt wurden, nicht mehr passieren dürfen.
Weitergehende
aufsichtsrechtliche Massnahmen nicht nötig
Weitergehende
aufsichtsrechtliche Massnahmen sind aber nicht nötig. Die Vorkommnisse im Schulhaus
Buchental, welche zur neuerlichen Aufsichtsbeschwerde gegenüber der
Dienststelle Schule und Musik geführt haben, liegen über drei Jahre zurück;
eine damalige Aufsichtsbeschwerde ist vom Stadtrat bereits im Sommer 2016 als
erledigt abgeschrieben worden.
Ein
Verwaltungsgerichtsurteil zu einer fristlosen Kündigung am nämlichen Schulhaus
hat die Beschwerdeführer nun veranlasst, die gleiche Aufsichtsbeschwerde erneut
einzureichen. Das Gericht war
in seinem Entscheid unter anderem zum Schluss gekommen, die Stadt habe den
Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.
Vorkommnisse
im Schulhaus Buchental noch einmal aufgearbeitet
Nach
den Verwaltungsgerichtsentscheiden hat der Stadtrat entsprechende interne
Vorkehrungen getroffen, damit solche formellen Fehler nicht mehr passieren.
Gleichzeitig erscheint es dem Stadtrat aber weder notwendig noch sinnvoll, die
seinerzeitigen Vorkommnisse im Schulhaus Buchental noch einmal aufzuarbeiten.
Vielmehr
gehe es nun darum, die heutige Schulleitung in ihrem Bemühen um eine gesunde
Schulentwicklung zu unterstützen. Abschliessend hält der Stadtrat in seiner
Stellungnahme fest, dass im Rahmen der weiteren Vorbringen der Beschwerdeführer
keine offensichtlichen Rechtsverletzungen bzw. Ermessensüberschreitungen
vorliegen.
Stadtrat
Markus Buschor, Direktor Bildung und Freizeit und damit Vorgesetzter auch der
Dienststelle Schule und Musik, befand sich bei Behandlung der
Aufsichtsbeschwerde durch den Stadtrat im Ausstand.
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