Zwei Lehrer sind von der Stadt St.Gallen fristlos entlassen
worden. Das war nicht gerechtfertigt, wie das Verwaltungsgericht entschieden
hat. Die Kündigungen kosten die Stadt 300'000 Franken. Doch das ist nur der
halbe Schaden: Die ungerechtfertigten Entlassungen beschädigten den Ruf beider
Lehrer und zuletzt das Image der Direktion Bildung und Freizeit.
Ungerechtfertigte Entlassung von Lehrern in St. Gallen: Das hätte so nicht passieren dürfen, St. Galler Tagblatt, 27.5. von Daniel Wirth
Die beiden Lehrer hatten sich nicht tadellos verhalten. Das geht
aus den Entscheiden des Verwaltungsgerichts hervor. Bei beiden Lehrern handelte es sich um langjährige
Mitarbeiter. Der eine war 27, der andere 14 Jahre bei der Stadt angestellt, ehe
sie von ihrer Arbeitgeberin ohne vorherige Verwarnung auf die Strasse gestellt
wurden.
An Lehrerinnen und Lehrer werden hohe Anforderungen an ein
pflichtgemässes Verhalten gestellt. Das ist richtig. Schliesslich sind sie
Vorbilder. Die Stadt ihrerseits sollte eine vorbildliche Arbeitgeberin sein. In
einem Fall kommt das Verwaltungsgericht zum Schluss, dass dem fehlbaren Lehrer
das rechtliche Gehör verweigert wurde. Das hätte der Direktion Bildung und
Freizeit nicht passieren dürfen, zumal die Leiterin der Dienststelle Schule und
Musik promovierte Juristin ist. Im Entscheid des Verwaltungsgerichts wird die
Stadt St.Gallen auch dafür gerügt, dass sie mit einer Medienmitteilung den
Konflikt mit dem Lehrer teilweise in der Öffentlichkeit austrug.
Die beiden fristlos entlassenen Lehrer kämpften für ihr Recht
und haben es nun bekommen. Weil ihre fristlose Kündigung nicht rechtens war,
muss ihnen die Stadt den Lohnausfall bezahlen und sie obendrein noch kräftig
entschädigen. Diese Rechnung zahlen die Steuerzahler der Stadt St.Gallen.
Die beiden Lehrer sind keine Einzelfälle. Die Direktion Bildung
und Freizeit der Stadt St.Gallen hat beim Kantonalen Lehrerinnen- und
Lehrerverband den Ruf, unzimperlich mit ihren Angestellten umzugehen. Das sind
keine guten Voraussetzungen, um die besten Lehrkräfte in die Schulen der Stadt
zu holen. Die Entscheide des Verwaltungsgerichts sind es auch nicht.
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