23. August 2019

St. Galler Stadtrat will Vorkommnisse nicht aufarbeiten


Der Stadtrat hat eine Aufsichtsbeschwerde gegen die Dienststelle Schule und Musik als erledigt abgeschrieben. Diese war im Nachgang zu zwei Verwaltungsgerichtsentscheiden in Fällen von fristlosen Kündigungen von städtischen Lehrpersonen eingegangen.


In einem Fall war eine Lehrperson des Schulhauses Buchental betroffen. Der Stadtrat ist der Auffassung, dass formelle Fehler, wie sie vom Verwaltungsgericht gerügt wurden, nicht mehr passieren dürfen.

Weitergehende aufsichtsrechtliche Massnahmen nicht nötig

Weitergehende aufsichtsrechtliche Massnahmen sind aber nicht nötig. Die Vorkommnisse im Schulhaus Buchental, welche zur neuerlichen Aufsichtsbeschwerde gegenüber der Dienststelle Schule und Musik geführt haben, liegen über drei Jahre zurück; eine damalige Aufsichtsbeschwerde ist vom Stadtrat bereits im Sommer 2016 als erledigt abgeschrieben worden.
Ein Verwaltungsgerichtsurteil zu einer fristlosen Kündigung am nämlichen Schulhaus hat die Beschwerdeführer nun veranlasst, die gleiche Aufsichtsbeschwerde erneut einzureichen. Das Gericht war in seinem Entscheid unter anderem zum Schluss gekommen, die Stadt habe den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt.

Vorkommnisse im Schulhaus Buchental noch einmal aufgearbeitet

Nach den Verwaltungsgerichtsentscheiden hat der Stadtrat entsprechende interne Vorkehrungen getroffen, damit solche formellen Fehler nicht mehr passieren. Gleichzeitig erscheint es dem Stadtrat aber weder notwendig noch sinnvoll, die seinerzeitigen Vorkommnisse im Schulhaus Buchental noch einmal aufzuarbeiten.
Vielmehr gehe es nun darum, die heutige Schulleitung in ihrem Bemühen um eine gesunde Schulentwicklung zu unterstützen. Abschliessend hält der Stadtrat in seiner Stellungnahme fest, dass im Rahmen der weiteren Vorbringen der Beschwerdeführer keine offensichtlichen Rechtsverletzungen bzw. Ermessensüberschreitungen vorliegen.
Stadtrat Markus Buschor, Direktor Bildung und Freizeit und damit Vorgesetzter auch der Dienststelle Schule und Musik, befand sich bei Behandlung der Aufsichtsbeschwerde durch den Stadtrat im Ausstand.



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