23. April 2019

Zwei Bildungsinitiativen kommen im Baselbiet vors Volk


Die Regierung und der Landrat hatten kein Musikgehör für die Ansprüche der Lehrerinnen und Lehrer. Jetzt kämpft der Lehrerverein um die Gunst des Stimmvolks: Mit zwei Bildungsinitiativen will er eine qualitativ genügende Schulinfrastruktur und höhere Hürden für künftige Sparmassnahmen im Bildungsgesetz verankern. Am 19. Mai gelangen die beiden Bildungsinitiativen zur Abstimmung.
Das Volk soll die Schulen verbessern, Basler Zeitung, 23.4. von Thomas Dähler


Im Landrat blieb der Lehrerinnen- und Lehrerverein völlig chancenlos. Das Parlament folgte der Regierung und beschloss mit grossem Mehr die Nein-Parolen zu den beiden Initiativen. Während die Initiative «Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen» bei immerhin zehn Landräten auf Verständnis stiess, waren es bei der Initiative «Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen» nur noch drei im 90-köpfigen Parlament. Dabei war der Landrat nicht eigentlich gegen das Anliegen der Initianten, hielt aber die vorgeschlagenen Revisionen des Bildungsgesetzes für untauglich. Zwei Paragrafen wollten die Parlamentarier gar für ungültig erklären. Vergeblich: Sie wurden vom Kantonsgericht zurückgepfiffen.

Die beiden Initiativen sind etwas aus der Zeit gefallen, denn sie waren einst als Instrument gegen verfügte Sparmassnahmen gedacht. Diese sind längst umgesetzt, sodass einige der Forderungen nur noch prophylaktisch für den Fall eventuell in der Zukunft nötiger Sparrunden wirken. Zentral bleiben jedoch die im Initiativtext festgeschriebenen Grundsätze bedürfnisgerechter Schulanlagen und lehrplan- und lehrmittelgerechter Schuleinrichtungen, die Kanton und Gemeinden zu garantieren haben. Und gesetzlich verankert würden bei einem Ja auch neue Hürden für Veränderungen bei den Rahmenbedingungen der öffentlichen Schulen.

Ob die neuen Gesetzesparagrafen aber überhaupt geeignet sind, die Schulen zu verbessern, ist umstritten. Die geforderten Grundsätze würden bei einem Ja zwar im Gesetz fixiert, doch für konkrete Folgen daraus müssten die Gemeinden oder der Kanton erst entsprechende Beschlüsse fassen. Erst die Zukunft würde weisen, ob die Stimmberechtigten an einer Gemeindeversammlung oder ob ein Parlament die gesetzlichen Vorgaben auch umsetzten.

Volksschule gegen Uni
Besonders umstritten ist in der einen Initiative der geforderte Gesetzesparagraf, der das Verhältnis der verschiedenen Schulstufen regelt. Danach müssten für den Fall finanzieller Sparmassnahmen zuerst Bildungsprojekte überprüft und am Verwaltungsapparat gespart werden. Und beim verbleibenden Sparvolumen träfe es dann diejenige Schulstufe, die zuletzt Kostensteigerungen verursacht hat - wenn nötig mit Kündigung entsprechender Staatsverträge, etwa des Uni-Vertrags. Verhindert werden kann auf diese Weise, dass wie in der Vergangenheit die Volksschule die Mehrausgaben der Hochschulen oder des Gymnasiums einsparen muss.

Die Forderungen nach bedürfnisgerechten Schulbauten und adäquaten Schuleinrichtungen zielen auf einen Missstand: Nach wie vor gibt es vielerorts im Kanton veraltete Schulhäuser mit schadhaften Einrichtungen oder Schulen, die unzureichend mit IT-Hardware ausgestattet sind. Mit einem Ja zu den Initiativen erhofft sich der Lehrerinnen- und Lehrerverein, dass das Volk ein Machtwort spricht und insbesondere Gemeinderäte oder Gemeindeversammlungen zur Räson ruft. «Es braucht für die öffentlichen Schulen eine Investitionsoffensive», sagte Lehrervereinspräsident Roger von Wartburg bei der Lancierung der Abstimmungskampagne.

Stundentafel korrigieren
Mit der zweiten Initiative, mit der ein «Abbau» bekämpft werden soll, werden per Gesetz Zuständigkeiten verändert und Mehrheiten vorgeschrieben. Die gesetzlich festgeschriebenen Klassengrössen oder allfällige Kosten, die den Eltern auferlegt werden, sollen im Landrat künftig nur noch mit einem Zweidrittelmehr beschlossen werden können.
Neu soll gemäss der einen Initiative auch nicht mehr der Bildungsrat allein über die Stundendotationen der handwerklichen, gestalterischen und musischen Fächer entscheiden, sondern der Landrat mit Zweidrittelmehrheit. Die heute geltende Stundentafel müsste vom Landrat nachträglich beschlossen werden. Es sei denn, der Bildungsrat korrigiere sie von sich aus im Sinne der Initianten.

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