7. Juni 2019

Lehrmittelfreiheit in Baselland


Statt eines Verbots der Passepartout-Lehrmittel «Mille feuilles», «Clin d’Oeil» und «New World», wie es die überwiesene unformulierte Initiative des Komitees Starke Schule beider Basel fordert, hat der Landrat den Regierungsvorschlag einer begrenzten Lehrmittelfreiheit gestern in erster Lesung übernommen. Gemäss der Vorlage wird neu eine Lehrmittelfreiheit in allen Fächern im Bildungsgesetz festgeschrieben. Auch Vorgaben für die Lehrpläne in den Sprachenfächern werden auf Gesetzesebene festgelegt. Lehrpersonen können künftig aus einer kantonalen Liste Lehrmittel für den Unterricht aussuchen; die Liste beschliesst der Bildungsrat. 
Mehr Freiheit bei den Lehrmitteln, Basellandschaftliche Zeitung, 7.6. von Roger Lange


Bei den Sprachenfächern soll künftig im Lehrplan eine ausgewogene Förderung der vier Fertigkeiten «Lesen, Schreiben, Hören und Sprechen» ersichtlich sein. Zu achten ist auf einen schrittweisen Aufbau von Grammatik, Wortschatz und Orthographie. Die Initiative «Stopp dem Verheizen von Schüler/-innen: Ausstieg aus dem gescheiterten Passepartout-Fremdsprachenprojekt» war 2016 von der Starken Schule eingereicht worden. Der Landrat hatte ihr im Februar 2018 mit 44 zu 38 Stimmen bei zwei Enthaltungen zugestimmt. Das unformulierte Volksbegehren fordert eine Rückkehr zum früheren Fremdsprachenunterricht an den Volksschulen und will die drei Passepartout-Lehrmittel verbieten. Gegen ein Verbot stellten sich Regierung und Bildungsrat. Im Landrat war die Umsetzung der Initiative unbestritten. Ein G-U-Landrat und Mitinitiant Jürg Wiedemann lobte Bildungsdirektorin Monica Gschwind für ihre sorgfältige vermittelnde Arbeit; eine solche Kompromisslösung wäre früher nicht denkbar gewesen. Die obligatorische Volksabstimmung über den Umsetzungsvorschlag zur Initiative sieht die Regierung für November 2019 vor. Die neuen Lehrpläne und Lehrmittel könnten so bestenfalls per Schuljahr 2020/21 eingeführt werden.

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