Die
Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission hat einen ersten Zwischenbericht zu den
Unruhen an der Pädagogischen Hochschule nach der Freistellung des Vize-Rektors
verfasst. Sie sieht dringenden Handlungsbedarf bei der Kommunikation.
Mit Rektorin Priska Sieber hat die Geschäftsprüfungs- und
Finanzkommission (GFK) noch nicht gesprochen. Und an den Hochschulrat hat sie
am Montag erst ergänzende Fragen geschickt. Trotzdem legt die GFK der Thurgauer
Regierung einen ersten Kurzbericht zur Krise an der Pädagogischen Hochschule
Thurgau (PHTG) vor.
Dieser enthält Empfehlungen für das weitere regierungsrätliche Vorgehen.
In einer Medienmitteilung von Montag heisst es:
«Die GFK betrachtet die aktuelle Situation an der
PHTG als heikel und sieht insbesondere kommunikativ dringenden
Handlungsbedarf.»
Balance zwischen Vorgaben und
kreativem Freiraum
Vergangenen November stellte der Hochschulrat Prorektor Matthias
Begemann per sofort frei. Die Freistellung ist rechtskräftig, weshalb die GFK
sich nicht mit der Frage beschäftigt, ob sie angebracht war.
Allerdings hat die Freistellung einen Grundkonflikt in der
Hochschulleitung an die Öffentlichkeit gebracht. Offenbar herrscht Uneinigkeit
über die richtige Balance zwischen klaren Vorgaben einerseits, deren Einhaltung
auch kontrolliert wird, und dem kreativen Freiraum für leitende Angestellte
andererseits. Es sei nicht klar, was erlaubt sei und was nicht, sagt
GFK-Vizepräsident Dominik Diezi. «Wenn die Leute Angst haben, ist das heikel.»
Begemann entbindet PH von
Persönlichkeitsschutz
Das zweite Problem sind die nach wie vor offenen Fragen zum
Freistellungsentscheid. Das führe zu grosser Unsicherheit. In der
Medienmitteilung heisst es:
«Eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens ist
wieder aufzubauen, ansonsten droht ein dauerhafter Verlust an personellem
Knowhow.»
Mit Begemann hat die GFK gesprochen, auch den Hochschulrat hat sie
angehört sowie alle relevanten Akten eingesehen. Der ehemalige Prorektor habe
gegenüber der Kommission alle ihn betreffenden Informationen für die
Öffentlichkeit freigegeben, damit man offen kommunizieren könne. Diezi sagt:
«Bisher hat der Hochschulrat dies mit Verweis auf den Persönlichkeitsschutz
nicht getan.» Aus Sicht der GFK wäre Transparenz wichtig. Der Regierungsrat
müsse nun abklären, wie es weitergehe.
Selbstkritische Reflexion gefordert
Innerhalb von drei Monaten erwartet die GFK einen Zwischenbericht des
Regierungsrats. Er hat bekannt gegeben, seine aufsichtsrechtliche Begleitung
der PHTG intensivieren zu wollen. Die GFK entscheidet über allfällige weitere
Schritte, sobald sie über die genauen Absichten der Regierung informiert worden
ist.
Die Kommission formuliert vier priorisierte Empfehlungen an den
Regierungsrat:
- 1Die aufgeworfenen und zum Teil noch offenen Fragen der Mitarbeitenden und Studierenden im Zusammenhang mit der Freistellung von Matthias Begemann sind raschmöglichst so transparent wie möglich vor Ort zu klären beziehungsweise zu beantworten.
- 2Die verschiedenen Gremien beziehungsweise Akteure sind vor Ort zeitnah über das weitere Vorgehen zu informieren.
- 3Im Rahmen der laufenden Organisationsentwicklung ist die interne Organisations- und Kommunikationsstruktur der PHTG (inklusive Führungsgrundsätze) zu überprüfen.
- 4 Der Freistellungsprozess sollte durch den Hochschulrat und die Hochschulleitung im Hinblick auf die Zukunft selbstkritisch reflektiert werden.
«Aus Sicht der GFK steht einiges auf dem Spiel», heisst es in der
Mitteilung. Damit die Akkreditierung der PHTG erneuert wird und der Thurgauer
Weg in der Lehrerausbildung fortgeführt werden kann, ist es wichtig, dass
wieder in Ruhe gelehrt und geforscht werden kann.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen