Statt eines Verbots bestimmter Lehrmittel, wie es eine überwiesene
unformulierte Initiative fordert, hat der Baselbieter Landrat den
Regierungsvorschlag einer begrenzten Lehrmittelfreiheit übernommen. Am
Donnerstag beschloss er die Gesetzesänderung in zweiter Lesung.
Baselbieter Landrat für Lehrmittelfreiheit statt Verbot, sda, 27.6.
Gemäss der Vorlage wird neu eine Lehrmittelfreiheit in allen Fächern im
Bildungsgesetz festgeschrieben. Auch Vorgaben für die Lehrpläne in den
Sprachenfächern werden auf Gesetzesebene festgelegt. Lehrpersonen können
künftig aus einer kantonalen Liste Lehrmittel für den Unterricht aussuchen; die
Liste beschliesst der Bildungsrat.
Bei den Sprachenfächern soll künftig im Lehrplan eine ausgewogene
Förderung der vier Fertigkeiten «Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen»
ersichtlich sein.
Einführung bestenfalls per Schuljahr 2020/2021
Die Initiative «Stopp dem Verheizen von Schüler/-innen: Ausstieg aus dem
gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt» war 2016 vom Komitee «Starke
Schule Baselland» eingereicht worden. Der Landrat hatte ihr im Februar 2018
zugestimmt.
Das unformulierte Volksbegehren fordert eine Rückkehr zum früheren
Fremdsprachenunterricht an den Volksschulen und will die Lehrmittel «Mille
feuilles», «Clin d'Oeil» und «New World» verbieten. Gegen ein Verbot stellten
sich Regierung und Bildungsrat.
Im Landrat war nun die Umsetzung der Initiative wie schon in der ersten
Lesung unbestritten. Er segnete die Vorlage am Ende einstimmig ab. Die
obligatorische Volksabstimmung über den Umsetzungsvorschlag zur Initiative
sieht die Regierung für November 2019 vor. Die neuen Lehrpläne und Lehrmittel
könnten so bestenfalls per Schuljahr 2020/2021 eingeführt werden.
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